Verkehrsrecht 2023: Sicherstellung des Raser Motorrads

Geschrieben von: Kira Dahlmann

Viele Unfälle haben ihre Ursache in Geschwindigkeitsüberschreitungen. Eine besondere Form stellen dabei illegale Straßenrennen dar. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hatte sich nun mit der Frage zu befassen, welche Maßnahmen die Polizei ergreifen darf, um solche zu verhindern.

Der Sachverhalt

In der Sache ging es um ein im Februar 2022 sichergestelltes Motorrad. Der Fahrer und Halter war damals einer Polizeistreife aufgefallen, als er diese zusammen mit einem zweiten Motorradfahrer wohl im Rahmen eines Rennens mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit auf der Gegenfahrbahn passierte.

Schon gewusst? Unterhalt nach der Scheidung

Das Verfahren

Die Polizisten hielten den Fahrer an und stellten fest, dass er bereits mehrere Male zuvor im Rahmen illegaler Straßenrennen auffällig geworden war.

Jura Mythen – hafte ich für Schulden meines Ehepartners?

Um zu verhindern, dass der Fahrer das Motorrad auch weiterhin für Rennen nutzt, stellten sie es sicher. Dies wollte der Halter nicht hinnehmen und klagte – jedoch ohne Erfolg.

Die Entscheidung

Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße bestätigte die Entscheidung der Polizisten und wies die Klage ab. Die Sicherstellung sei rechtmäßig gewesen.

Schon gewusst? Mehr Informationen zur Nebenkostenabrechnung!

Dabei stellten die Verwaltungsrichter maßgeblich darauf ab, dass die Polizisten von der Teilnahme des Klägers an einem illegalen Straßenrennen im Zeitpunkt des Anhaltens ausgegangen seien. Insofern habe die begründete Gefahr bestanden, dass es zu weiteren Rennen kommen werde.

Verhältnismäßigkeit

Mit Blick auf die erheblichen Gefahren auch für Dritte, die mit illegalen Straßenrennen einhergehen, sei die Sicherstellung verhältnismäßig gewesen. Zwar stelle die Sicherstellung einen Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte Eigentum des Halters an dem Motorrad dar.

Wann brauche ich einen Anwalt?

Jedoch sei dieser Eingriff aufgrund der Gefahr für Dritte hier ausnahmsweise gerechtfertigt.

Keine Herausgabe

Auch das Herausgabeverlangen des Halters wiesen die Richter zurück. Maßgeblich dafür sahen sie unter anderem das Verhalten des Klägers in der mündlichen Verhandlung. So habe sich der Kläger uneinsichtig gezeigt und nicht zu erkennen gegeben, dass er bereit sei, sein Verhalten im Straßenverkehr zukünftig zu verändern.

Darf ich Fotos von meinen Nachbarn aufnehmen?

Eine günstige Prognose für die Zukunft sei damit gerade nicht möglich. Das Motorrad bleibt sichergestellt.

Schon gewusst? Zur Urlaubsvergütung bei Kündigung

Fazit

Die aktuelle Entscheidung verdeutlicht den weiten Ermessensspielraum, der Polizisten bei der Sicherstellung zur Gefahrenabwehr zusteht. Zeigt sich der Betroffene uneinsichtig, kann eine Herausgabe sogar über einen längeren Zeitraum hinweg verweigert werden.

Schon gewusst? Bewertungsmethoden für Immobilien

Noch Fragen?

Schon gewusst? Die Kanzlei Schumacher steht Ihnen mit kompetenter Steuerberatung
und Rechtsanwälten in Essen zur Seite.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne auch persönlich zur Seite. Terminvereinbarungen können Sie während unserer Bürozeiten unter der Telefonnummer 0201-24030 oder per Email unter info@schumacherlaw.com vornehmen.

Ihre Kanzlei Schumacher & Partner
Rechtsanwälte in Essen

Sie haben noch Fragen?
Wir sind für Sie da!
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne auch persönlich zur Seite. Terminvereinbarungen können Sie während unserer Bürozeiten unter der Telefonnummer 0201-24030 oder per Email unter info@schumacherlaw.com vornehmen.
Bürozeiten: Mo - Do: 08:00 – 17:00 Uhr, Fr: 08:00 – 15:00 Uhr
Telefon: 0201-24030
info@schumacherlaw.com
chevron-down
linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram