Gerade klein- und mittelständische Betriebe fühlen sich mit den daraus resultierenden Ansprüchen überfordert und haben auch nicht die Ressourcen, einen eigenen Datenschutzbeauftragten abzustellen, der schon dann zwingend vorgeschrieben ist, wenn mindestens zehn Personen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, was in der Regel schon dann der Fall ist, wenn mindestens zehn Personen über einen eigenen Email-Account im Unternehmen verfügen.
Aber auch ohne die Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten gibt es viele Dinge zu beachten, z.B. die datenschutzkonforme Gestaltung einer Webseite, die neuen Informations- und Auskunftspflichten oder die zu erstellenden Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten.
Wir unterstützen und beraten Sie gerne beim Datenschutz:
- Datenschutzerklärungen für Ihre Webseite
- Erstellung der Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten
- Mitwirkung bei erforderlichen Datenschutz-Folgenabschätzungen
- Dokumentation der Technischen und Organisatorischen Maßnahmen
- Organisationsberatung bei der Einführung von Datenschutzmaßnahmen
- Prozessimplementierung für Informations- uns Auskunftspflichten
- Zusammenarbeit mt den Aufsichtsbehörden
- Schulungen für Ihre Mitarbeiter
- Fragen des Beschäftigtendatenschutzes
- Datenschutz im Betriebsrat
- Verträge zur Auftragsverarbeitung
- Verträge mit datenschutzrechtlichen Inhalten (z.B. Cloudnutzung)
- Dokumentationspflichten nach DSGVO
- Datenschutz-Auditierungen (z.B. first-level-audits, second-level-audits, Audits von Auftragsverarbeitern)
- Wahrnehmung Ihrer Interessen in datenschutzrechtlichen Bußgeldverfahren