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Anwalt für Strafrecht in Essen

Strafrechtlich relevante Angelegenheiten können enorme Unsicherheit, Ängste und erhebliche Auswirkungen auf Beruf und Privatleben mit sich bringen. Umso wichtiger ist eine frühzeitige Beratung durch einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht.

 

Wir bieten Ihnen:


Rechtsbeistand für Beschuldigte, Angeklagte, Geschädigte und Zeugen,
Verteidigung in jedem Stadium des Verfahrens,
auf Ihre individuelle Situation abgestimmte Fachkompetenz.
Angesehene Kanzlei seit 1961
Fachübergreifende Beratung
Persönlicher Ansprechpartner
65+
Jahre Erfahrung
4,4
Google Bewertung
1.000+
Mandanten

Rechtlicher Beistand in unsicheren Situationen 

Das Strafrecht ist juristisch komplex und darüber hinaus für Betroffene emotional belastend. Je früher Sie rechtlichen Beistand zurate ziehen, desto größer sind die Chancen, den Verlauf des Verfahrens positiv zu beeinflussen.

Wir sorgen dafür, dass Sie Ihre Rechte von Anfang an konsequent wahrnehmen und undurchdachte Aussagen vermeiden. So behalten Sie auch in einer belastenden Situation die notwendige Sicherheit und können darauf vertrauen, dass Ihre Interessen vertreten werden.

Unsere spezialisierten Anwälte für Strafrecht in Essen unterstützen Sie dabei:

  • als Beschuldigter oder Angeklagter Ihre Verteidigungsrechte voll auszuschöpfen, unbedachte Fehler zu vermeiden und ein faires Verfahren zu sichern,
  • als Zeuge oder Geschädigter Ihre Rechte zu kennen, Sie vor Selbstbelastung oder Benachteiligung zu schützen und Ihre Interessen wirksam durchzusetzen.

Unsere Leistungen im Strafrecht

Ob es nun um den Vorwurf einer Straftat, eine drohende Gerichtsverhandlung, eine polizeiliche Vernehmung oder die Vertretung als Zeuge oder Geschädigter geht – unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen mit fachlicher Kompetenz, Erfahrung und Verständnis vertrauensvoll zur Seite.

Allgemeines Strafrecht

  • Kapitalstrafrecht 
  • Sexualstrafrecht 
  • Betäubungsmittelstrafrecht 

Spezielle Lebensbereiche

  • Jugendstrafrecht 
  • Verkehrsstrafrecht 

Wirtschaft und Unternehmen

  • Wirtschaftsstrafrecht 
  • Unternehmensstrafrecht 
  • Steuerstrafrecht 
  • Umweltstrafrecht 

Besondere Verfahrensarten und Folgefragen

  • Revision in Strafsachen 
  • Strafvollzug 

Wieso unsere Kanzlei? 

  • Klare Strategien statt unnötige Eskalation
  • Persönliche Betreuung mit festem Ansprechpartner
  • Verständliche Beratung statt juristische Fachsprache
  • Rechtlich stark – und mit Einfühlungsvermögen
  • Erfahrung aus Jahrzehnten kombiniert mit aktuellem Fachwissen
  • Fachübergreifende Abdeckung auch in verwandten Rechtsgebieten

Das sagen unsere Mandanten

Häufig gestellte Fragen

Das Strafrecht regelt, welche Handlungen in Deutschland als Straftaten gelten und welche Strafen oder Maßnahmen bei Verstößen drohen. Ziel ist es, die Allgemeinheit zu schützen und die Rechtsordnung aufrechtzuerhalten.

Sobald Sie als Beschuldigter, Angeklagter, Geschädigter oder Zeuge eine polizeiliche Vorladung oder ein Schreiben der Staatsanwaltschaft erhalten, sollten Sie einen Strafverteidiger kontaktieren. Eine frühzeitige Beratung kann entscheidend für den weiteren Verlauf sein.

Die Vergütung von Anwälten richtet sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/.

Dieses unterscheidet grundsätzlich zwischen:

  • dem Honorar für die außergerichtliche Beratung,
  • dem Honorar für die außergerichtliche Vertretung sowie
  • den Gebühren für die gerichtliche Vertretung.

Allerdings muss jeder Fall individuell bewertet werden und sehr komplexe, arbeitsintensive Angelegenheiten erfordern eine Vergütungsvereinbarung. Diese wird auf den tatsächlichen Aufwand abgestimmt, vorab mit den Mandaten besprochen und unterschrieben.

Kommt eine solche Absprache nicht zum Tragen, gelten die gesetzlichen Vorgaben: Für ein Erstgespräch liegt die Gebühr hier bei maximal 190 € zzgl. Mehrwertsteuer und Auslagenpauschale (insgesamt maximal 243,60 €).

Alle weiteren Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und den konkreten Leistungen und Aufgaben. Sie werden im Vorfeld transparent mit Ihnen abgestimmt.

Je nach Schwere werden Strafsachen vor dem Amtsgericht Essen, dem Landgericht Essen oder in bestimmten Fällen vor dem Oberlandesgericht verhandelt. Ein Anwalt für Strafrecht in Essen weiß genau, welches Gericht zuständig ist und welche Besonderheiten zu beachten sind.

Ein Strafverfahren lässt sich in mehrere Phasen gliedern:

  1. Ermittlungsverfahren (durch Polizei/Staatsanwaltschaft)
  2. Anklageerhebung oder Einstellung
  3. Hauptverhandlung vor Gericht
  4. Urteil (Freispruch oder Verurteilung)
  5. Rechtsmittelverfahren (z. B. Berufung oder Revision)

Nein! Als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Schweigerecht. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Halten Sie vorab Rücksprache mit einem Anwalt für Strafrecht.

Das Jugendstrafrecht gilt in Deutschland für Jugendliche im Alter von 14-17 Jahren und teilweise für Heranwachsende (18-20 Jahre). Es stellt weniger die Strafe, sondern vielmehr erzieherische Maßnahmen in den Vordergrund.

Bei Straftaten wie Fahrerflucht, Trunkenheit am Steuer oder Fahren ohne Fahrerlaubnis ist ein Strafverteidiger der richtige Ansprechpartner.

Bei zivilrechtlichen oder ordnungsrechtlichen Problemen rund um den Straßenverkehr hingegen ist ein Anwalt für Verkehrsrecht zuständig. Das ist beispielsweise der Fall bei Bußgeldverfahren (z. B. bei Geschwindigkeitsüberschreitung), Fahrverbot oder Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug aufgrund von Ordnungswidrigkeiten oder Streit mit Ihrer Versicherung nach einem Verkehrsunfall.

Sie finden unsere Kanzlei in Essen Bredeney.

In unserer Kanzlei arbeiten Steuerberater, Notare und Anwälte mit verschiedenen Fachbereichen. Neben dem Strafrecht übernehmen wir unter anderem Fälle in den folgenden Bereichen:

Sollte nicht das passende Gebiet dabei sein, lohnt sich ein Blick in unsere Übersicht unserer Rechtsbereiche - sehr sicher finden Sie bei uns den passenden Anwalt für Ihr Anliegen.

Mehr Informationen und Wissenswertes

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