Das Handelsrecht und Gesellschaftsrecht ist einer der Schwerpunkte unserer langjährigen und erfolgreichen Tätigkeit.
Wir beraten Sie gerne und umfassend in folgenden Bereichen:
Immer wieder tritt die Frage auf, ob der vom Verkäufer beauftragte Immobilienmakler diesen von Geschäften mit einem potentiellen Käufer abraten darf, sofern der Makler an der Bonität des Käufers zweifelt. Denn dies wird regelmäßig zum Nachteil des Käufers sein, so dass fraglich ist, ob dieser möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen den Makler geltend machen kann, sofern die […]
Noch immer beschäftigt der Abgasskandal die Gerichte wie kaum ein anderes Thema. Nun entschied das Oberlandesgericht Naumburg erneut zu Gunsten betroffener Käufer*innen der Marke Fiat.
Eine Hochzeit ist etwas Besonderes. Viele Paare entscheiden sich für außergewöhnliche Locations. Das Amtsgericht München hatte sich nun mit dem Leistungsumfang eines Hochzeitspakets auf einem Kreuzfahrtschiff zu befassen.
Der Erwerb eines Hauses ist oftmals die größte Investition im Leben. Er sollte daher gut überlegt sein. Eine ständige Streitfrage, mit der sich Gerichte auseinandersetzen müssen, ist, welche Aufklärungspflichten der Verkäufer hat. Der Bundesgerichtshof hat nun einiges Grundsätzliches klargestellt. Der Verkäufer trägt die Verantwortung dafür, dass kaufrelevante Unterlagen nicht so kurzfristig bereitgestellt werden, dass sie […]
Laut dem Europäischen Gerichtshof dürfen Unternehmer eine "Zufriedenheitsgarantie" abgeben, wonach der Kunde eine lebenslange Garantie auf "Zufriedenheit" hat, die völlig in seinem Belieben steht. Ein Konkurrent hatte dagegen geklagt (Az.: C-133/22).
Online-Lernangebote nehmen stetig zu. Insbesondere Nachhilfe-Angebote im Abonnementen-Format. Schließen Verbraucherinnen online derartige Verträge ab, haben sie in den meisten Fällen bis zu vierzehn Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen. Der Europäische Gerichtshof widmete sich der Frage, ob dies "doppelt" gilt, wenn sich ein Online-Abbo automatisch nach einer bestimmten Frist verlängert (Az.: C-565/22).