Lohnbuchhaltung in Essen

Lohn- und Gehaltsabrechnungen sind verpflichtend und gleichzeitig mit hohem Aufwand und rechtlichen Anforderungen verbunden. Gern übernehmen wir diese Aufgabe für Sie und erstellen Ihre monatlichen Abrechnungen – rechtssicher, zuverlässig und termingerecht.

 

Mit unserem Lohnbuchhaltungsservice profitieren Sie von:

der Gewährleistung von Rechtssicherheit,
einer schnellen und fehlerfreien Abrechnung,
unserer Fachkompetenz, die immer auf dem neuesten Stand ist.
Sprechen Sie uns gerne an

Für wen lohnt sich ein externer Lohnbuchhaltungsservice?

Grundsätzlich ist die Auslagerung der Arbeit für jedes Unternehmen sinnvoll, das Zeit und Aufwand sparen sowie Fehler vermeiden möchte. Besonders hilfreich sind die Dienstleistungen allerdings für kleine und mittelständische Unternehmen ohne eigene Buchhaltung sowie wachsende Unternehmen mit steigendem Personalaufwand.

Darüber hinaus ist die Zusammenarbeit mit einem Lohnbuchhaltungsservice ist immer eine gute Wahl, wenn Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren möchten.

Unsere Dienstleistungen

Die Zusammenarbeit mit einem externen Lohnbuchhaltungsservice bietet Ihnen eine effiziente und rechtssichere Lösung, Ihre monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen professionell auszulagern.

Auf Wunsch übernehmen wir die entsprechenden Dienstleistungen, um Sie in Ihrem Arbeitsalltag zu entlasten. Wir helfen Ihnen bei:

Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen

  • monatliche Brutto-/Netto-Abrechnung für Ihre Mitarbeiter
  • Berücksichtigung von Sonderzahlungen, Zulagen und Abzügen
  • Berechnung und Abführung gesetzlicher Abgaben (z. B. Lohnsteuer, Sozialversicherung etc.)

Erfüllung von Meldepflichten

  • Lohnsteueranmeldung beim Finanzamt
  • Beitragsnachweise und DEÜV-Meldungen
  • Meldungen an die Rentenversicherung und Berufsgenossenschaft
  • An- und Abmeldung von Beschäftigten bei der Sozialversicherung

Führung der gesetzlich vorgeschriebenen Lohnkonten

  • Überblick über ausgezahlten Lohn pro Mitarbeiter
  • Datenübersicht für den Lohnsteuer-Jahresausgleich
  • Aufbereitung für Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater

Pflege der Personalstammdaten

  • Anpassungen bei Ein- oder Austritt von Mitarbeitern
  • Änderungen der Daten (z. B. Wechsel der Steuerklasse, Bankverbindung etc.),
  • Aktualisierung und Speicherung im Lohnkonto

Abrechnung der Personalnebenkosten

  • Ermittlung von Sozialleistungen und Verwaltungskosten
  • Verwaltung von Umlagen (U1/U2, Insolvenzgeldumlage)
  • Berücksichtigung von freiwilligen Leistungen (z. B. betriebliche Altersvorsorge)

Individualberatung für Standard- und Sonderfälle

  • Persönliche Beratung und Betreuung durch unsere Steuerberater
  • Besprechung und Übernahme von Fällen mit Besonderheiten

So profitieren Sie von der Kanzlei Schumacher als Ansprechpartner

Wieso unsere Kanzlei? 

Rechts-, Steuer- und Unternehmensberatung
Fachübergreifende Expertise für Ihren Fall
Seit 1961 angesehene Kanzlei in Essen
Persönlicher Ansprechpartner für Ihre Dienstleistung
Individuell zugeschnittene Gesamtpakete
Wirtschaftsorientierte Lösungsfindung

Häufig gestellte Fragen

Unsere Kosten richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die Kosten der Lohnbuchhaltung orientieren sich hierbei an der Anzahl der monatlichen Abrechnungen. Sonderleistungen werden nach Zeitaufwand abgerechnet.
Gerne erstellen wir Ihnen hierzu ein individuelles Angebot.

