Wenn finanzielle Schwierigkeiten zur existenziellen Belastung werden, ist eine frühzeitige rechtliche Beratung entscheidend. Wir stehen Ihnen in diesem Fall kompetent zur Seite.
Ob drohende Zahlungsunfähigkeit, laufendes Insolvenzverfahren vor dem Amtsgericht Essen oder die Chance auf einen wirtschaftlichen Neustart – wir stehen Ihnen mit fachlicher Kompetenz und Weitblick zur Seite.
Unsere Leistungen umfassen grundsätzlich eine ausführliche Beratung und eine auf Ihre individuelle Situation abgestimmte Rechtsstrategie.
Unternehmensinsolvenz
Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess:
Ihr Weg in die Schuldenfreiheit:
Gläubigervertretung
Wir sichern Ihre Forderungen:
Schutz vor unberechtigten Rückforderungen:
Sanierung & Restrukturierung
Früh handeln, Unternehmen retten:
Schutz vor überschuldeten Erbschaften:
Sie haben Fragen rundum das Thema Insolvenzrecht?
Ob als Unternehmen, Selbstständiger oder Privatperson – eine Insolvenz hat weichreichende Folgen. Viele Betroffene warten zu lange: aus Scham, Hoffnung, dass sich die Lage wieder verbessert oder aus Angst vor möglichen Konsequenzen.
Doch gerade bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gibt es Möglichkeiten, die zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr genutzt werden können.
Zögern Sie daher nicht, uns zu kontaktieren, sobald sich erste wirtschaftliche Schwierigkeiten abzeichnen.
Als erfahrene Insolvenzanwälte in Essen stehen wir Ihnen präventiv und im Ernstfall zur Seite. Wir kennen die lokalen Abläufe vor dem Amtsgericht Essen, die Anforderungen des Insolvenzverwalters und die typischen Fallkonstellationen mittelständischer Unternehmen sowie Privatpersonen.
Unsere Beratung erfolgt grundsätzlich diskret, vertraulich und mit klarem Fokus auf Ihren individuellen Fall.
So früh wie möglich, denn: Bei drohender Zahlungsunfähigkeit gibt es noch Handlungsmöglichkeiten, die nach Eintritt der Insolvenz nicht mehr bestehen. Ein kurzes Erstgespräch zeigt Ihnen, wo Sie stehen und welche Wege noch offen sind.
So früh wie möglich, denn: Bei drohender Zahlungsunfähigkeit gibt es noch Handlungsmöglichkeiten, die nach Eintritt der Insolvenz nicht mehr bestehen. Ein kurzes Erstgespräch zeigt Ihnen, wo Sie stehen und welche Wege noch offen sind.
Was kostet eine insolvenzrechtliche Beratung?
Die Vergütung von Anwälten richtet sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Dieses unterscheidet grundsätzlich zwischen:
Allerdings muss jeder Fall individuell bewertet werden und sehr komplexe, arbeitsintensive Angelegenheiten erfordern eine Vergütungsvereinbarung. Diese wird auf den tatsächlichen Aufwand abgestimmt, vorab mit den Mandaten besprochen und unterschrieben.
Kommt eine solche Absprache nicht zum Tragen, gelten die gesetzlichen Vorgaben: Für ein Erstgespräch liegt die Gebühr hier bei maximal 190 € zzgl. Mehrwertsteuer und Auslagenpauschale (insgesamt maximal 243,60 €).
Alle weiteren Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und den konkreten Leistungen und Aufgaben. Sie werden im Vorfeld transparent mit Ihnen abgestimmt.
Warnsignale können unter anderem sein:
Schon das Auftreten einzelner dieser Anzeichen sollte ernst genommen werden. Eine frühzeitige rechtliche Beratung hilft, Handlungsspielräume zu sichern und geeignete Lösungen zu entwickeln.
Abhängig von Ihrer Ausgangslage kommen beispielsweise außergerichtliche Einigungen mit Gläubigern, Restrukturierungsmaßnahmen oder Sanierungskonzepte in Betracht. Ziel ist immer, Ihre wirtschaftliche Situation zu stabilisieren.
In wirtschaftlichen Krisensituationen überschneiden sich häufig mehrere Rechtsgebiete. Neben dem Insolvenzrecht können insbesondere auch das Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht oder Zwangsvollstreckungsrecht eine Rolle für Sie spielen, ebenso wie das Steuerrecht und das allgemeine Zivilrecht.
Unsere Kanzlei befindet sich in Essen Bredeney, genauer:
Frankenstraße 362
45133 Essen