Ein Vertrag schützt Sie nur dann vor Auseinandersetzungen, wenn er lückenlos und rechtlich einwandfrei formuliert ist. Als Anwälte für Vertragsrecht beraten und vertreten wir Sie bei allen Fragen rund um Verträge, von der Gestaltung bis zur Durchsetzung oder der Abwehr von Ansprüchen.
Wir bieten Ihnen:
Ein sorgfältig gestalteter Vertrag schafft Klarheit und reduziert Konfliktpotenzial. Kommt es doch zu Streitigkeiten, vertreten wir Ihre Interessen.
Verträge gestalten und prüfen
Wir formulieren klare, rechtssichere Verträge und prüfen bestehende auf Risiken – bevor Sie sie unterzeichnen.
Ob außergerichtliche Einigung oder Verfahren vor Gericht: Wir vertreten Ihre Interessen mit klarer Strategie.
Stehen neben dem Jugendstrafverfahren auch familienrechtliche Fragen oder schul- und ausbildungsrechtliche Probleme im Raum, arbeiten wir eng mit unseren Kollegen aus dem Familienrecht sowie dem allgemeinen Strafrecht zusammen. Dank unserer fachübergreifenden Expertise erhalten Sie bei uns kompetente Unterstützung aus einer Hand
Eine Prüfung vorab ist fast immer günstiger als ein späterer Streit. Wir prüfen den Vertrag auf unklare Klauseln, Fallstricke und Haftungsrisiken, damit Sie sich beim Unterzeichnen sicher fühlen können.
Insbesondere bei wirtschaftlich wichtigen oder langfristigen Verträgen empfiehlt sich eine anwaltliche Prüfung, um Risiken frühzeitig zu erkennen und rechtssichere Regelungen zu schaffen.
Wir unterstützen Sie bei allen Vertragsarten wie beispielsweise:
Je nach Fall kommen Nacherfüllung, Schadensersatz, Rücktritt oder die gerichtliche Durchsetzung in Betracht. Wir prüfen Ihren individuellen Fall und passen das Vorgehen entsprechend an.
Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Für das Erstgespräch liegen die Kosten demnach bei maximal 190 € zzgl. MwSt. Bei Erstellung eines schriftlichen Gutachtens liegt der Höchstsatz bei 250 €. Komplexe Mandate werden über eine Vergütungsvereinbarung abgerechnet, die wir vorab transparent mit Ihnen besprechen.
Ja, wir gestalten individuelle Verträge, die auf Ihre persönliche oder unternehmerische Situation abgestimmt sind.
Ein Anwalt berät Sie unabhängig zu Ihren rechtlichen Interessen, prüft Verträge, gestaltet individuelle Vereinbarungen und vertritt Sie bei Streitigkeiten.
Ein Notar hingegen ist immer dann erforderlich, wenn das Gesetz eine notarielle Beurkundung vorschreibt. Das betrifft insbesondere Immobilienkaufverträge, Eheverträge, Erbverträge oder bestimmte gesellschaftsrechtliche Vorgänge. Ein Notar ist zur Neutralität verpflichtet.