Ein Strafverfahren gegen einen jungen Menschen trifft die gesamte Familie. Plötzlich stehen Ausbildung, Studium oder beruflicher Start auf dem Spiel und mit ihnen die Sorge, dass ein Fehler das ganze weitere Leben prägt.
Wir stehen an Ihrer Seite durch:
Ihr Kind hat eine Vorladung erhalten? Bewahren Sie Ruhe!
Wenn gegen Ihr Kind ermittelt wird, ist besonnenes Handeln wichtig. Vermeiden Sie vorschnelle Erklärungen gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft und lassen den Sachverhalt zunächst rechtlich prüfen.
Rufen Sie uns im Ernstfall möglichst frühzeitig an: Wir beraten Sie kurzfristig und entwickeln gemeinsam die richtige Strategie für das weitere Vorgehen.
Jedes Strafverfahren ist anders und erfordert eine individuelle Verteidigungsstrategie. Wir begleiten Jugendliche, Heranwachsende und deren Familien in allen Phasen des Verfahrens. Unser Ziel ist es, die rechtlichen Folgen so gering wie möglich zu halten und frühzeitig die Weichen für einen positiven Verfahrensausgang zu stellen.
Verteidigung im Ermittlungsverfahren
Was am Anfang passiert, bestimmt oft den gesamten Verlauf: Deshalb raten wir Ihnen dringend, vor jeder Aussage anwaltlichen Rat einzuholen, statt sich selbst zu belasten. Wir nehmen Akteneinsicht, prüfen die Vorwürfe und steuern die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft.
Wir bereiten Mandanten und Familie auf die Hauptverhandlung vor dem Jugendrichter (bei leichteren Straftaten), dem Jugendschöffengericht (mittelschwere bis schwere Straftaten) oder der Jugendkammer (besonders schwere Straftaten) vor. Unser Ziel ist konsequent, die mildeste im Einzelfall vertretbare Reaktion.
Erziehungsmaßregeln
Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) stellt deutlich mehr Mittel zur Verfügung als das Erwachsenenstrafrecht. Wir setzen uns dafür ein, dass erzieherische statt freiheitsentziehende Maßnahmen im Vordergrund stehen.
Die Jugendstrafe ist das letzte Mittel des JGG. Wo der Freiheitsentzug im Raum steht, zählt jedes Detail. Wir entwickeln eine Verteidigungsstrategie, die auf Haftvermeidung und Resozialisierung ausgerichtet ist.
Diversion und Verfahrenseinstellung
Einige Jugendstrafverfahren enden ohne, dass es zu einer Verurteilung kommt. Wir prüfen frühzeitig, ob eine Einstellung in Betracht kommt und schaffen die Voraussetzungen dafür.
Die Jugendstrafe ist das letzte Mittel des JGG. Wo der Freiheitsentzug im Raum steht, zählt jedes Detail. Wir entwickeln eine Verteidigungsstrategie, die auf Haftvermeidung und Resozialisierung ausgerichtet ist.
Jugendstrafrechtliche Unterstützung für Heranwachsende (18-20 Jahre)
Auch wer schon volljährig ist, fällt häufig noch unter das mildere Jugendstrafrecht. Ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht gilt, entscheidet das Gericht und legt damit den entscheidenden Grundstein für das Strafmaß.
Ein Ermittlungs- oder Strafverfahren ist für Jugendliche und ihre Eltern eine belastende Ausnahmesituation, die akute und zukunftsgerichtete Ängste mit sich bringt.
Zusätzlich können Jugendliche den Ablauf eines Verfahrens und die Tragweite einer Aussage in der Regel schwerer einschätzen als Erwachsene. Eine unbedachte Äußerung bei der Polizei oder im Gespräch mit der Jugendgerichtshilfe kann den weiteren Verlauf erheblich beeinflussen.
Da im Jugendstrafrecht nicht die Bestrafung, sondern der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht, bestehen häufig besondere Verteidigungsmöglichkeiten. Diese sollten frühzeitig erkannt und genutzt werden.
Ein Anwalt für Jugendstrafrecht kennt die Besonderheiten des Verfahrens und kann früh die richtigen Weichen stellen. Wir unterstützen Sie dabei:
Stehen neben dem Jugendstrafverfahren auch familienrechtliche Fragen oder schul- und ausbildungsrechtliche Probleme im Raum, arbeiten wir eng mit unseren Kollegen aus dem Familienrecht sowie dem allgemeinen Strafrecht zusammen. Dank unserer fachübergreifenden Expertise erhalten Sie bei uns kompetente Unterstützung aus einer Hand
Während bei Erwachsenen die Ahndung der Tat und der Schuld im Vordergrund steht, soll das Jugendstrafrecht in erster Linie erzieherisch auf den Jugendlichen einwirken und weitere Straftaten verhindern.
Typische Unterschiede zum Strafrecht sind:
Entscheidend ist das Alter zum Zeitpunkt der Tat:
Bewahren Sie zunächst einmal Ruhe. Eine polizeiliche Vorladung bedeutet nicht automatisch eine Verurteilung.
Wir empfehlen Ihnen dieses Vorgehen:
Frühzeitige Maßnahmen können erheblichen Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens haben. Schnelles, aber durchdachtes Handeln ist daher empfehlenswert.
Es gibt verschiedene Reaktionsmöglichkeiten, unter anderem abhängig von der Schwere der Tat, dem Alter, der Persönlichkeit und der Reife des Beschuldigten oder Vorstrafen und Verhalten. Mögliche Strafen sind:
Jugendarrest ist ein kurzfristiger Freiheitsentzug und dauert je nach Anordnung an ein oder zwei Wochenenden (Freizeitarrest), einige Tage (Kurzarrest) oder bis zu vier Wochen (Dauerarrest).
Eine Jugendstrafe hingegen ist eine echte Freiheitsstrafe mit längerer Dauer, die in einer Jugendstrafanstalt vollstreckt wird und mindestens mehrere Monate bis hin zu mehreren Jahren dauert.
Erziehungsmaßnahmen und Zuchtmittel werden nicht ins Führungszeugnis eingetragen und finden sich nur im nicht allgemein einsehbaren Erziehungsregister wieder. Eine Jugendstrafe hingegen wird eingetragen (auch bei Bewährung) unterliegt aber kürzeren Tilgungsfristen. Genau deshalb ist es lohnend, frühzeitig auf eine möglichst milde Reaktion hinzuwirken.
Die Vergütung für das Erstgespräch richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Für ein Erstgespräch liegt laut § 34 RVG die Gebühr bei maximal 190 € zzgl. Mehrwertsteuer. Bei Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens liegen die Kosten insgesamt bei höchstens 250 €.
Für Jugendstrafsachen aus Essen ist grundsätzlich das Amtsgericht zuständig. Bei besonders schweren Straftaten kann auch das Landgericht Essen zuständig sein.
Welches Gericht letztlich entscheidet, richtet sich nach dem konkreten Tatvorwurf und der zu erwartenden Rechtsfolge.