Datenschutz-Beratung in Essen

Seit dem 26.05.2018 gilt europaweit die Datenschutzgrundverordnung und in Deutschland das neue Bundesdatenschutzgesetz. Im Laufe des Jahres 2019 oder 2020 wird auch die e-privacy-Verordnung in Kraft treten.
Sprechen Sie uns gerne an

Gerade klein- und mittelständische Betriebe fühlen sich mit den daraus resultierenden Ansprüchen überfordert und haben auch nicht die Ressourcen, einen eigenen Datenschutzbeauftragten abzustellen, der schon dann zwingend vorgeschrieben ist, wenn mindestens zehn Personen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, was in der Regel schon dann der Fall ist, wenn mindestens zehn Personen über einen eigenen Email-Account im Unternehmen verfügen.

Aber auch ohne die Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten gibt es viele Dinge zu beachten, z.B. die datenschutzkonforme Gestaltung einer Webseite, die neuen Informations- und Auskunftspflichten oder die zu erstellenden Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten.

Wir unterstützen und beraten Sie gerne beim Datenschutz:

  • Datenschutzerklärungen für Ihre Webseite
  • Erstellung der Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten
  • Mitwirkung bei erforderlichen Datenschutz-Folgenabschätzungen
  • Dokumentation der Technischen und Organisatorischen Maßnahmen
  • Organisationsberatung bei der Einführung von Datenschutzmaßnahmen
  • Prozessimplementierung für Informations- uns Auskunftspflichten
  • Zusammenarbeit mt den Aufsichtsbehörden
  • Schulungen für Ihre Mitarbeiter
  • Fragen des Beschäftigtendatenschutzes
  • Datenschutz im Betriebsrat
  • Verträge zur Auftragsverarbeitung
  • Verträge mit datenschutzrechtlichen Inhalten (z.B. Cloudnutzung)
  • Dokumentationspflichten nach DSGVO
  • Datenschutz-Auditierungen (z.B. first-level-audits, second-level-audits, Audits von Auftragsverarbeitern)
  • Wahrnehmung Ihrer Interessen in datenschutzrechtlichen Bußgeldverfahren

Sie können uns auch als Ihren externen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Schumacher Rechtsanwälte & Steuerberater
Frankenstraße 362
45133 Essen
Telefon: 
0201-24030
Fax: 0201-2403199
Bürozeiten:
Montag - Donnerstag:

08:00 – 17:00 Uhr
Freitag:
08:00 - 15:00 Uhr
Weitere Termine nach Vereinbarung
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Wir stehen Ihnen gerne kompetent mit Rat und Tat zur Seite. Terminvereinbarungen können Sie während unserer Bürozeiten vornehmen.
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Blogbeiträge zum Thema Datenschutz-Beratung

26. Dezember 2024

Überprüfung durch SCHUFA kann datenschutzwidrig sein

Unternehmen, die Dienstleistungen erbringen, haben üblicherweise ein hohes Interesse daran, zu wissen, ob der Vertragspartner auch tatsächlich solvent ist. Doch dürfen sich Unternehmen einfach so an Einrichtungen wie die SCHUFA wenden, um Informationen über die Bonität ihrer Kunden herauszufinden?

17. Dezember 2024

Schadensersatz bei Datenübermittlung ohne Auftragsverarbeitungsvertrag

Unternehmen nutzen in vielen Fällen die personenbezogenen Daten ihrer Kunden. Das ist ganz normal und auch im Vertrag vereinbart. Doch muss das Unternehmen darauf achten, dass ebendiese Daten nicht in die falschen Hände geraten. Welches Risiko besteht beim Einsetzen von Auftragsverarbeitern schadensersatzpflichtig zu werden?

6. Dezember 2024

Schadensersatz nach (Facebook-)Datenleck

Der Bundesgerichtshof hat im Fall eines Datenlecks aus dem Jahr 2021 zu Ungunsten des amerikanischen Konzerns Meta entschieden: Jedem von dem Datenleck Betroffenen gegenüber ist der Mutterkonzern von Facebook zu Schadensersatz verpflichtet.

4. Dezember 2024

Datenschutzrecht 2024: Auskunftsanspruch eines ehemaligen Mitarbeitenden

Der Auskunftsanspruch in der Datenschutzgrundverordnung ("DSGVO") statuiert einen starken Anspruch für betroffene Personen. Diese können sämtliche personenbezogene Daten, die mit ihnen im Zusammenhang stehen, herausverlangen. Der Auskunftsanspruch ist eines der am häufigsten verwendeten Werkzeuge im Datenschutzrecht, weil er jedem Betroffenen zusteht. Entsprechend ist er auch oft Gegenstand von Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. Dieser stellte […]

16. November 2024

Wie hat ein Gericht mit zu Unrecht erlangten Informationen umzugehen?

Ein Gerichtsprozess steht und fällt mit den vorgetragenen Informationen über den Sachverhalt. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen hat sich mit der Verwertbarkeit von unrechtmäßig erlangten Informationen auseinandergesetzt.

22. Oktober 2024

Aufgezeichnete Gerichtsverfahren - ist das die Zukunft?

Die Möglichkeit um die Aufzeichnung von Gerichtsverfahren steht schon lang in Diskussion. Die Vorteile, die angeführt werden: Effizientere und exakte Erfassung des Gesagten, Arbeitseinsparung. Wenn denn die Erfassung funktioniert

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