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Urheberrecht bei KI generierten Werken

4. August 2025
Geschrieben von: Enzo Naels

Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Leistungen – etwa Fotografien, Zeichnungen oder grafische Gestaltungen – sofern sie ein gewisses Maß an Individualität aufweisen (§ 2 Abs. 1, Abs. 2 UrhG). Der Urheber erhält damit exklusive Rechte zur Verwertung, Verbreitung und Bearbeitung seines Werks. Werden geschützte Inhalte ohne Zustimmung verwendet, etwa durch deren Einbindung in KI-Trainingsdatensätze, liegt darin regelmäßig eine Rechtsverletzung. Dies kann zivilrechtliche Ansprüche wie Unterlassung und Schadensersatz (§ 97 ff. UrhG) nach sich ziehen. In der Praxis besteht die Schwierigkeit darin, dass KI-Systeme oft auf große Mengen öffentlich zugänglicher Daten zurückgreifen – viele davon urheberrechtlich geschützt. Selbst wenn die generierten Inhalte technisch neu sind, können sie geschützte Stilmittel, Kompositionen oder charakteristische Elemente enthalten. Urheberrechtliche Streitigkeiten drehen sich deshalb häufig um die Frage, ob eine unzulässige Nutzung vorliegt oder ein Fall freier Benutzung ( neue Fassung von § 51a UrhG) angenommen werden kann.

Die Person hinter dem Bild

Wenn eine KI auf Basis solcher Daten neue Bilder erzeugt, kann es passieren, dass Personen erkennbar abgebildet werden – auch wenn das Bild technisch neu ist. Nach Datenschutzrecht reicht die bloße Identifizierbarkeit einer Person, um Persönlichkeitsrechte zu wahren. Dabei bleibt meist ungeklärt, wer die Nutzung der Daten erlaubt hat. Meist ist die Antwort: Niemand. Das Problem wird verschärft, weil Nutzer kaum Kontrolle über die Verwendung ihrer Bilder im KI-Training haben. Die Grenzen zwischen Datenschutz, Technik und künstlerischer Freiheit verschwimmen.

Zwischen Kreativität und Automatisierung

Auch im Urheberrecht gibt es viele Unsicherheiten. KI-Bilder entstehen meist automatisiert und oft ohne nennenswerte menschliche Kreativität. Das wirft die Frage auf: Kann so ein Werk überhaupt urheberrechtlich geschützt sein? Zudem ist das Training problematisch: Die KI lernt von bestehenden Werken, häufig ohne Erlaubnis der Urheber. Die so erzeugten Bilder orientieren sich oft stark an Vorlagen oder imitieren bestimmte Stile. Dadurch könnten Urheberrechte verletzt werden, wenn Elemente übernommen werden.

Wo steht die Rechtslage international?

Rechtlich herrscht weltweit noch keine Einigkeit. In Deutschland gibt es keine speziellen Gesetze für KI-Bilder. Es gelten klassische Regeln des Urheber- und Datenschutzrechts, wobei nur Werke mit menschlicher Schöpfung geschützt sind und die Nutzung personenbezogener Daten im Training meist ungeklärt bleibt.

Die EU arbeitet am AI Act, der bald Transparenz bei Trainingsdaten und eine Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte einführen soll, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen. In China hingegen erkannte ein Gericht Schutz für KI-Bilder an, sofern ein erheblicher menschlicher Einfluss vorliegt, zum Beispiel durch gezielte Eingaben und Nachbearbeitung (Rödl & Partner).

Das US Copyright Office lehnt Urheberrechtsschutz für rein KI-erstellte Werke ab. Das Beispiel „Théâtre D'opéra Spatial“ zeigt, dass menschlicher Beitrag entscheidend ist. Parallel gibt es Klagen von Künstlern gegen die Nutzung ihrer Werke im KI-Training ohne Zustimmung. Der US-Bundesstaat Tennessee verabschiedete den „ELVIS Act“, der Persönlichkeitsrechte speziell vor unautorisierter KI-Nutzung von Stimme und Bild schützt – ein Novum in den USA.

In Großbritannien wurde eine geplante Ausnahme für KI-Trainingsdaten gestoppt, nachdem die Regierung vorhatte, urheberrechtlich geschützte Werke ohne Erlaubnis nutzbar zu machen. Die Debatte über Transparenz bei Trainingsdaten ist dort weiterhin aktuell, wie der Guardian berichtet.

Fazit

Die aktuelle Rechtslage zu KI-generierten Bildern zeigt deutlich, wie sehr technologische Innovationen die etablierten rechtlichen Systeme vor Herausforderungen stellen. Klassische Vorschriften stoßen an ihre Grenzen, weil sie den komplexen und neuen Fragestellungen rund um künstliche Intelligenz oft nicht gerecht werden. Es wird daher immer offensichtlicher, dass dringend differenzierte und moderne Regelungen entwickelt werden müssen, die sowohl den Schutz geistiger Eigentumsrechte als auch den freien kreativen Austausch berücksichtigen. Gleichzeitig wird klar, dass ohne eine solche Balance Risiken für Betroffene und Unsicherheiten für Anwender bestehen bleiben. Die künftige Rechtsentwicklung sollte daher vor allem darauf abzielen, Innovationen zu fördern und zugleich klare Leitplanken für den verantwortungsvollen Umgang mit KI zu schaffen.

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