Ab 01.07. bis 31.12.2020 wurden die Steuersätze gesenkt. Wir informieren Sie, was sich ändert und was Sie beachten müssen.
Grundsätzlich gilt folgende Änderung:
Gastronomiebetriebe müssen ab dem 01.07.2020 bis zum 30.06.2021 nur noch 5% Umsatzsteuer (ab dem 01.01.2021 7%) auch für inhouse-Umsätze berechnen.
Ausnahme: Getränke unterliegen weiterhin dem Regelsteuersatz von 16% (ab dem 01.01.2021: 19%).
In unserem Beitrag vom 21.06.2020 haben wir ausführlich informiert, was von Ihnen zu beachten ist, welche Übergangsregelungen etc. zu beachten sind.
Schon gewusst? Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Umsatzsteuer.
Wenn Sie Fragen rund um das Thema Umsatzsteuer oder sonstige steuerrechtliche Fragen haben, wenden Sie sich an unsere Steuerberater und vereinbaren einen Termin. Wir stehen Ihnen gerne für alle Fragen zur Verfügung.
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Schumacher | Rechtsanwälte · Notar · Steuerberater
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