Als Teilbereich der Buchhaltung umfasst die Lohnbuchhaltung die vollständige und fristgerechte Abrechnung von Löhnen und Gehältern für Mitarbeiter eines Unternehmens. Mit inbegriffen sind alle gesetzlichen Angaben und notwendigen Meldungen an Behörden.

Jedes Unternehmen, das Angestellte beschäftigt, ist zur monatlichen Lohnbuchhaltung verpflichtet.

Dazu gehören alle Aufgaben, die mit der Entgeltabrechnung Ihrer Mitarbeiter einhergehen.

Der Begriff ist nicht geschützt und geht somit auch nicht mit einer konkreten Ausbildung einher. Grundsätzlich darf Ihnen daher jeder anbieten, diese Aufgabe zu übernehmen.

Um sicherzustellen, dass die Abrechnung fachgerecht ausgeführt wird, sollten Sie die Aufgabe ausschließlich seriösen Experten überlassen. Die für Sie zuständigen Mitarbeitenden unserer Kanzlei verfügen über fachnahe Abschlüsse und damit über hilfreiches Fachwissen.

Theoretisch besteht die Möglichkeit, ja. Über entsprechende Softwares und nach ausgiebiger Einarbeitung können Sie diese Aufgabe selbstständig übernehmen. Aus rechtlicher Sicht steht Ihnen dabei nichts im Wege.

Überlegen Sie aber vorab, ob sich dieses Vorgehen rentiert, denn: Die monatliche Erarbeitung kostet Zeit und Ressourcen, die Sie an anderer Stelle einbüßen. Darüber hinaus gibt es ständig steuerrechtliche Neuerungen und Fallstricke, mit denen Sie sich bekanntmachen müssen. Fachexperten kennen diese und verhelfen Ihnen zu einer rechtssicheren Ausführung.

Gehaltsabrechnungen beziehen sich üblicherweise auf fest vereinbarte Monatsgehälter (z. B. bei Angestellten), Lohnabrechnungen basieren auf stunden- oder leistungsabhängiger Bezahlung (z. B. bei gewerblichen Mitarbeitenden). Die Bestandteile beider Abrechnungen sind allerdings die gleichen: Bruttobezüge, Abzüge, gesetzliche Abgaben und Nettoauszahlung.

Für professionelle Unterstützung bei Ihrer Lohnbuchhaltung kontaktieren Sie uns gern unverbindlich über unser Kontaktformular. Wir kommen auf Sie zu, um ein Erstgespräch mit Ihnen zu vereinbaren, in dem wir Ihre Situation erfassen. Wenn Sie mit uns zusammenarbeiten möchten, erhalten Sie monatlich die entsprechenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen.

Darüber hinaus steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner bei Rückfragen oder Änderungen zur Seite.

Für den Start bitten wir Sie um die folgenden Daten:

  • Stammdaten Ihrer Mitarbeitenden (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung, Arbeitsvertrag),
  • Betriebsdaten (Steuernummer, Krankenkassen, Umlagesätze, Betriebsnummer),
  • Angaben zu aktuellen Abrechnungszeiträumen.

Ja, dieses Vorgehen kann sehr sinnvoll sein – insbesondere, wenn eine enge Abstimmung zwischen Personal- und Finanzbereich gewünscht ist. Sprechen Sie uns gern an und in einem Gespräch mit unseren Fachexperten der Steuerberatung finden wir gemeinsam den für Sie wirtschaftlichsten Weg.

Schumacher Rechtsanwälte & Steuerberater
Frankenstraße 362
45133 Essen
Telefon: 
0201-24030
Fax: 0201-2403199
Bürozeiten:
Montag - Donnerstag:

08:00 – 17:00 Uhr
Freitag:
08:00 - 15:00 Uhr
Weitere Termine nach Vereinbarung
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Beratungstermin vereinbaren?
Wir stehen Ihnen gerne kompetent mit Rat und Tat zur Seite. Terminvereinbarungen können Sie während unserer Bürozeiten vornehmen.
Kontaktformular Tätigkeiten

Die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Nutzung des Kontaktformulars erfolgt auf Grundlage von Art. 6 I b) DSGVO. Konkretes hierzu können Sie unseren Informationen zur Datenverarbeitung entnehmen.

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