Verkehrsrecht 2022: „Ich war’s nicht“ reicht nicht

Geschrieben von: Kira Dahlmann

Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Auto fährt, riskiert seinen Führerschein. Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte sich nun mit der Behauptung eines Betroffenen, nichts von seinem Konsum gewusst zu haben, zu befassen.

Der Sachverhalt

Der aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz lag die Klage eines Autofahrers gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis zugrunde.

Schon gewusst? Alles zum Zivilprozess!

Die Polizei hatte den Fahrer im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle kontrolliert. Dabei fiel dieser mit drogentypischen Ausfallerscheinungen aus. Die Tests zeigten den Konsum von Amphetaminen an.

Das Verfahren

Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde entzog dem Fahrer daraufhin die Fahrerlaubnis – wogegen dieser Widerspruch erhob und einen Eilantrag zum Verwaltungsgericht stellte.

Schon gewusst? Höhere Preise für Neukunden

Diesen begründete er mit der Behauptung, die Drogen jedenfalls nicht bewusst genommen zu haben. Hierzu gab der Beifahrer eine eidesstattliche Versicherung ab, die Droge heimlich in eine Bierflasche gegeben zu haben.

Die Entscheidung

Diesen Einwänden schenkten die zuständigen Richter jedoch keinen Glauben. Der Kläger erhält seinen Führerschein vorläufig nicht zurück.

Schon gewusst? Alles zum Thema Minijob!

So führte das Verwaltungsgericht aus, an die Behauptung eines unbewussten Konsums seien hohe Anforderungen zu stellen. Hierzu müsse glaubhaft dargelegt werden, wer aus welchen Gründen die Drogen verabreicht haben könnte und weshalb dies gerade nicht bemerkt worden sei.

Hohe Anforderungen an Glaubhaftmachung

Schon gewusst? Keine Fitnessstudiobeiträge während des Lockdowns!

Diesen Anforderungen vermochte auch die eidesstattliche Versicherung des Beifahrers nach Ansicht der Richter nicht zu genügen. Insbesondere fehle es an der erforderlichen Wahrscheinlichkeit und Nachvollziehbarkeit der Motive.

Schon gewusst? Was ist ein Verlustvortrag?

Weitere Indizien

Für diese Annahme sprach insbesondere auch, dass der Fahrer nicht zum ersten Mal beim Fahren unter Amphetamineinfluss erwischt worden war. Überdies litt er an offensichtlichen Ausfallerscheinungen, die kaum nicht zu bemerken waren, so die Richter.

Schon gewusst? Zur Entschädigung bei Flugverspätung!

Fazit

Die aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz verdeutlicht die hohen Anforderungen, die insbesondere im Straßenverkehrsrecht an den Nachweis eines unverschuldeten Handelns zu stellen sind. 

Schon gewusst? So lohnt sich Ihre Steuererklärung!

Noch Fragen?

Wann brauche ich einen Anwalt?

Wenn Sie Fragen rund um das Thema haben, wenden Sie sich an unsere Anwälte  oder unsere Steuerberatung und vereinbaren einen Termin. Wir stehen Ihnen gerne und jederzeit für alle Fragen zur Verfügung. Rufen Sie uns an 0201/24030.

Schumacher | Rechtsanwälte · Notare · Steuerberater

Ihre Anwälte für Strafrecht in Essen

Sie haben noch Fragen?
Wir sind für Sie da!
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne auch persönlich zur Seite. Terminvereinbarungen können Sie während unserer Bürozeiten unter der Telefonnummer 0201-24030 oder per Email unter info@schumacherlaw.com vornehmen.
Bürozeiten: Mo - Do: 08:00 – 17:00 Uhr, Fr: 08:00 – 15:00 Uhr
chevron-down linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram