Lohn- und Gehaltsabrechnungen sind verpflichtend und gleichzeitig mit hohem Aufwand und rechtlichen Anforderungen verbunden. Gern übernehmen wir diese Aufgabe für Sie und erstellen Ihre monatlichen Abrechnungen – rechtssicher, zuverlässig und termingerecht.
Mit unserem Lohnbuchhaltungsservice profitieren Sie von:
der Gewährleistung von Rechtssicherheit,
einer schnellen und fehlerfreien Abrechnung,
unserer Fachkompetenz, die immer auf dem neuesten Stand ist.
Für wen lohnt sich ein externer Lohnbuchhaltungsservice?
Grundsätzlich ist die Auslagerung der Arbeit für jedes Unternehmen sinnvoll, das Zeit und Aufwand sparen sowie Fehler vermeiden möchte. Besonders hilfreich sind die Dienstleistungen allerdings für kleine und mittelständische Unternehmen ohne eigene Buchhaltung sowie wachsende Unternehmen mit steigendem Personalaufwand.
Darüber hinaus ist die Zusammenarbeit mit einem Lohnbuchhaltungsservice ist immer eine gute Wahl, wenn Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren möchten.
Unsere Dienstleistungen
Die Zusammenarbeit mit einem externen Lohnbuchhaltungsservice bietet Ihnen eine effiziente und rechtssichere Lösung, Ihre monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen professionell auszulagern.
Auf Wunsch übernehmen wir die entsprechenden Dienstleistungen, um Sie in Ihrem Arbeitsalltag zu entlasten. Wir helfen Ihnen bei:
Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen
monatliche Brutto-/Netto-Abrechnung für Ihre Mitarbeiter
Berücksichtigung von Sonderzahlungen, Zulagen und Abzügen
Berechnung und Abführung gesetzlicher Abgaben (z. B. Lohnsteuer, Sozialversicherung etc.)
Erfüllung von Meldepflichten
Lohnsteueranmeldung beim Finanzamt
Beitragsnachweise und DEÜV-Meldungen
Meldungen an die Rentenversicherung und Berufsgenossenschaft
An- und Abmeldung von Beschäftigten bei der Sozialversicherung
Führung der gesetzlich vorgeschriebenen Lohnkonten
Überblick über ausgezahlten Lohn pro Mitarbeiter
Datenübersicht für den Lohnsteuer-Jahresausgleich
Aufbereitung für Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater
Pflege der Personalstammdaten
Anpassungen bei Ein- oder Austritt von Mitarbeitern
Änderungen der Daten (z. B. Wechsel der Steuerklasse, Bankverbindung etc.),
Aktualisierung und Speicherung im Lohnkonto
Abrechnung der Personalnebenkosten
Ermittlung von Sozialleistungen und Verwaltungskosten
Verwaltung von Umlagen (U1/U2, Insolvenzgeldumlage)
Berücksichtigung von freiwilligen Leistungen (z. B. betriebliche Altersvorsorge)
Individualberatung für Standard- und Sonderfälle
Persönliche Beratung und Betreuung durch unsere Steuerberater
Besprechung und Übernahme von Fällen mit Besonderheiten
So profitieren Sie von der Kanzlei Schumacher als Ansprechpartner
Wieso unsere Kanzlei?
Rechts-, Steuer- und Unternehmensberatung
Fachübergreifende Expertise für Ihren Fall
Seit 1961 angesehene Kanzlei in Essen
Persönlicher Ansprechpartner für Ihre Dienstleistung
Individuell zugeschnittene Gesamtpakete
Wirtschaftsorientierte Lösungsfindung
Häufig gestellte Fragen
Unsere Kosten richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die Kosten der Lohnbuchhaltung orientieren sich hierbei an der Anzahl der monatlichen Abrechnungen. Sonderleistungen werden nach Zeitaufwand abgerechnet.
Gerne erstellen wir Ihnen hierzu ein individuelles Angebot.
Als Teilbereich der Buchhaltung umfasst die Lohnbuchhaltung die vollständige und fristgerechte Abrechnung von Löhnen und Gehältern für Mitarbeiter eines Unternehmens. Mit inbegriffen sind alle gesetzlichen Angaben und notwendigen Meldungen an Behörden.
Jedes Unternehmen, das Angestellte beschäftigt, ist zur monatlichen Lohnbuchhaltung verpflichtet.
Dazu gehören alle Aufgaben, die mit der Entgeltabrechnung Ihrer Mitarbeiter einhergehen.
Der Begriff ist nicht geschützt und geht somit auch nicht mit einer konkreten Ausbildung einher. Grundsätzlich darf Ihnen daher jeder anbieten, diese Aufgabe zu übernehmen.
Um sicherzustellen, dass die Abrechnung fachgerecht ausgeführt wird, sollten Sie die Aufgabe ausschließlich seriösen Experten überlassen. Die für Sie zuständigen Mitarbeitenden unserer Kanzlei verfügen über fachnahe Abschlüsse und damit über hilfreiches Fachwissen.
Theoretisch besteht die Möglichkeit, ja. Über entsprechende Softwares und nach ausgiebiger Einarbeitung können Sie diese Aufgabe selbstständig übernehmen. Aus rechtlicher Sicht steht Ihnen dabei nichts im Wege.
Überlegen Sie aber vorab, ob sich dieses Vorgehen rentiert, denn: Die monatliche Erarbeitung kostet Zeit und Ressourcen, die Sie an anderer Stelle einbüßen. Darüber hinaus gibt es ständig steuerrechtliche Neuerungen und Fallstricke, mit denen Sie sich bekanntmachen müssen. Fachexperten kennen diese und verhelfen Ihnen zu einer rechtssicheren Ausführung.
Gehaltsabrechnungen beziehen sich üblicherweise auf fest vereinbarte Monatsgehälter (z. B. bei Angestellten), Lohnabrechnungen basieren auf stunden- oder leistungsabhängiger Bezahlung (z. B. bei gewerblichen Mitarbeitenden). Die Bestandteile beider Abrechnungen sind allerdings die gleichen: Bruttobezüge, Abzüge, gesetzliche Abgaben und Nettoauszahlung.
Für professionelle Unterstützung bei Ihrer Lohnbuchhaltung kontaktieren Sie uns gern unverbindlich über unser Kontaktformular. Wir kommen auf Sie zu, um ein Erstgespräch mit Ihnen zu vereinbaren, in dem wir Ihre Situation erfassen. Wenn Sie mit uns zusammenarbeiten möchten, erhalten Sie monatlich die entsprechenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen.
Darüber hinaus steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner bei Rückfragen oder Änderungen zur Seite.
Für den Start bitten wir Sie um die folgenden Daten:
Stammdaten Ihrer Mitarbeitenden (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung, Arbeitsvertrag),
Ja, dieses Vorgehen kann sehr sinnvoll sein – insbesondere, wenn eine enge Abstimmung zwischen Personal- und Finanzbereich gewünscht ist. Sprechen Sie uns gern an und in einem Gespräch mit unseren Fachexperten der Steuerberatung finden wir gemeinsam den für Sie wirtschaftlichsten Weg.
Schumacher Rechtsanwälte & Steuerberater Frankenstraße 362 45133 Essen
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