Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), bei der zumindest eine juristische Person Gesellschafter ist, ist per se als Unternehmer anzusehen. Das gilt auch dann, wenn die weiteren Gesellschafter Verbraucher sind. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) zuletzt mit Urteil vom 20.02.2018 klargestellt.
Was ist eine GbR?
Bei einer GbR schließen sich mindestens zwei Personen zusammen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen. Der Gesellschaftsvertrag kann formfrei geschlossen werden. D.h. dass eine GbR auch durch einfaches tatsächliches Handeln gegründet werden kann. Gesellschafter können sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen sein.
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GbR ist kein Verbraucher
Eine Verbrauchereigenschaft kann der GbR nur durch ihre Gesellschafter mit Verbrauchereigenschaft vermittelt werden. Sie kommt hingegen nicht in Betracht, wenn (mindestens) ein Gesellschafter, qua Rechtsform kein Verbraucher sein kann (z.B. GmbH). Im Umkehrschluss heißt das: Eine GbR kann Verbraucher sein, wenn die Gesellschafter ausnahmslos Verbraucher sind und die GbR weder gewerblich noch selbstständig beruflich handelt.
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Bedeutung für die Praxis
Diese Einordnung der GbR ist im Geschäftsverkehr von großer Bedeutung. Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmern unterliegen einem besonderen Verbraucherschutz. Der Verbraucher soll so vor Benachteiligungen geschützt werden. Dies zeigt sich etwa bei der Kontrolle von AGB: Für Verbraucherverträge sind die Möglichkeiten der AGB-Gestaltung erheblich eingeschränkt. Zudem steht dem Verbraucher beim Verbrauchervertrag ein zeitlich begrenztes Widerrufsrecht zu und den Unternehmer treffen Informationspflichten. Darüber muss der Notar einem Verbraucher gegenüber beim Immobilienerwerb die sog. 14-Tages-Frist gem. § 17 Abs. 2 a) S. 2 Nr. 2 BeurkG einhalten. Diese Regelfrist steht nicht zur Disposition der Urkundsbeteiligten.
Die Einstufung der GbR als Verbraucher ist also nicht nur rein formell. Sie bringt vielmehr zahlreiche Pflichten mit sich. Diese gilt es zu beachten, wenn rechtliche Konsequenzen vermieden werden sollen.
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