Anwalt für Erbrecht in Essen

Unsere Anwälte für Erbrecht regeln die Rechtsnachfolge und helfen Ihnen dabei, Fehler zu vermeiden, Streitigkeiten zu verhindern und rechtlich fundierte Entscheidungen zu treffen. Wir beraten Sie empathisch, kompetent und mit Weitblick – bei der Nachlassplanung sowie der Durchsetzung Ihrer Erbansprüche.

Profitieren Sie von:

Rechtssicherheit bei Testament, Erbvertrag und Nachlassregelung,
einer schnellen und verlässlichen Umsetzung Ihrer Anliegen,
spezialisierter, auf Ihre Situation abgestimmte, Fachkompetenz.

Mit Klarheit vorsorgen und Streitigkeiten vermeiden 

Das Erbrecht ist nicht nur juristisch komplex, sondern auch emotional herausfordernd. Fehler oder unklare Regelungen führen oft zu jahrelangen Streitigkeiten der Angehörigen – und erschweren die Zeit der Trauer zusätzlich.

Umso wichtiger ist eine frühzeitige und rechtssicher Gestaltung Ihres Nachlasses. Mit anwaltlicher Unterstützung lassen sich klare Verhältnisse schaffen, Konflikte vermeiden und Ihre persönlichen Wünsche zuverlässig umsetzen.

Unsere spezialisierten Anwälte für Erbrecht unterstützen Sie dabei,

  • schon zu Lebzeiten rechtssicher vorzusorgen, um Ihre Hinterbliebenen zu entlasten, unnötige Steuern zu vermeiden und Ihre Wünsche abzusichern,
  • im Erbfall Klarheit und Gerechtigkeit zu schaffen und mögliche Ansprüche geltend zu machen.

Unsere Leistungen im Erbrecht 

Erbrechtliche Fragen betreffen üblicherweise sensible Lebenssituationen. Unerheblich, ob Ihre Anfrage die geregelte Weitergabe von Vermögen, die Absicherung Ihrer Familie oder die Klärung von Ansprüchen nach einem Todesfall betrifft – wir stehen Ihnen mit fachlicher Kompetenz und einem offenen Ohr partnerschaftlich zur Seite. 

Erbrecht für Erblasser
Erbrecht für Erben und Pflichtteilsberechtigte

Zur vorsorglichen Gestaltung Ihres Nachlasses, um Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden, Ihre Wünsche klar zu formulieren und rechtzeitig klare Verhältnisse zu schaffen.

  • Testamentgestaltung & Aufsetzen von Erbverträgen
  • Schenkungen
  • Pflichtteilsvermeidung und -minimerung
  • Beratung und Gestaltung zur Erbschaft- und Schenkungssteuer
  • Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht & Betreuungsverfügung
  • Individuelle Nachlassplanung
  • Unternehmensnachfolge
Beratung für Erblasser

Bei ungeklärten Erbfällen oder rechtlichen Unsicherheiten, wenn Sie Ihre Ansprüche klären oder Auseinandersetzungen durch eine unbeteiligte Person schlichten möchten.

  • Erbschaft annehmen oder ausschlagen
  • Pflichtteilsansprüche ermitteln & durchsetzen
  • Erbschein beantragen
  • Testamentsauslegung und Anfechtung
  • Erbengemeinschaften auflösen
  • Nachlassabwicklung
  • Mediation bei Erbstreitigkeiten
Beratung für Erben/Pflichtteilberechtigte

Wieso unsere Kanzlei? 

Rechts-, Steuer- und Unternehmensberatung
Fachübergreifende Expertise für Ihren Fall
Seit 1961 angesehene Kanzlei in Essen
Persönlicher Ansprechpartner für Ihre Dienstleistung
Individuell zugeschnittene Gesamtpakete
Wirtschaftsorientierte Lösungsfindung

Häufig gestellte Fragen

Ein auf Anwalt für Erbrecht ist auf alle rechtlichen Fragen rund um das Erben und Vererben spezialisiert. Seine Tätigkeitsbereiche umfassen unter anderem die rechtssichere Gestaltung von Testamenten, das Aufsetzen von Erbverträgen, Klären von Pflichtteilsansprüchen und Abwickeln von Nachlässen. Auch bei Erbstreitigkeiten oder der Auflösung von Erbengemeinschaften vertritt er die Interessen seiner Mandanten – außergerichtlich als auch vor Gericht.

Achten Sie bei der Suche darauf, dass der Anwalt auf Erbrecht spezialisiert ist und entsprechende Qualifikationen vorweisen kann. Darüber hinaus ist vor allem bei diesem emotionalen Thema wichtig, dass Sie sich wohlfühlen. Vertrauen ist eine wichtige Basis für eine gute Zusammenarbeit in Ihrem Sinne.

Die Vergütung von Anwälten richtet sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Dieses unterscheidet grundsätzlich zwischen:

  • dem Honorar für die außergerichtliche Beratung,
  • dem Honorar für die außergerichtliche Vertretung sowie
  • den Gebühren für die gerichtliche Vertretung.

