Versicherungsrecht 2023: Impfschaden als Dienstunfall

Geschrieben von: Henrik Noszka

Die Covid-Pandemie hat Hohe Wellen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens geschlagen und schlägt diese Wellen noch immer. Die Welle erreicht nun mehr und mehr die Justiz, die gewohnheitsmäßig mit zeitlicher Verzögerung mit "aktuellen" Geschehnissen konfrontiert wird. Die Covid-Pandemie hat dabei Auswirkungen auf alle rechtlichen Bereiche: Vom Insolvenzrecht, zum Strafrecht und Arbeitsrecht über das Beihilfenrecht und Reiserecht bis hin zum Versicherungsrecht. Nun thematisierte das Verwaltungsgericht Mainz eine verischerungsrechtliche Frage: sind Impffschäden als Dienstunfall zu werten (Az.: 4 K 573/22).

Der Sachverhalt

Eine Lehrerin an einer Grundschule in Rheinland-Pfalz ließ sich nach ihrer Einordnung in eine Priorisierungsgruppe für Impfungen im Früher 2021 gegen Covid impfen. Direkt nach der Impfung traten körperliche Beschwerden und Einschränkungen auf, unter denen die Lehrerin noch immer leidet. Ende 2021 beantragte sie die Anerkennung des nachgewiesenen Impfschadens als Dienstunfall. Ihr Dienstherr, das Land Rheinland-Pfalz, lehnt den Antrag ab. Es fehle an einem dienstlichen Zusammenhang. Dagegen klagte die Lehrerin.

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Der Dienstunfall

Der Dienstunfall für Beschäftigte im Land Rheinland-Pfalz ist im Landesbeamtenversorgungsgesetz ("LBeamtVG"):

Landesbeschäftige in Nordrhein-Westfalen ist im Gesetz mit dem eleganten Titel Beamtenversorgungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ("LBeamtVG NRW")

§ 42 LBeamtVG Dienstunfall

(1) Ein Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist. [...]

Schwierigkeiten bildet bei Infektionskrankheiten insbesondere der Beweis, dass der Impfschaden oder die Erkrankung tatsächlich in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist. Das lässt sich in der Praxis nicht immer zweifelsfrei feststellen. Diesen Fall bedachte der Landesgesetzgeber mit Absatz Drei:

§ 42 LBeamtVG Dienstunfall

(3) Als Dienstunfall gilt auch die Erkrankung [...], wenn die Beamtin oder der Beamte nach der Art ihrer oder seiner dienstlichen Verrichtung der Gefahr der Erkrankung besonders ausgesetzt war, es sei denn, dass die Beamtin oder der Beamte sich die Krankheit außerhalb des Dienstes zugezogen hat.

Sind verbeamtete Personen also aufgrund ihrer Beschäftigung einer bestimmten Krankheit besonders ausgesetzt, tritt eine Fiktion ein ("gilt"). Die Vorschrift fingiert damit, dass sobald eine besondere berufliche Krankheitsnähe vorlag, ein Dienstunfall eingetreten ist. Die schwierige Frage bleibt dabei, wann eine verbeamtete Person einer bestimmten Krankheit besonders ausgesetzt ist. 

Hinweis: Die Bestimmung zum Dienstunfall im LBeamtVG ähnelt stark derjenigem im nordrhein-westfälischen Beamtenversorgungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ("LBeamtVG NRW").

VG Mainz: Keine Krankheitsnähe

Die zur Entscheidung berufene Kammer am Verwaltungsgericht Mainz folgte der Einschätzung des Landes Rheinland-Pfalz. Es bestehe klein enger Zusammenhang zwischen Impfung und dem Dienst der Lehrerin. Denn sie wurde in einem Impfzentrum ihrer Stadt geimpft, nicht etwa selbst in der Schule. Daran ändere auch nichts, dass die Beamtin während ihrer Dienstzeit geimpft wurde.

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VG Mainz: Privates Interesse überwiegt

Das Verwaltungsgericht maß dem privaten Interesse eine Covid-Impfung frühzeitig zu erhalten, um vollends am Leben teilhaben zu können, großes Gewicht bei. Das dienstliche Interesse an einer schnellen Impfung habe nicht dem privaten Interesse der Lehrerin überwogen.

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Dennoch: Entschädigung möglich

Eine Entschädigung ist allerdings noch immer möglich - und zwar primär gegen den Hersteller des Impfstoffes und gegen den deutschen Staat. In diesem Beitrag haben wir die Voraussetzungen für derartige Ansprüche dargestellt.

Dienstunfall vorteilhafter

Ein Dienstunfall ist insbesondere finanziell günstiger als eine "echte" Erkrankung, die über die Krankenversicherungen abgewickelt wird. Muss eine verbeamtete Person etwa wegen eines Dienstunfalls früher in den Ruhestand, erhält er (und seine Angehörigen) ein erhöhtes Unfallruhegehalt. Außerdem werden Heilungskosten grundsätzlich zu höheren Raten übernommen. 

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Covid-Erkrankung als Dienstunfall?

Wir berichteten über drei ähnlich gelagerte Fälle aus dem Dezember des letzten Jahres. Drei Oberstudienrätinnen waren nachdem sie Gesprächen mit infizierten Schüler*innen führten an Corona erkrankt. Auch hier erkannte das Verwaltungsgericht Düsseldorf keine besondere Krankheitsnähe.

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Fazit

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz fällt in eine Reihe von Entscheidungen anderer Verwaltungsgerichte, die allesamt Dienstunfälle und Covid-Auswirkungen restriktiv handhaben. Die Schwierigkeit besteht daran, nachzuweisen, dass zwischen Erkrankung und Dienst ein tatsächlicher Zusammenhang besteht und nicht ins allgemeine Lebensrisiko fällt. Das kann etwa gelingen, wenn eine Impfung zwingend für die Berufungsausübung war.

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