Schumacher & Partner bietet Ihnen den Service einer kompetenten Steuerberatung mit allen ihren Facetten. In Zusammenarbeit mit den anderen Bereichen – Rechtsberatung, notarielle Betreuung und Unternehmensberatung – erarbeiten wir für Sie ein maßgeschneidertes Beratungspaket rund um die Steuer und das Steuerrecht. Das meinen wir, wenn wir von „Beratung aus einer Hand“ sprechen.
Bei unserer Tätigkeit steht insbesondere die vorausschauende Beratung für eine optimale Steuergestaltung im Mittelpunkt. Für Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Freiberufler und Gewerbetreibende erstellen wir die Steuererklärungen und kümmern uns um alle laufenden Arbeiten rund um die Buchführung. Für Unternehmen und Verbände erstellt Schumacher & Partner Gutachten zu komplizierten steuerrechtlichen Sachverhalten.
Wir vertreten unsere Mandanten in Streitfällen mit dem Finanzamt und vor allen Finanzgerichten bis zum Bundesfinanzhof. Unternehmen mit eigenen Buchführungs- oder Steuerabteilungen steht Schumacher & Partner beratend zur Seite.
Wir erledigen alle Arbeiten im Rahmen der Buchführung, der Lohnabrechnung und der zu erstellenden handels- und steuerrechtlichen Jahresabschlüsse.
Schumacher und Partner informierte über Aktienoptionen bzw. Stock Options als möglichen Benefit für Mitarbeitende von Aktiengesellschaften. Heute soll es um die steuerrechtliche Behandlung solcher Optionen gehen.
Um kaum ein steuerliches Thema ranken sich so viele Mythen wie um die Steuererklärung. Immer wieder kommt es im Rahmen dessen die Sprache auch auf das sogenannte Ehegatten-Splitting. Um was es sich hierbei handelt und für wen es sich lohnt, haben wir für Sie zusammengefasst!
Versicherte ab 18 Jahren müssen zu bestimmten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sogenannte Zuzahlungen leisten oder einen Eigenanteil entrichten. Das gilt etwa für bestimmte Arzneimittel, Krankenhausaufenthalte, einen Zahnersatz und viele mehr. Auch sonst können im Rahmen von Erkrankungen (Folge)Kosten entstehen. Überschreiten diese Zuzahlungen oder sonstige mit Krankheiten in Verbindung stehende Kosten sogenannte Belastungsgrenzen, stehen verschiedene Wege […]
Am 27.3.2024 wurde das „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ beschlossen. Ein langer Weg liegt hinter der Verkündung. Damit zutun haben Agrardiesel-Subventionen ebenso wie der Bundesrat
die Arbeitgeberumlagen U1 und U2 müssen Arbeitgeber an die gesetzliche Krankenkasse bezahlen. Sie sind teil der Lohnkosten, die jedem Arbeitgeber anfallen. Allerdings ergibt sich aus der besondere Stellung von Fremdgeschäftsführer und Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, dass sich auch hinsichtlich der Umlagen etwas anderes ergibt, wodurch Lohnkosten erspart werden können.
Bei der Kirchensteuer handelt es sich um eine Steuer, die im Falle der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft automatisch vom Arbeitslohn abgezogen wird. Alles was Sie zum Thema wissen müssen, erfahren Sie hier! Öffentliche Körperschaften Bei den großen Kirchen in Deutschland handelt es sich um Körperschaften des öffentlichen Rechts, die als solche staatlich anerkannt sind. Schon […]