Blitzer dienen der Sicherheit des Straßenverkehrs. In einem Pilotprojekt in Rheinland-Pfalz werden nun auch sogenannte Handyblitzer eingesetzt. Diese erkennen Fahrer, die am Steuer ihr Mobiltelefon nutzen. Aber müssen entsprechende Bußgelder überhaupt bezahlt werden?
Schon lange gehören Blitzer zur Feststellung von Geschwindigkeitsüberschreitungen zum Alltag auf deutschen Straßen.
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In einem Pilotprojekt in Rheinland-Pfalz werden daneben nun auch sogenannte Handyblitzer getestet. Diese erkennen Fahrer, die unerlaubt am Steuer ihres PKW während der Fahrt ein Handy nutzen und nehmen zum Beweis ein Foto auf.
Wer erwischt wird, dem drohen teure Bußgelder. Auch Eintragungen im Punkteregister sowie schlechtesten Falls ein Entzug der Fahrerlaubnis sind möglich.
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Dies wollten zwei Betroffene nicht hinnehmen – und klagten gegen die Bescheide.
Dabei stützen sie ihre Argumentation maßgeblich auf den Umstand, dass es aktuell an einer Rechtsgrundlage für den Einsatz der Handyblitzer fehle. So sind entsprechende Geräte im Gesetz bislang noch nicht vorgesehen.
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Die Betroffenen argumentierten, mangels Rechtsgrundlage für das Aufstellen der Geräte seien auch deren Dokumentationen als Beweis nicht verwertbar.
Dieser Auffassung schlossen sich die Richter des Trierer Amtsgerichts jedoch nicht an. Sie argumentierten, der Einsatz der Handyblitzer diene der Gefahrenabwehr und könne daher auf die Generalklausel des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes gestützt werden.
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Damit gilt für die Dokumentationen der Handyblitzer nach Auffassung des Trierer Amtsgerichts kein Beweisverwertungsverbot.
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Die Betroffenen müssen die ihnen in den Bußgeldbescheiden auferlegten Sanktionen hinnehmen.
Aufgrund des erfolgreichen Pilotprojekts in Rheinland-Pfalz wird künftig mit einer weiteren Ausweitung der Nutzung von Handyblitzern zu rechnen sein.
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Auch wenn es derzeit noch an einer spezialgesetzlichen Ermächtigungsgrundlage für deren Nutzung fehlt, dürften auch heute schon entsprechende Bußgeldbescheide rechtmäßig sein.
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