Unfallversicherung: Profisport ist nicht gemeinnützig

3. Januar 2022
Geschrieben von: Kristina Grohs

Ein Profifußballverein ist nicht wegen Gemeinnützigkeit von bestimmten Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung befreit, wenn das Finanzamt ihn als körperschaftssteuerpflichtig eingestuft hat. So lautet die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG), das damit einem langen Rechtsstreit ein Ende bereitet.

Der Sachverhalt

In dem entschiedenen Fall ging es um den Fußballclub "Viktoria Köln". Dieser hatte sich im Jahr 2010 neu gegründet und seitdem eine Erste Herrenmannschaft sowie eine Kinder- und Jugendabteilung unterhalten. Das Finanzamt bescheinigte zunächst vorläufig die Gemeinnützigkeit für den gesamten Verein.

Nach § 52 Abgabenordnung (AO) muss eine Körperschaft dafür die Allgemeinheit selbstlos fördern. Hierzu zählt auch die Förderung des Sports. Dieser Status führt unter anderem auch zu Freibeträgen bei der gesetzlichen Unfallversicherung, § 180 des Sozialgesetzbuch (SGB) VII.  Die Berufsgenossenschaft befreite den Verein deswegen von bestimmten Rentenlasten, wie für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.

Schon gewusst? Haftung von Amateursportlern!

Profisport ist nicht selbstlos

Später stellte das Finanzsamt jedoch fest, dass die Erste Herrenmannschaft körperschaftssteuerpflichtig und doch nicht gemeinnützig ist. Denn sie betrieb einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

Dies hat zur Folge, dass nach § 64 Abs. 1 AO die Steuervergünstigungen für diesen Geschäftsbetrieb entfallen. Deswegen hob die Berufsgenossenschaft ihren Befreiungsbescheid wieder auf. Dagegen klagte der Club - erfolglos, wie nun auch das BSG bestätigte.

Schon gewusst? Keine anlasslose Videoüberwachung im Stadion!

Bestehende Körperschaftssteuerpflicht

Das BSG hat die Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt. Die Richterinnen und Richter sind der Ansicht, dass Viktoria Köln sich nicht von den Rentenlasten befreien kann. Die Erste Herrenmannschaft ist im Steuerrecht nicht als gemeinnützig anerkannt, sondern körperschaftssteuerpflichtig. Deshalb ist sie auch im Unfallversicherungsrecht nicht als gemeinnützige Einrichtung einzustufen, so die Jurist:innen.   

Schon gewusst? Bei Schumacher finden Sie ihre spezialisierten Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in Essen!

Wenn Sie Fragen rund um das Thema Profisport und Steuern haben, wenden Sie sich an unsere Steuerberater und vereinbaren einen Termin. Wir stehen Ihnen gerne für alle Fragen zur Verfügung.

Rufen Sie uns an 0201/24030.

Schumacher | Rechtsanwälte · Notare · Steuerberater

Ihre Steuerberater in Essen

Sie haben noch Fragen?
Wir sind für Sie da!
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne auch persönlich zur Seite. Terminvereinbarungen können Sie während unserer Bürozeiten unter der Telefonnummer 0201-24030 oder per Email unter info@schumacherlaw.com vornehmen.
Bürozeiten: Mo - Do: 08:00 – 17:00 Uhr, Fr: 08:00 – 15:00 Uhr
chevron-down linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram