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Anwalt für Insolvenzrecht in Essen

Wenn finanzielle Schwierigkeiten zur existenziellen Belastung werden, ist eine frühzeitige rechtliche Beratung entscheidend. Wir stehen Ihnen in diesem Fall kompetent zur Seite.


Schnelle Hilfe bei Schulden und Zahlungsunfähigkeit
Individuelle Strategie je nach persönlicher oder unternehmerischer Situation
Begleitung bis zur Restschuldenbefreiung oder erfolgreichen Sanierung
65+
Jahre Erfahrung
4,4
Google Bewertung
1.000+
Mandanten

Unsere Leistungen im Insolvenzrecht

Ob drohende Zahlungsunfähigkeit, laufendes Insolvenzverfahren vor dem Amtsgericht Essen oder die Chance auf einen wirtschaftlichen Neustart – wir stehen Ihnen mit fachlicher Kompetenz und Weitblick zur Seite.

Unsere Leistungen umfassen grundsätzlich eine ausführliche Beratung und eine auf Ihre individuelle Situation abgestimmte Rechtsstrategie.

Unternehmensinsolvenz 

Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess: 

  • Antrag auf Regelinsolvenz 
  • Eigenverwaltung & Schutzschirmverfahren 
  • Insolvenzplan & Sanierung 
  • Geschäftsführerhaftung 
Privatinsolvenz & Restschuldbefreiung

Ihr Weg in die Schuldenfreiheit: 

  • Verbraucherinsolvenzverfahren 
  • Antrag auf Restschuldbefreiung 
  • Außergerichtliche Schuldenbereinigung 
  • Wohlverhaltensperiode begleiten 

Gläubigervertretung

Wir sichern Ihre Forderungen: 

  • Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle 
  • Anfechtung von Insolvenzhandlungen 
  • Absonderungs- und Aussonderungsrechte 
  • Überwachtung der Insolvenzmasse 
Insolvenzanfechtung

Schutz vor unberechtigten Rückforderungen: 

  • Abwehr von Anfechtungsansprüchen 
  • Prüfung von Anfechtungsrisiken 
  • Strategische Beratung für Gläubiger 

Sanierung & Restrukturierung 

Früh handeln, Unternehmen retten: 

  • Außergerichtliche Sanierung 
  • StaRUG-Verfahren (Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen) 
  • Absichtserklärung (Letter of Intent) & Investorensuche 
  • Krisenfrüherkennung & Überschuldungsüberprüfung 
Nachlassinsolvenz & Erbrecht

Schutz vor überschuldeten Erbschaften: 

  • Nachlassinsolvenzverfahren 
  • Haftungsbeschränkungen für Erben 
  • Abstimmung mit erbrechtlicher Beratung 

Sie haben Fragen rundum das Thema Insolvenzrecht?

Insolvenzrecht: Je früher Sie handeln, desto mehr Optionen bleiben Ihnen

Ob als Unternehmen, Selbstständiger oder Privatperson – eine Insolvenz hat weichreichende Folgen. Viele Betroffene warten zu lange: aus Scham, Hoffnung, dass sich die Lage wieder verbessert oder aus Angst vor möglichen Konsequenzen.

Doch gerade bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gibt es Möglichkeiten, die zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr genutzt werden können.

Zögern Sie daher nicht, uns zu kontaktieren, sobald sich erste wirtschaftliche Schwierigkeiten abzeichnen.

Als erfahrene Insolvenzanwälte in Essen stehen wir Ihnen präventiv und im Ernstfall zur Seite. Wir kennen die lokalen Abläufe vor dem Amtsgericht Essen, die Anforderungen des Insolvenzverwalters und die typischen Fallkonstellationen mittelständischer Unternehmen sowie Privatpersonen.

Unsere Beratung erfolgt grundsätzlich diskret, vertraulich und mit klarem Fokus auf Ihren individuellen Fall.

Das sagen unsere Mandanten

Häufig gestellte Fragen

So früh wie möglich, denn: Bei drohender Zahlungsunfähigkeit gibt es noch Handlungsmöglichkeiten, die nach Eintritt der Insolvenz nicht mehr bestehen. Ein kurzes Erstgespräch zeigt Ihnen, wo Sie stehen und welche Wege noch offen sind.

So früh wie möglich, denn: Bei drohender Zahlungsunfähigkeit gibt es noch Handlungsmöglichkeiten, die nach Eintritt der Insolvenz nicht mehr bestehen. Ein kurzes Erstgespräch zeigt Ihnen, wo Sie stehen und welche Wege noch offen sind.

Was kostet eine insolvenzrechtliche Beratung?

Die Vergütung von Anwälten richtet sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Dieses unterscheidet grundsätzlich zwischen:

  • dem Honorar für die außergerichtliche Beratung,
  • dem Honorar für die außergerichtliche Vertretung sowie
  • den Gebühren für die gerichtliche Vertretung.

Allerdings muss jeder Fall individuell bewertet werden und sehr komplexe, arbeitsintensive Angelegenheiten erfordern eine Vergütungsvereinbarung. Diese wird auf den tatsächlichen Aufwand abgestimmt, vorab mit den Mandaten besprochen und unterschrieben.

Kommt eine solche Absprache nicht zum Tragen, gelten die gesetzlichen Vorgaben: Für ein Erstgespräch liegt die Gebühr hier bei maximal 190 € zzgl. Mehrwertsteuer und Auslagenpauschale (insgesamt maximal 243,60 €).

Alle weiteren Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und den konkreten Leistungen und Aufgaben. Sie werden im Vorfeld transparent mit Ihnen abgestimmt.

Warnsignale können unter anderem sein:

  • Liquiditätsengpässe oder fehlende Mittel zur Deckung laufender Kosten
  • Rechnungen, Verbindlichkeiten oder Raten können nicht gezahlt werden
  • wiederholte Mahnungen oder Inkassoschreiben
  • Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Konto- oder Lohnpfändung)
  • Rücklastschriften mangels Kontodeckung

Schon das Auftreten einzelner dieser Anzeichen sollte ernst genommen werden. Eine frühzeitige rechtliche Beratung hilft, Handlungsspielräume zu sichern und geeignete Lösungen zu entwickeln.

Abhängig von Ihrer Ausgangslage kommen beispielsweise außergerichtliche Einigungen mit Gläubigern, Restrukturierungsmaßnahmen oder Sanierungskonzepte in Betracht. Ziel ist immer, Ihre wirtschaftliche Situation zu stabilisieren.

In wirtschaftlichen Krisensituationen überschneiden sich häufig mehrere Rechtsgebiete. Neben dem Insolvenzrecht können insbesondere auch das Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht oder Zwangsvollstreckungsrecht eine Rolle für Sie spielen, ebenso wie das Steuerrecht und das allgemeine Zivilrecht.

Unsere Kanzlei befindet sich in Essen Bredeney, genauer:

Frankenstraße 362
45133 Essen

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