Schumacher bietet Ihnen den Service einer kompetenten Steuerberatung mit allen ihren Facetten. In Zusammenarbeit mit den anderen Bereichen – Rechtsberatung, notarielle Betreuung und Unternehmensberatung – erarbeiten wir für Sie ein maßgeschneidertes Beratungspaket rund um die Steuer und das Steuerrecht. Das meinen wir, wenn wir von „Beratung aus einer Hand“ sprechen.
Bei unserer Tätigkeit steht insbesondere die vorausschauende Beratung für eine optimale Steuergestaltung im Mittelpunkt. Für Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Freiberufler und Gewerbetreibende erstellen wir die Steuererklärungen und kümmern uns um alle laufenden Arbeiten rund um die Buchführung. Für Unternehmen und Verbände erstellt Schumacher Gutachten zu komplizierten steuerrechtlichen Sachverhalten.
Wir vertreten unsere Mandanten in Streitfällen mit dem Finanzamt und vor allen Finanzgerichten bis zum Bundesfinanzhof. Unternehmen mit eigenen Buchführungs- oder Steuerabteilungen steht Schumacher beratend zur Seite.
Wir erledigen alle Arbeiten im Rahmen der Buchführung, der Lohnabrechnung und der zu erstellenden handels- und steuerrechtlichen Jahresabschlüsse.
Führung der Buchhaltung für gewerbliche Mandanten
Führung der Aufzeichnungen für freiberufliche Mandanten
Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen
Beratung selbstbuchender Mandanten
Erstellung von Jahresabschlüssen und Bilanzen
Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung für nichtbilanzierende Mandanten
Erstellung von Steuererklärungen im unternehmerischen Bereich
Vertretung vor Finanzbehörden, Finanzgerichten und Bundesfinanzhof
Hilfe bei der Erstellung von strafbefreienden Selbstanzeigen
Unternehmensgründungen
Kauf, Verkauf und Umstrukturierung von Unternehmen
Nachfolgeregelungen
Unternehmensbeendigungen
Beratungsleistungen hinsichtlich Steuergestaltung, unternehmerischer und betriebswirtschaftlicher Fragen, des betrieblichen Rechnungswesens und des internen Kontrollsystems
Existenzgründungsfragen und Sanierungsfälle
Rating, Unterstützung bei Bankverhandlungen
Gutachtenerstellung zu komplizierten steuerrechtlichen Sachverhalten
Erstellung von Einkommensteuererklärungen im privaten Bereich
Vertretung vor Finanzbehörden, Finanzgerichten und Bundesfinanzhof
Dienstreisen gehören für viele Arbeitnehmer zum Alltag. Häufig werden in solchen Fällen die Kosten einer Dienstreise vom Arbeitgeber übernommen. Ist dies jedoch nicht der Fall, so können einzelne Kosten im Rahmen des Verpflegungsmehraufwandes steuerlich geltend gemacht werden.
Die Abgabe einer Steuererklärung kann freiwillig sein oder verpflichtend sein. Wird das Erbe einer verstorbenen Person angetreten, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Steuererklärung für diesen verpflichtend abzugeben sein. Wir haben das Wichtigste für Sie zusammengefasst!
„Das kann ich von der Steuer absetzen.“ – Ein nicht ungewöhnlicher Satz in Deutschland. Aber was genau ist eigentlich mit „Absetzen“ gemeint? Wir klären auf!
die Arbeitgeberumlagen U1 und U2 müssen Arbeitgeber an die gesetzliche Krankenkasse bezahlen. Sie sind teil der Lohnkosten, die jedem Arbeitgeber anfallen. Allerdings ergibt sich aus der besondere Stellung von Fremdgeschäftsführer und Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, dass sich auch hinsichtlich der Umlagen etwas anderes ergibt, wodurch Lohnkosten erspart werden können.
Nicht nur bei Berufspendlern sind Zweitwohnungen beliebt. Viele Gemeinden erheben auf solche Wohnungen und Häuser, die nicht als erster Wohnsitz genutzt werden, eine Zweitwohnungssteuer. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte sich nun mit der Frage zu befassen, wann überhaupt eine Zweitwohnung vorliegt.
Die Haltung von Hunden ist mit einigen Kosten verbunden. Das Verwaltungsgericht Mainz hatte sich nun mit der Frage zu befassen, ob dieser Haltungskosten im Falle einer Hunde Trainerin steuermindernd zu berücksichtigen sind.