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Anwalt für Vertragsrecht in Essen

Verträge sicher gestalten, prüfen und durchsetzen

Ein Vertrag schützt Sie nur dann vor Auseinandersetzungen, wenn er lückenlos und rechtlich einwandfrei formuliert ist. Als Anwälte für Vertragsrecht beraten und vertreten wir Sie bei allen Fragen rund um Verträge, von der Gestaltung bis zur Durchsetzung oder der Abwehr von Ansprüchen.

Wir bieten Ihnen:


Verträge, die im Ernstfall Bestand haben
Hilfe für Privatpersonen, Unternehmen und Selbstständige
rechtssichere Durchsetzung Ihrer Interessen
Erfahrung seit 1961
Fachübergreifende Expertise
Persönlicher Ansprechpartner
65+
Jahre Erfahrung
4,3
Google Bewertung
1.000+
Mandanten

Unsere Schwerpunkte im Vertragsrecht

Ein sorgfältig gestalteter Vertrag schafft Klarheit und reduziert Konfliktpotenzial. Kommt es doch zu Streitigkeiten, vertreten wir Ihre Interessen.

Verträge gestalten und prüfen 

Wir formulieren klare, rechtssichere Verträge und prüfen bestehende auf Risiken – bevor Sie sie unterzeichnen. 

  • Vertragsgestaltung und -überprüfung 
  • AGB für Unternehmen und Verbraucher 
  • Kauf-, Dienst- und Werkverträge 
Vertragsstreitigkeiten und Beendigung

Ob außergerichtliche Einigung oder Verfahren vor Gericht: Wir vertreten Ihre Interessen mit klarer Strategie. 

  • Kündigung und Anfechtung von Verträgen 
  • Außergerichtliche Streitbeilegung 
  • Vertretung vor Gericht 

Stehen neben dem Jugendstrafverfahren auch familienrechtliche Fragen oder schul- und ausbildungsrechtliche Probleme im Raum, arbeiten wir eng mit unseren Kollegen aus dem Familienrecht sowie dem allgemeinen Strafrecht zusammen. Dank unserer fachübergreifenden Expertise erhalten Sie bei uns kompetente Unterstützung aus einer Hand

Ersttermin vereinbaren

So läuft unsere Zusammenarbeit ab

1. Erstberatung
Im persönlichen Erstgespräch hören wir zu und bewerten Ihre individuelle Situation.
2. Strategie
Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Vorgehensweise und klären Kosten transparent im Voraus.
3. Umsetzung
Wir handeln (ob außergerichtlich oder vor Gericht) immer mit dem Ziel einer nachhaltigen Lösung in Ihrem Sinne.
4. Abschluss
Einigung, Urteil oder Vergleich: Wir begleiten Sie bis zum Ende und sichern die rechtssichere Umsetzung.

Warum unsere Kanzlei für Vertragsrecht?

  • Klare, verständliche Verträge 
  • Praxistaugliche, rechtssichere Lösungen 
  • Persönliche Betreuung mit festem Ansprechpartner 
  • Erfahrung seit 1961, kombiniert mit aktuellem Fachwissen 
  • Fachübergreifende Vernetzung 

Das sagen unsere Mandanten

Häufig gestellte Fragen

Eine Prüfung vorab ist fast immer günstiger als ein späterer Streit. Wir prüfen den Vertrag auf unklare Klauseln, Fallstricke und Haftungsrisiken, damit Sie sich beim Unterzeichnen sicher fühlen können.

Insbesondere bei wirtschaftlich wichtigen oder langfristigen Verträgen empfiehlt sich eine anwaltliche Prüfung, um Risiken frühzeitig zu erkennen und rechtssichere Regelungen zu schaffen.

Wir unterstützen Sie bei allen Vertragsarten wie beispielsweise:

  • Kaufverträge
  • Werkverträge
  • Dienstleistungsverträge
  • Immobilienverträge

Je nach Fall kommen Nacherfüllung, Schadensersatz, Rücktritt oder die gerichtliche Durchsetzung in Betracht. Wir prüfen Ihren individuellen Fall und passen das Vorgehen entsprechend an.

Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Für das Erstgespräch liegen die Kosten demnach bei maximal 190 € zzgl. MwSt. Bei Erstellung eines schriftlichen Gutachtens liegt der Höchstsatz bei 250 €. Komplexe Mandate werden über eine Vergütungsvereinbarung abgerechnet, die wir vorab transparent mit Ihnen besprechen.

Ja, wir gestalten individuelle Verträge, die auf Ihre persönliche oder unternehmerische Situation abgestimmt sind.

Ein Anwalt berät Sie unabhängig zu Ihren rechtlichen Interessen, prüft Verträge, gestaltet individuelle Vereinbarungen und vertritt Sie bei Streitigkeiten.

Ein Notar hingegen ist immer dann erforderlich, wenn das Gesetz eine notarielle Beurkundung vorschreibt. Das betrifft insbesondere Immobilienkaufverträge, Eheverträge, Erbverträge oder bestimmte gesellschaftsrechtliche Vorgänge. Ein Notar ist zur Neutralität verpflichtet.

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Beratungstermin vereinbaren?
Wir stehen Ihnen gerne kompetent mit Rat und Tat zur Seite. Terminvereinbarungen können Sie während unserer Bürozeiten vornehmen.
Kontaktformular Tätigkeiten

Die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Nutzung des Kontaktformulars erfolgt auf Grundlage von Art. 6 I b) DSGVO. Konkretes hierzu können Sie unseren Informationen zur Datenverarbeitung entnehmen.

Schumacher Rechtsanwälte & Steuerberater
Frankenstraße 362
45133 Essen
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Fax: 0201–2403199
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Freitag:
08:00 – 15:00 Uhr
Weitere Termine nach Vereinbarung
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