Erhalten Sie eine kompetente und entschlossene Vertretung gegenüber Behörden und staatlichen Stellen in allen verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten.
Wir unterstützen Sie in unterschiedlichsten Belangen von der Anfechtung eines belastenden Verwaltungsakts über die Beantragung einer Baugenehmigung bis zum Abwehren behördlicher Auflagen. Unsere spezialisierten Anwälte kennen die Verfahren, Fristen und Spielräume – und nutzen Sie konsequent für Ihre Anliegen.
Beratung und rechtliche Einschätzung
Akteneinsicht und Sachverhaltsaufklärung
Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht
Sie haben Fragen rundum das Thema Verwaltungsrecht?
Das Verwaltungsrecht ist ebenso weitreichend wie die unterschiedlichen deutschen Behörden, die in nahezu allen Lebensbereichen staatliche Entscheidungen treffen.
Baurecht
Baugenehmigungen, Nutzungsänderungen und bauordnungsrechtliche Maßnahmen spielen hier eine zentrale Rolle.
Gewerberecht
Dieser Bereich betrifft die Aufnahme und Ausübung gewerblicher Tätigkeiten sowie behördliche Eingriffe in den Gewerbebetrieb.
Aufenthalts- und Ausländerrecht
Im Mittelpunkt stehen alle aufenthaltsrechtliche Entscheidungen der Behörden, etwa zu Aufenthaltstiteln, Visa oder Aufenthaltsbeendigung.
Beamtenrecht
Hier geht es um dienstrechtliche Maßnahmen wie Beurteilungen, Disziplinarverfahren oder Versetzungen im öffentlichen Dienst.
Schul- und Hochschulrecht
Dieser Bereich umfasst Prüfungsentscheidungen, Zulassungen zum Studium sowie schul- und hochschulrechtliche Konflikte.
Umwelt- und Planungsrecht
Behördliche Genehmigungen, Planungsentscheidungen und umweltrechtliche Vorgaben stehen hier im Fokus.
Kommunalrecht
Das Kommunalrecht betrifft rechtliche Auseinandersetzung mit Städten und Gemeinden, etwa bei Satzungen, Abgaben oder kommunalen Entscheidungen.
Polizeirecht
Dieser Bereich befasst sich mit behördlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, etwa Platzverweise, Versammlungsverbote oder Sicherstellungen.
Sobald Sie einen Bescheid erhalten, der Sie belastet, etwa in Form einer Ablehnung, einer Auflage oder eines Widerrufs. Viele verwaltungsrechtliche Fristen betragen nur einen Monat.
Im Zweifel gilt daher: Lieber zu früh beraten lassen, als das Widerspruchsrecht zu verlieren.
In der Regel verlieren Sie dann die Möglichkeit, sich gegen den Bescheid zu wehren. In Ausnahmefällen kann eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragt werden. Wir beraten Sie gern diesbezüglich und mit Blick auf Ihren individuellen Fall.
Die Vergütung von Anwälten richtet sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Dieses unterscheidet grundsätzlich zwischen:
Allerdings muss jeder Fall individuell bewertet werden und sehr komplexe, arbeitsintensive Angelegenheiten erfordern eine Vergütungsvereinbarung. Diese wird auf den tatsächlichen Aufwand abgestimmt, vorab mit den Mandaten besprochen und unterschrieben.
Kommt eine solche Absprache nicht zum Tragen, gelten die gesetzlichen Vorgaben: Für ein Erstgespräch liegt die Gebühr hier bei maximal 190 € zzgl. Mehrwertsteuer und Auslagenpauschale (insgesamt maximal 243,60 €).
Alle weiteren Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und den konkreten Leistungen und Aufgaben. Sie werden im Vorfeld transparent mit Ihnen abgestimmt.
Unsere Kanzlei ist breit aufgestellt und führt Anwälte diverser Gebiete zusammen. Sollte es zu Überschneidungen mit anderen Rechtsthemen geben, arbeiten wir interdisziplinär, etwa mit diesen Bereichen zusammen:
Wir sitzen in Essen Bredeney:
Frankenstraße 362
45133 Essen