Verkehrsrecht 2022: Die betrunkene E-Scooter-Fahrt

Geschrieben von: Kira Dahlmann
Drogen und Alkohol haben im Straßenverkehr nichts zu suchen. Das Oberlandesgericht Zweibrücken hatte sich nun erneut mit der Frage zu befassen, welche Promillegrenzen für E-Scooter gelten.

Der Sachverhalt

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Der aktuellen höchstrichterlichen Entscheidung lag ein Verfahren des Amtsgerichts Kaiserslautern zugrunde. Der Verurteilte war hierbei zu einer Geldstrafe von 500 Euro sowie einem Monat Fahrverbot verurteilt worden, weil er unter Drogeneinfluss auf einem E-Scooter unterwegs war.

Das Verfahren

Hiergegen wandte sich der Verurteilte. Er führte im Rahmen seiner Rechtsbeschwerde aus, dass beim Verwenden eines E-Scooters zwar ein Bußgeld, jedoch gerade kein Fahrverbot in Betracht kommen könne.

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Die Entscheidung

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Dieser Auffassung schlossen sich die Zweibrückener Richter jedoch nicht an. Sie führten aus, das Regelfahrverbot gelte vielmehr gerade auch für E-Scooter. Zwar hätten diese eine erheblich geringere Maximalgeschwindigkeit als etwa ein Auto. Jedoch sei dennoch ein erhebliches Gefährdungs- und Verletzungspotenzial für Dritte gegeben.

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Kein Vergleich mit einem Fahrrad

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Auch den vom Verurteilten angeführten Vergleich mit einem Fahrrad ließen sie insoweit nicht gelten und urteilten, der Vergleich scheitere schon an der bedeutend leichteren und elektrisch betriebenen Geschwindigkeitsbeschleunigung. Diese müsse beherrscht werden – was unter Drogeneinfluss jedoch gerade nicht immer möglich sei.

Fahrverbot

Vom Entzug der Fahrerlaubnis ist die in § 44 StGB vorgesehene Nebenstrafe des Fahrverbots zu unterscheiden. Bei einem Fahrverbot wird dem Betroffenen der Führerschein abgenommen und für die Dauer des Fahrverbots amtlich verwahrt.

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Nach Ablauf des Fahrverbots erhält der Verurteilte seinen Führerschein dann zurück. Hierzu muss er aber gerade keinen neuen Führerschein beantragen oder gar eine neue Prüfung anlegen.

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