Eine Trennung verändert viele Bereiche des Lebens – rechtlich, finanziell und persönlich. Wir unterstützen Sie dabei, den Überblick zu behalten und die richtigen Entscheidungen für Ihre Zukunft zu treffen. Mit unserer fundierten Beratung stehen wir Ihnen während des gesamten Scheidungsverfahrens zur Seite.
Vor der Scheidung muss üblicherweise ein Trennungsjahr eingehalten werden. Unser Rat: Lassen Sie sich trotzdem schon frühzeitig beraten und klären wichtige Fragen zu Unterhalt, Vermögen und Kindern. Oft können schon in der Trennungszeit entscheidende Weichen für das spätere Scheidungsverfahren gestellt werden und den Prozess beschleunigen.
Wichtig: Die Scheidung kann nur durch einen Rechtsanwalt beim Familiengericht Essen eingereicht werden.
Wir decken jeden Aspekt Ihrer Trennung ab und behalten dabei das Wesentliche im Blick: von der Antragstellung bis zur Vermögensauseinandersetzung.
Einvernehmliche Scheidung
Wir bringen Ihre Scheidung mit nur einem Anwalt sicher zum Abschluss: Die schnelle, kostengünstige und schonende Lösung.
Manchmal ist keine Einigung möglich. In diesem Fall vertreten wir Ihre Interessen klar und durchsetzungsstark vor dem Familiengericht Essen.
Trennungs- und Folgevereinbarung
Klare schriftliche Regelungen zu Unterhalt, Vermögen und Wohnung – damit Streit gar nicht erst entsteht.
Faire Aufteilung des während der Ehe erwirtschafteten Vermögens. Wir berechnen und sichern Ihren Anspruch.
Versorgungsausgleich
Aufteilung der in der Ehe erworbenen Rentenansprüche. Wir prüfen, ob ein Ausschluss für Sie sinnvoll ist.
Korrekte Berechnung und konsequente Durchsetzung sowie gegebenenfalls die Abwehr unberechtigter Forderungen.
Sorge- und Umgangsrecht
Wir suchen nach stabilen, kindgerechten Lösungen, die das Kindeswohl schützen und Ihre Rechte als Elternteil wahren.
Wer bleibt, wer geht und was passiert mit dem gemeinsamen Haus? Wir regeln die Nutzung und Aufteilung verbindlich.
Eine Scheidung ist selten nur eine rechtliche Angelegenheit. Sie betrifft Ihr Zuhause, Ihre Finanzen und oft auch Ihre Kinder. Deshalb nehmen wir uns die Zeit, Ihre Situation wirklich zu verstehen. Sie sprechen bei uns von Anfang bis Ende mit demselben Ansprechpartner, der Ihren Fall kennt und Ihre Ziele im Blick behält.
Komplizierte Sachverhalte erklären wir verständlich, damit Sie zu jeder Zeit wissen, wo Sie stehen und welcher Schritt als Nächstes ansteht.
Als Anwälte mit Schwerpunkt auf Familienrecht kennen wir die Abläufe am Familiengericht Essen genau und wissen, worauf es im Verfahren ankommt. Wo eine einvernehmliche Lösung möglich ist, suchen wir den schnellsten und schonendsten Weg.
Geht es im Rahmen der Scheidung auch um Fragen der Vermögensaufteilung, gemeinsamer Immobilien oder der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, arbeiten wir eng mit unseren Kollegen aus dem Immobilienrecht und Erbrecht zusammen. Bei Konflikten rund um Unterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerecht oder Umgangsrecht profitieren Sie von unserer Expertise im Familienrecht. Dank unserer fachübergreifenden Zusammenarbeit bieten wir Ihnen die bestmögliche Rechtsvertretung.
Ab Einreichung eines Scheidungsantrags dauert eine einvernehmliche Scheidung oft zwischen 6-12 Monate. Streitige Scheidungen können durchaus mehr Zeit in Anspruch nehmen und sich über mehrere Jahre ziehen.
Die Kosten setzen sich aus den Gerichtskosten und den Anwaltsgebühren zusammen. Beide richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert (auch Gegenstandswert genannt). Dieser orientiert sich am gemeinsamen Nettoeinkommen und Vermögen beider Ehegatten.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung ohne weitere Streitpunkte bleiben die Kosten üblicherweise überschaubar.
Die Vergütung für das Erstgespräch richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Für ein Erstgespräch liegt laut § 34 RVG die Gebühr bei maximal 190 € zzgl. Mehrwertsteuer. Bei Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens liegen die Kosten insgesamt bei höchstens 250 €.
Nein, in der Regel muss das Jahr des Getrenntlebens eingehalten werden. Ausnahmen bilden Härtefälle, bei denen die Gefahr von schwerwiegender körperlicher oder psychischer Gewalt, Androhung von Straftaten, extremer Alkohol- oder Drogenmissbrauch des Expartners im Raum steht.
Nein, bei einer einvernehmlichen Scheidung muss nur ein Ehepartner Anwalt vertreten sein, der andere stimmt dem Antrag ohne eigenen Anwalt zu.
Für die Einreichung der Scheidung benötigen Sie:
Geht es anschließend um Thematiken wie den Versorgungsausgleich oder vorhandene rechtliche Vereinbarungen, kommen weitere Dokumente wie Einkommensnachweise oder Renteninformationen hinzu. Dies besprechen wir aber vorab ausführlich im Erstgespräch.
Für Ehegatten und Familien aus Essen ist das Familiengericht beim Amtsgericht zuständig.
Der Zugewinnausgleich betrifft das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen und wird nur auf Antrag durchgeführt.
Der Versorgungsausgleich teilt die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften und wird vom Familiengericht grundsätzlich von Amts wegen durchgeführt (außer er wurde wirksam ausgeschlossen).
Nein, die Scheidung wird in Deutschland immer durch das Familiengericht ausgesprochen. Das Verfahren als solches ist entsprechend notwendig. Vorbereitung und Kommunikation können oft aber auch weitgehend digital, telefonisch und per Post erfolgen.
Bei einvernehmlichen Scheidungen ist der Gerichtstermin meist kurz und unkompliziert.
Nein, die Zuständigkeit liegt beim Familiengericht und es besteht Anwaltszwang. Ein Notar ist nur dann notwendig, wenn Sie eine Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung mit bestimmten rechtlichen Verpflichtungen eingehen möchten. Das kann bei einer einvernehmlichen Trennung sinnvoll sein, wenn Sie festhalten möchten, welche Rechte und Pflichten für das Getrenntleben oder welche Verbindlichkeiten und Ansprüche nach der Scheidung greifen. Eine Scheidung kann aber auch ohne durchgeführt werden. Lassen Sie sich hierzu gern beraten.