Unter unseren Fachanwälten für Baurecht ist Rechtsanwalt Höffken auf die Wahrung und Durchsetzung der Interessen der Nachunternehmer spezialisiert.
Der Nachunternehmer ist nach dem Werkvertragsrecht seinem Auftraggeber vorleistungspflichtig. Die üblichen Abschlagszahlungen hinken naturgemäß dem Bautenstand hinterher. Dadurch entsteht ein Abhängigkeitsverhältnis, von welchem das Handeln der Baubeteiligten beherrscht wird. Eine gerichtliche Durchsetzung von Abschlagszahlungen bleibt auch nach der Baurechtsreform unpraktikabel.
Wir helfen Ihnen, diese Problem zu mininieren. Im Rahmen unserer Strategie leisten wir für Sie umfassende baubegleitende Rechtsberatung
Trotz unserer vehementen Interessenwahrnehmung gegenüber den Generalunternehmern zeigen diese regelmäßig Interesse an einer Fortsetzung der Geschäftsbeziehung nachdem das Gewerk unseres Mandanten erfolgreich vollendet worden ist.