Das Insolvenzrecht regelt den Fall der Zahlungsunfähigkeit von natürlichen oder juristischen Personen. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung von Unternehmen in der Krise.
Wir beraten Sie gerne und umfassend in folgenden Bereichen:
Nicht erst während der Corona Pandemie sind Insolvenzen zu einem leidigen und nicht nur für Betroffene schwierigen Thema geworden. Der Bundesgerichtshof hatte sich nun mit der Frage zu befassen, ob ein Wohnrecht in der Insolvenz fortbesteht.
Das Bundesarbeitsgericht ("BAG") hat entschieden, dass es sich bei freiwillig gezahlten Corona-Prämien um eine Erschwerniszulage handelt, die nach § 850a Nr. 3 Zivilprozessordnung ("ZPO") vor Gläubigern geschützt ist.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat bereits im Februar 2022 entschieden, dass tarifliche Corona-Prämien grundsätzlich pfändbar sind.
Auch weiterhin beschäftigt uns das Corona-Virus wie kaum ein anderes Thema. Im Zuge der mit der Pandemie verbundenen wirtschaftlichen Belastungen für von Schließungen und Einschränkungen betroffene Unternehmen und Selbstständigen wurden umfassende Wirtschaftshilfen von staatlicher Seite zur Verfügung gestellt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich nun jüngst mit der Pfändbarkeit dieser Pandemiehilfen zu befassen.
Insolvenzverwalter können vom Finanzamt keine Auskunft über das Steuerkonto eines Insolvenzschuldners verlangen. Denn er ist nicht "Betroffener" im Sinne der DSGVO - so das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG).
Im Rahmen unserer letzten Beiträge und unseres umfassenden FAQ rund um das Coronavirus informierten wir Sie bereits umfassend über die wichtigsten rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte und Folgen der aktuellen Krise. Hierzu zählt auch das Insolvenzrecht, das derzeit viele Unternehmer und Privatpersonen beschäftigt. Derzeit befasst sich auch die Bundesregierung mit einigen grundlegenden Änderungen des Insolvenzverfahrens.