Verpackungssteuer in Tübingen - Vorbild für andere Kommunen?

Geschrieben von: Henrik Noszka

Das Bundesverwaltungsgericht entschied am 24.05.2023 eine kompetenzrechtliche Fragestellung. Die Stadt Tübingen hat die Kompetenz eine Verpackungssteuer zu erheben. Dies könnte ein Signal für andere Städte sein, nachzuziehen (Az.: 9 CN 1.22).

Der Sachverhalt

Seit dem 1. Januar 2022 gilt in Tübingen eine Einwegverpackung-Satzung. Die Steuer beträgt 0.50 Euro für Einwegverpackungen und 0.20 Euro für Einwegbesteck. Die Steuer ist jedoch auf maximal 1.50 Euro pro Mahlzeit begrenzt. Zahlen sollen ihn die Unternehmen selbst. Die Steuer soll Anreize für ein Mehrwegsystem schaffen und die Müllbelastung innerhalb der Stadt verringern.

Ein Schnellrestaurant aus Tübingen legte gegen die Satzung einen Normkontrollantrag ein.

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VGH Mannheim: Widerspruch zum Bundesabfallrecht

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim entschied, dass die Satzung unwirksam sei. Sie stehe im Widerspruch zum Bundesabfallrecht. Außerdem fehle es an der Örtlichkeit der Steuer.

Hinweis: Der Begriff der Örtlichkeit richtet sich nach Artikel 105 Absatz 2a Grundgesetz. Örtlichkeit meint danach, dass eine Steuer "an örtliche Gegebenheiten, vor allem an die Belegenheit einer Sache oder an einen Vorgang im Gebiet der steuererhebenden Gemeinde anknüpfen" sowie nicht zu einem wirtschaftlichen Ungleichgewicht führt.

BVerwG: Steuer zulässig

Die Revision der Stadt gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes gab das Bundesverwaltungsgericht größtenteils statt. Die Örtlichkeit sei gewahrt, weil der Verzehr typischerweise im Stadtgebiet stattfinde bei einer lebensnahen Betrachtung. Da die Steuer eine Lenkungsfunktion habe, stehe sie auch nicht im Widerspruch zum Bundesabfallrecht. Dort werde die Abfallvermeidung primär verfolgt, nicht die Wiederverwertung wie durch die Satzung.

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BVerwG: Punktuelle Verstöße

Einzelne Passagen aus der Satzung seien aber rechtswidrig, so der erkennende Senat des Bundesverwaltungsgerichts. Etwa die mangelnde Bestimmtheit des Begriffes "Einmalmahlzeit". Jedoch führten diese punktuellen Verstöße nicht zu einer Rechtswidrigkeit insgesamt.

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Fazit

Die klein wirkende Entscheidung könnte große Folgen haben. Denn sie hat eine Vorbildfunktion. Andere Kommunen könnten nun eigene Verpackungssteuern auf den Weg bringen - mit großen Folgen für lokale Unternehmen der Lebensmittelindustrie. 

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