Das richtige Geschenk für Partner, Freunde und Familie zu finden, ist nicht immer leicht. Gefällt das Ausgesuchte dem Beschenkten nicht, stellt sich häufig die Frage nach einem Umtausch. Wir erklären, was bei Online Shopping und Ladenkäufen möglich ist!
Jedes Jahr werden in Deutschland zu Weihnachten eine Vielzahl von Geschenken überreicht. Diese wurden – wenn nicht selbst gebastelt oder hergestellt – entweder im Einzelhandel gekauft oder online bestellt. Die Unterscheidung der Art des Kaufes hat dabei auch Folgen für die rechtlichen Möglichkeiten des Empfängers, wenn das Geschenk doch nicht ideal ist.
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So gilt für Verbraucher bei Verträgen, die im Onlinehandel geschlossen wurden, ein bedingungsloses Widerrufsrecht von 14 Tagen. Verbraucher können also die gekauften Dinge binnen zwei Wochen zurückschicken. Sie erhalten dann ihr Geld zurück, ohne dass es einer Begründung für die Rückgabe bedarf.
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Die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt grundsätzlich mit Erhalt der Ware. Endet die Frist an einem Sonn- oder Feiertag, kann das Geschenk auch noch am nächsten Werktag zurückgegeben werden. Zur Fristwahrung genügt dabei grundsätzlich die Rücksendung der Ware, also das Abgeben im Paketshop. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich, die Ware mit Sendungsverfolgung zurück zu senden.
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In bestimmten Fällen kann das Widerrufsrecht aber auch bei online gekauften Waren ausgeschlossen sein. Hierzu zählen insbesondere
Vielfach liest man in Geschäften wie auch bei Online-Shops von einer „verlängerten Rückgabefrist während der Corona-Pandemie“. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine ebensolche besteht jedoch nicht. Vielmehr handelt es sich bei dem Angebot um Kulanz des jeweiligen Händlers.
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Ein bedingungsloses Widerrufsrecht ist für Käufe in "offline" Geschäften jedoch nicht vorgesehen. Vielmehr stehen Verbrauchern hier nur die Rechte aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung (Gewährleistung) zu.
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Ein grundsätzliches Recht des Käufers, Geschenke wegen Nichtgefallen zurück zu geben, existiert damit entgegen einer weit verbreiteten Meinung nicht.
Viele Einzelhändler bieten dennoch an, bei ihnen gekaufte Artikel zurückgeben zu können. Bei diesem Vorgehen handelt es sich dann um Kulanz des Händlers. Die jeweiligen Fristen können daher von diesem festgelegt werden und sollten ggf. erfragt werden. Häufig ist sie auch auf dem Kassenbon vermerkt.
Schon gewusst? Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater in Bredeney sind auch verkehrsgünstig aus Rüttenscheid, Kettwig oder Werden zu erreichen!
Wenn Sie weitere Fragen zu kaufrechtlichen Themen haben, wenden Sie sich an unsere Anwälte oder unsere Steuerberatung und vereinbaren einen Termin. Wir stehen Ihnen gerne und jederzeit für alle Fragen zur Verfügung. Rufen Sie uns an 0201/24030.
Schumacher | Rechtsanwälte · Notare · Steuerberater