Allerdings muss jeder Fall individuell bewertet werden und sehr komplexe, arbeitsintensive Angelegenheiten erfordern eine Vergütungsvereinbarung. Diese wird auf den tatsächlichen Aufwand abgestimmt, vorab mit den Mandaten besprochen und unterschrieben.

Kommt eine solche Absprache nicht zum Tragen, gelten die gesetzlichen Vorgaben: Für ein Erstgespräch liegt die Gebühr hier bei maximal 190 € zzgl. Mehrwertsteuer und Auslagenpauschale (insgesamt maximal 243,60 €).

Alle weiteren Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und den konkreten Leistungen und Aufgaben. Sie werden im Vorfeld transparent mit Ihnen abgestimmt.

Schnellstmöglich – vor allem, wenn Unsicherheiten bestehen. In Zusammenhang mit dem Nachlass sind einige Fristen einzuhalten. Eine Ausschlagung etwa muss innerhalb von 6 Wochen erfolgen. Je früher ein Anwalt für Erbrecht eingeschaltet wird, desto schneller können entsprechende Wege eingeleitet werden.

Das kommt auf Ihren Fall an:

  • Ein Anwalt für Erbrecht berät einseitig und parteilich. Er tritt für Ihre Interessen ein und unterstützt Sie bei Streitigkeiten, komplexen Nachlassregelungen und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
  • Notare sind neutral und für beurkundungspflichtige Vorgänge zuständig. Dazu gehören beispielsweise Erbverträge oder Grundbuchänderungen.

In einigen Fällen kann auch eine Kombination aus anwaltlicher Beratung und notarieller Beurkundung sinnvoll sein: Etwa für die rechtliche Gestaltung von Testament, Vorsorge- und Nachlassplanung.

Teils, teils. Ein Anwalt für Erbrecht hilft bei der rechtssicheren Gestaltung von Testamentsentwürfen und Erbverträgen. Dabei werden individuelle Bedürfnisse und Ihre familiäre und finanzielle Situation beachtet. Auch bereits bestehende Dokumente können überprüft werden. Die Erstellung muss allerdings in den meisten Fällen durch Sie selbst erfolgen.

Nein. Sie können und müssen in den meisten Fällen Ihr Testament selbstständig erstellen. Ist es handschriftlich verfasst, unterschrieben und datiert, ist es automatisch gültig. In den meisten Fällen ist anwaltliche Beratung allerdings trotzdem ratsam, um Formfehler, widersprüchliche Formulierungen oder spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

In diesem Fall greift die gesetzliche Erbfolge. Diese berücksichtigt zuerst Ehepartner, Kinder und gegebenenfalls weitere Verwandte. Ein Anwalt für Erbrecht kann in diesem Fall klären, ob das Erbe korrekt verteilt wird und ob sich eine Ausschlagung oder andere Maßnahmen rentieren.

Sofern gesetzliche Grundlagen dafür vorhanden sind, durchaus.

Ein Anwalt für Erbrecht prüft Ihre Anspruchsgrundlage und ermittelt darauf fußend die Höhe des Pflichtteils. Wenn notwendig, setzt er Ihre Rechte gerichtlich durch.

Ja. Beim Pflichtteilsverzicht erklärt ein möglicher Erbe, dass er im Todesfall auf seinen Pflichtteil verzichtet. Das muss notariell erfolgen.

Ja, zumindest, wenn Ihnen ein Pflichtteil zusteht. In diesem Fall prüft der Anwalt die Testamentslage, fordert Auskünfte ein und hilft bei der Berechnung und Durchsetzung. Bei formalen Fehlern im Testament kann er Ihnen zudem bei der Anfechtung helfen.

Ja. Er kann zwischen Parteien vermitteln, rechtliche Lösungen für die Auseinandersetzung erarbeiten und falls notwendig gerichtliche Schritte zur Auflösung der Erbengemeinschaft einleiten.

Die Ausschlagung erfolgt persönlich und formell beim Nachlassgericht oder kann per Beglaubigung über einen Notar weitergeleitet werden.

Ein Anwalt prüft zunächst, ob eine Ausschlagung sinnvoll ist (z. B. bei Überschuldung des Nachlasses). Danach begleitet er Sie bei der formgerechten Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht und stellt sicher, dass Fristen und Formalien eingehalten werden.

Wenn es um Nachlassfragen, Testamente, Pflichtteilsansprüche oder Erbauseinandersetzungen geht, ist ein Anwalt für Erbrecht zuständig.

Anwälte für Familienrecht stehen Ihnen bei Themen wie Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht zur Seite.

Bei Überschneidungen arbeiten beide Fachbereiche eng zusammen – in unserer Kanzlei finden Sie daher Experten für beide Themen.

Schumacher Rechtsanwälte & Steuerberater
Frankenstraße 362
45133 Essen
Telefon: 
0201–24030
Fax: 0201–2403199
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