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Verwaltungsrecht Essen

Erhalten Sie eine kompetente und entschlossene Vertretung gegenüber Behörden und staatlichen Stellen in allen verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten.


Rechtssicher im Umgang mit Behördenbescheiden, Auflagen und Verboten
Zielgerichtet und lösungsorientiert – auch bei laufenden Fristen
Mit klarer Strategie, die auf Ihre konkrete Situation zugeschnitten ist
Angesehene Kanzlei seit 1961
Fachübergreifende Beratung
Persönlicher Ansprechpartner
65+
Jahre Erfahrung
4,4
Google Bewertung
1.000+
Mandanten

Unsere Leistungen im Verwaltungsrecht

Wir unterstützen Sie in unterschiedlichsten Belangen von der Anfechtung eines belastenden Verwaltungsakts über die Beantragung einer Baugenehmigung bis zum Abwehren behördlicher Auflagen. Unsere spezialisierten Anwälte kennen die Verfahren, Fristen und Spielräume – und nutzen Sie konsequent für Ihre Anliegen.

Beratung und rechtliche Einschätzung 

  • Erste Bewertung Ihres Falls 
  • Einschätzung von Erfolgsaussichten 
  • Entwicklung einer individuellen Strategie 
Prüfung von Bescheiden und Verwaltungsakten
  • Analyse behördlicher Bescheide (z. B. Ablehnungen, Auflagen) 
  • Aufdeckung von formellen und inhaltlichen Fehlern 
  • Bewertung von Fristen und Rechtsmitteln 

Akteneinsicht und Sachverhaltsaufklärung 

  • Beantragung und Auswertung von Behördenakten 
  • Vollständige Aufklärung des Sachverhalts 
  • Identifikation rechtlich relevanter Fehlerquellen 
Widerspruchsverfahren
  • Einlegung und Begründung von Widersprüchen 
  • Kommunikation mit Behörden 
  • Ziel der Aufhebung oder Änderung des Bescheids ohne Gerichtsverfahren 

Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht 

  • Vertretung vor dem Verwaltungsgericht 
  • Führung von Anfechtungs-, Verpflichtungs- oder Feststellungsklagen 
  • Prozessstrategie und Beweisführung 
Eilrechtschutz (Eilverfahren)
  • Beantragung einstweiliger Anordnungen 
  • Schnelles Handeln bei dringenden Fällen (z. B. Baustopp, Gewerbeuntersagung) 

Sie haben Fragen rundum das Thema Verwaltungsrecht?

In diesen Fällen helfen wir Ihnen weiter

Das Verwaltungsrecht ist ebenso weitreichend wie die unterschiedlichen deutschen Behörden, die in nahezu allen Lebensbereichen staatliche Entscheidungen treffen.

Baurecht 

Baugenehmigungen, Nutzungsänderungen und bauordnungsrechtliche Maßnahmen spielen hier eine zentrale Rolle. 

Gewerberecht 

Dieser Bereich betrifft die Aufnahme und Ausübung gewerblicher Tätigkeiten sowie behördliche Eingriffe in den Gewerbebetrieb. 

Aufenthalts- und Ausländerrecht 

Im Mittelpunkt stehen alle aufenthaltsrechtliche Entscheidungen der Behörden, etwa zu Aufenthaltstiteln, Visa oder Aufenthaltsbeendigung. 

Beamtenrecht 

Hier geht es um dienstrechtliche Maßnahmen wie Beurteilungen, Disziplinarverfahren oder Versetzungen im öffentlichen Dienst. 

Schul- und Hochschulrecht 

Dieser Bereich umfasst Prüfungsentscheidungen, Zulassungen zum Studium sowie schul- und hochschulrechtliche Konflikte. 

Umwelt- und Planungsrecht 

Behördliche Genehmigungen, Planungsentscheidungen und umweltrechtliche Vorgaben stehen hier im Fokus. 

Kommunalrecht 

Das Kommunalrecht betrifft rechtliche Auseinandersetzung mit Städten und Gemeinden, etwa bei Satzungen, Abgaben oder kommunalen Entscheidungen. 

Polizeirecht 

Dieser Bereich befasst sich mit behördlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, etwa Platzverweise, Versammlungsverbote oder Sicherstellungen. 

Das sagen unsere Mandanten

Häufig gestellte Fragen

Sobald Sie einen Bescheid erhalten, der Sie belastet, etwa in Form einer Ablehnung, einer Auflage oder eines Widerrufs. Viele verwaltungsrechtliche Fristen betragen nur einen Monat.

Im Zweifel gilt daher: Lieber zu früh beraten lassen, als das Widerspruchsrecht zu verlieren.

In der Regel verlieren Sie dann die Möglichkeit, sich gegen den Bescheid zu wehren. In Ausnahmefällen kann eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragt werden. Wir beraten Sie gern diesbezüglich und mit Blick auf Ihren individuellen Fall.

Die Vergütung von Anwälten richtet sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Dieses unterscheidet grundsätzlich zwischen:

  • dem Honorar für die außergerichtliche Beratung,
  • dem Honorar für die außergerichtliche Vertretung sowie
  • den Gebühren für die gerichtliche Vertretung.

Allerdings muss jeder Fall individuell bewertet werden und sehr komplexe, arbeitsintensive Angelegenheiten erfordern eine Vergütungsvereinbarung. Diese wird auf den tatsächlichen Aufwand abgestimmt, vorab mit den Mandaten besprochen und unterschrieben.

Kommt eine solche Absprache nicht zum Tragen, gelten die gesetzlichen Vorgaben: Für ein Erstgespräch liegt die Gebühr hier bei maximal 190 € zzgl. Mehrwertsteuer und Auslagenpauschale (insgesamt maximal 243,60 €).

Alle weiteren Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und den konkreten Leistungen und Aufgaben. Sie werden im Vorfeld transparent mit Ihnen abgestimmt.

Unsere Kanzlei ist breit aufgestellt und führt Anwälte diverser Gebiete zusammen. Sollte es zu Überschneidungen mit anderen Rechtsthemen geben, arbeiten wir interdisziplinär, etwa mit diesen Bereichen zusammen:

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Frankenstraße 362
45133 Essen

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Wir stehen Ihnen gerne kompetent mit Rat und Tat zur Seite. Terminvereinbarungen können Sie während unserer Bürozeiten vornehmen.
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Freitag:
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Weitere Termine nach Vereinbarung
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