Entscheidungen rund um Immobilien gehören zu den größten finanziellen Weichenstellungen im Leben. Umso wichtiger ist eine rechtssichere Beratung, die Risiken frühzeitig erkennt und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen entwickelt. Wir helfen Ihnen dabei, Risiken zu minimieren, Konflikte zu vermeiden und Ihre Interessen konsequent durchzusetzen.
Das Immobilienrecht umfasst eine Vielzahl an Fragestellungen von der Vertragsgestaltung bis zur Prüfung von Ansprüchen bis zur Durchsetzung Ihrer Rechte. Wir beraten und vertreten Sie in allen Phasen:
Immobilienkauf und -verkauf
Das Risiko steckt oft im Detail des Vertrags. Wir prüfen diesen vor dem Notartermin, verhandeln nach und sorgen dafür, dass Ihre Interessen rechtssicher abgedeckt sind – als Käufer wie als Verkäufer.
Rechte und Belastungen am Grundstück entscheiden über dessen Wert und Nutzbarkeit. Wir klären Eintragungen im Grundbuch, sichern Rechte ab und setzen Ansprüche durch.
Sach- und Rechtsmängel/Gewährleistung
Feuchtigkeit, Schimmel oder verschwiegene Mängel zeigen sich häufig erst nach dem Kauf. Wir prüfen Ihre Gewährleistungsansprüche und setzen Minderung, Schadensersatz oder Rückabwicklung durch.
Entstehen rund um die Maklerprovision Streitigkeiten, stehen wir Ihnen zur Seite. Wir prüfen Maklerverträge, wehren unberechtigte Forderungen ab und setzen berechtigte Ansprüche durch.
Bauträger- und Neubaurecht
Beim Kauf vom Bauträger geht es um hohe Summen und lange Bauphasen. Wir prüfen Bauverträge, sichern Ihre Zahlungen ab und unterstützen Sie im Falle von Mängeln und Verzögerungen.
Streit unter Nachbarn belastet und kann sich über Jahre ziehen. Wir vertreten Sie bei Konflikten um Grenzen, Bebauung und Beeinträchtigungen. Das Ziel ist eine möglichst einvernehmliche Lösung.
Immobiliengeschäfte gehen mit hohen Werten und langfristigen Bindungen einher. Fehler im Vertrag, übersehende Belastungen im Grundbuch oder verschwiegene Mängel können schnell zu finanziellen Schäden in fünf- bis sechsstelliger Höhe führen.
Häufig zeigen sich Probleme erst, wenn der Vertrag bereits beim Notar unterschrieben ist. Dadurch wird die Durchsetzung von Ansprüchen aufwendig. Genau deshalb lohnt es sich, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen.
Wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten, Risiken früh zu erkennen und eine rechtssichere Lösung zu finden. Unsere Anwälte mit Schwerpunkt Immobilienrecht unterstützen Sie dabei:
Haben Sie ein Anliegen, das Immobilien einer Erbengemeinschaft oder im Zuge einer Scheidung betrifft, arbeiten wir eng mit unseren Kollegen aus dem Erbrecht und Familienrecht zusammen. Fragen rund um Vermietung und Wohnungseigentum übernehmen unsere Spezialisten für Miet-, Pacht- und Wohnungseigentumsrecht. Dank unserer fachübergreifenden Expertise erhalten Sie bei uns alles rund um Immobilienfragen aus einer Hand.
Häufige Gründe sind:
Unsere Beratung richtet sich an Privatpersonen, Eigentümer, Vermieter, Unternehmen, Erbengemeinschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) – also an alle, die rechtliche Fragen rund um Immobilien haben.
Ja. Der Notar beurkundet den Vertrag und belehrt neutral über die rechtlichen Folgen. Er vertritt aber keine Partei und prüft daher auch nicht, ob die Konditionen für Sie günstig sind. Eine anwaltliche Prüfung im Vorfeld stellt sicher, dass Zahlungsmodalitäten, Haftung, Gewährleistung und Übergaberegelungen in Ihrem Interesse sind.
Nein, wir vertreten Mandanten im Immobilienrecht bundesweit. Die Immobilie kann sich in Essen, NRW oder ganz Deutschland befinden. Entscheidend ist nicht unser Kanzleistandort, sondern Ihr rechtliches Anliegen.
Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Für ein Erstgespräch liegt laut § 34 RVG die Gebühr bei maximal 190 € zzgl. Mehrwertsteuer. Bei Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens liegen die Kosten insgesamt bei höchstens 250 €. Komplexe Mandate werden über eine Vergütungsvereinbarung abgerechnet, die wir vorab transparent mit Ihnen besprechen.