Verkehrsrecht 2023: Nutzung von Blitzer-Apps ist illegal

10. April 2023
Geschrieben von: Kristina Grohs

Blitzer-Apps für Handys und deren Verwendung sind verboten. Das gilt auch, wenn nicht der Fahrzeugführer, sondern der Beifahrer sie nutzt. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe im Februar 2023 entschieden.

Verbot von Blitzer-Apps

Im Apple- und Android-Store findet man zahlreiche Apps, die versprechen, dass sie Kraftfahrzeugführer vor mobilen und stationären Blitzern warnen können. Diese Apps sind zum Teil kostenfrei und zum Teil kostenpflichtig. Viele Nutzer:innen versprechen sich von den Apps, dass sie ihnen helfen, Bußgelder und Punkte bei Geschwindigkeitsverstößen zu vermeiden. Wie auch Radarwarn- und Laserstörgeräte sind Blitzer-Apps für Smartphones jedoch aufgrund der 2019 eingefügten Ergänzung in § 23 Abs. 1c S. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) bußgeldbewehrt gesetzlich verboten.

Wer eine entsprechende App auf dem Smartphone hat und diese beim Führen des Fahrzeugs verwendet, handelt also ordnungswidrig.

Für das Verwenden der App reicht es auch, dass die App während des Fahrens geöffnet ist.

Der Sachverhalt

Im vom Oberlandesgericht Karlsruhe entschiedenen Fall war ein Mann Ende Januar 2022 von Polizisten angehalten worden, nachdem er deutlich zu schnell durch Heidelberg gefahren war. Während der Kontrolle schob er das in der Mittelkonsole abgelegte Smartphone seiner Beifahrerin bewusst zur Seite, so das Gericht. Dem Fahrer wurde daher ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1c S. 3 StVO vorgeworfen. Das Amtsgericht Heidelberg schloss darauf, dass der Mann Kenntnis von der Nutzung der Blitzer-App hatte, auch wenn möglicherweise nicht er, sondern die Beifahrerin sie genutzt hatte. 

Daher verhängte das Amtsgericht Heidelberg eine Geldbuße in Höhe von 100 Euro gegen den Mann. Dieser wollte sich jedoch nicht geschlagen geben und legte Rechtsbeschwerde zum Oberlandesgericht Karlsruhe ein - ohne Erfolg.

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OLG: Beifahrer dürfen Blitzer-App nicht nutzen

Das Oberlandesgericht schloss sich der Rechtsauffassung des Amtsgerichts an und wies die Beschwerde zurück. Anders als es nämlich teilweise im Internet behauptet wird, ist die Nutzung von Blitzer-Apps auch bei Nutzung durch Beifahrer bußgeldbewehrt. Voraussetzung hierfür ist insofern nur, dass sich der Fahrer die Warnfunktion der App zunutze macht

Hiervon dürfte bei lebensnaher Betrachtung in den meisten Fällen aber auszugehen sein, wenn der Fahrer von der Nutzung der App durch den Beifahrer weiß.

Die Nutzung einer Blitzer-App beim Autofahren ist also auch dann verboten, wenn nur der Beifahrer die App auf ihrem Handy laufen hat. Es ist nicht erforderlich, dass der Fahrer auch tatsächlich vor Blitzern gewarnt wird. 

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