Haftung des Vermieters bei Unfall auf Gemeinschaftsfläche
Mit seinem Urteil vom 6. August 2025 (VIII ZR 250/23) hat der Bundesgerichtshof eine praxisrelevante Frage im Mietrecht beantwortet: Wann haftet ein vermietender Wohnungseigentümer, wenn sein Mieter auf einer gemeinschaftlichen Fläche bei Eisglätte stürzt? Die Entscheidung klärt das Verhältnis zwischen mietvertraglichen Nebenpflichten, delegierter Verkehrssicherungspflicht und der Haftungszurechnung nach § 278 BGB.
