Steuerstrafrechtliche Vorwürfe lösen oft großen Druck und existenzielle Sorgen aus. Wenn plötzlich das Finanzamt ermittelt, stehen wir Ihnen schnell, diskret und zuverlässig zur Seite.
Wir beraten Sie offen, vertraulich und mit Blick auf das bestmögliche Ergebnis für Ihren individuellen Fall.
Steuerhinterziehung & Ermittlungsverfahren
Wir vertreten Sie gegenüber Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung:
Rechtzeitiges Handeln, um möglicherweise Strafffreiheit zu erzielen:
Betriebsprüfung & Steuerfahndung
Wir begleiten Sie von Anfang bis Ende:
Spezialisierter Rechtsbeistand im unternehmerischen Umfeld:
Bußgeld- & Ordnungswidrigkeiten
Wenn aus Fahrlässigkeit eine Ordnungswidrigkeit wird, sind wir an Ihrer Seite:
Wenn es auf jedes Argument ankommt:
Steuerstrafrechtliche Verfahren verbinden zwei komplexe Rechtsgebiete: das Steuerrecht und das Strafrecht. Wir verfügen über tiefgreifende Kenntnisse in beiden Fachbereichen und bieten Ihnen somit eine ganzheitliche und praxisnahe Beratung sowie Verteidigung aus einer Hand.
Wenn Sie ins Visier der Steuerfahndung geraten, ist schnelles Handeln gefragt: Ohne anwaltliche Begleitung riskieren Sie empfindliche Geldstrafen, Freiheitsstrafen und strategische Fehler, die eine spätere Verteidigung erheblich erschweren oder sogar nachhaltig beeinträchtigen können.
Im Rahmen dessen unterstützen wir Sie insbesondere bei:
Nach der steuerlichen Analyse Ihres Falles und im Falle eines Verstoßes erarbeiten wir eine Strategie zur Verteidigung im strafrechtlichen Verfahren. Unser Ziel ist dabei, die optimierte Verfahrensbeendigung in Ihrem Sinne.
Bei steuerstrafrechtlichen Problemen sollten Sie so schnell wie möglich einen spezialisierten Anwalt einschalten. Eine frühzeitige Beratung kann entscheidend sein, um Strafen zu vermeiden oder zu reduzieren.
Melden Sie sich im besten Fall bereits beim ersten Kontakt mit dem Finanzamt oder der Steuerfahndung.
Die freiwillige Offenlegung bisher nicht versteuerter Einkünfte beim Finanzamt kann unter bestimmten Voraussetzungen zur Straffreiheit führen. Wichtig: Dafür muss die Selbstanzeige vollständig sowie rechtzeitig erfolgen. Eine anwaltliche Begleitung ist dringend zu empfehlen, da Fehler mitunter gravierende Folgen haben können.
Wir unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben und helfen Ihnen dabei, eine einwandfreie Selbstanzeige einzureichen.
Die Vergütung von Anwälten richtet sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Dieses unterscheidet grundsätzlich zwischen:
Allerdings muss jeder Fall individuell bewertet werden und sehr komplexe, arbeitsintensive Angelegenheiten erfordern eine Vergütungsvereinbarung. Diese wird auf den tatsächlichen Aufwand abgestimmt, vorab mit den Mandaten besprochen und unterschrieben.
Kommt eine solche Absprache nicht zum Tragen, gelten die gesetzlichen Vorgaben: Für ein Erstgespräch liegt die Gebühr hier bei maximal 190 € zzgl. Mehrwertsteuer und Auslagenpauschale (insgesamt maximal 243,60 €).
Alle weiteren Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und den konkreten Leistungen und Aufgaben. Sie werden im Vorfeld transparent mit Ihnen abgestimmt.
Das ist abhängig von der Schwere des Falls und kann von Geld- bis zu Freiheitsstrafen reichen. Maßgeblich dafür sind unter anderem die Höhe der hinterzogenen Steuern, Dauer und Systematik der Tat sowie die Kooperation mit den Behörden.
Als Anwälte für Steuerstrafrecht setzen wir uns frühzeitig für Sie ein, entwickeln eine passende Verteidigungsstrategie und arbeiten darauf hin, das Strafmaß bestmöglich zu reduzieren.
Unsere Kanzlei befindet sich in Essen Bredeney, genauer:
Frankenstraße 362
45133 Essen