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Schumacher bietet Ihnen den Service einer kompetenten Steuerberatung mit allen ihren Facetten. In Zusammenarbeit mit den anderen Bereichen – Rechtsberatung, notarielle Betreuung und Unternehmensberatung – erarbeiten wir für Sie ein maßgeschneidertes Beratungspaket rund um die Steuer und das Steuerrecht. Das meinen wir, wenn wir von „Beratung aus einer Hand“ sprechen.

Bei unserer Tätigkeit steht insbesondere die vorausschauende Beratung für eine optimale Steuergestaltung im Mittelpunkt. Für Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Freiberufler und Gewerbetreibende erstellen wir die Steuererklärungen und kümmern uns um alle laufenden Arbeiten rund um die Buchführung. Für Unternehmen und Verbände erstellt Schumacher Gutachten zu komplizierten steuerrechtlichen Sachverhalten.

Wir vertreten unsere Mandanten in Streitfällen mit dem Finanzamt und vor allen Finanzgerichten bis zum Bundesfinanzhof. Unternehmen mit eigenen Buchführungs- oder Steuerabteilungen steht Schumacher beratend zur Seite.

Wir erledigen alle Arbeiten im Rahmen der Buchführung, der Lohnabrechnung und der zu erstellenden handels- und steuerrechtlichen Jahresabschlüsse.

  • Führung der Buchhaltung für gewerbliche Mandanten
  • Führung der Aufzeichnungen für freiberufliche Mandanten
  • Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Beratung selbstbuchender Mandanten
  • Erstellung von Jahresabschlüssen und Bilanzen
  • Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung für nichtbilanzierende Mandanten
  • Erstellung von Steuererklärungen im unternehmerischen Bereich
  • Vertretung vor Finanzbehörden, Finanzgerichten und Bundesfinanzhof
  • Steuerstraf- und Steuerfahndungsverfahren
  • Hilfe bei der Erstellung von strafbefreienden Selbstanzeigen
  • Unternehmensgründungen
  • Kauf, Verkauf und Umstrukturierung von Unternehmen
  • Nachfolgeregelungen
  • Unternehmensbeendigungen
  • Beratungsleistungen hinsichtlich Steuergestaltung, unternehmerischer und betriebswirtschaftlicher Fragen, des betrieblichen Rechnungswesens und des internen Kontrollsystems
  • Existenzgründungsfragen und Sanierungsfälle
  • Rating, Unterstützung bei Bankverhandlungen
  • Gutachtenerstellung zu komplizierten steuerrechtlichen Sachverhalten
  • Erstellung von Einkommensteuererklärungen im privaten Bereich
  • Vertretung vor Finanzbehörden, Finanzgerichten und Bundesfinanzhof
  • Steuerstraf- und Steuerfahndungsverfahren
  • Hilfe bei der Erstellung von strafbefreienden Selbstanzeigen
  • Einsprüche gegen Steuerbescheide
  • Erbschaftssteuererklärung
  • Vermögensplanung
Schumacher Rechtsanwälte & Steuerberater
Frankenstraße 362
45133 Essen
Telefon: 
0201–24030
Fax: 0201–2403199
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Blogbeiträge zum Thema Steuerberatung

20. Juli 2024

U1-Umlage auch für GmbH Geschäftsführer

die Arbeitgeberumlagen U1 und U2 müssen Arbeitgeber an die gesetzliche Krankenkasse bezahlen. Sie sind teil der Lohnkosten, die jedem Arbeitgeber anfallen. Allerdings ergibt sich aus der besondere Stellung von Fremdgeschäftsführer und Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, dass sich auch hinsichtlich der Umlagen etwas anderes ergibt, wodurch Lohnkosten erspart werden können.

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