Der Ukrainekonflikt spitzt sich zu. Seit Anfang des Jahres sind insbesondere die Gas- und Strompreise dramatisch angestiegen. Dies betrifft insbesondere auch Verbraucher, die von höheren Kosten betroffen sind. Das Oberlandesgericht Köln hatte sich nun mit der Frage der Rechtmäßigkeit höherer Kosten für Neukunden zu befassen.
Arbeitsrecht: Wenn der Azubi kein Azubi ist
Geklagt hatte ein Verbraucherverband gegen das Energieunternehmen RheinEnergie. Dieses ist als Grundversorger für der Großraum Köln zuständig.
Schon gewusst? Krankschreibung nach Kündigung
Bereits im letzten Jahr waren viele Energieversorger insolvent gegangen oder hatten bestehende Verträge nicht verlängert bzw. keine Neukunden mehr aufgenommen. Schließt ein Verbraucher, etwa als Mieter, keinen Energiebelieferungsvertrag ab, kommt automatisch ein Vertrag mit dem Grundversorger zustande.
Schon gewusst? Informationen zum Thema Arbeitszeugnis
Im konkreten Verfahren bemängelte der Verbraucherverband im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes, dass der Grundversorger seine Kunden zu unterschiedlichen Preisen belieferte. So mussten Neukunden mehr bezahlen als Bestandskunden. Der Verbraucherverband sah hierin eine unzulässige Benachteiligung und machte einen entsprechenden Unterlassungsanspruch geltend – jedoch ohne Erfolg.
Schon gewusst? Diese Promillegrenzen gelten im Straßenverkehr
So entschieden die Kölner Senatsrichter, es handle sich zwar um eine Benachteiligung von Neukunden. Jedoch sei diese ausnahmsweise gerechtfertigt, da ansonsten Bestandskunden höhere Preise zahlen müssten.
Schon gewusst? Altersgrenze für Betriebsrente zulässig
Auch würde ein Gleichbehandlungsgebot von Neu- und Bestandskunden die Energieversorger unangemessen in ihrer Entscheidungsfreiheit einschränken.
Die aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln verdeutlicht, dass Verbrauchern jedenfalls rechtlich nur wendig Handhabe gegen auslaufende Belieferungsverträge und steigende Energiekosten haben. Jedoch gilt es jeweils zu beachten, dass es sich jeweils nur um Einzelfallentscheidungen handelt.
Schon gewusst? Anspruch auf Baugenehmigung
Wenn Sie Fragen rund um das Thema haben, wenden Sie sich an unsere Anwälte oder unsere Steuerberatung und vereinbaren einen Termin. Wir stehen Ihnen gerne und jederzeit für alle Fragen zur Verfügung. Rufen Sie uns an 0201/24030.
Schumacher | Rechtsanwälte · Notare · Steuerberater
Ihre Anwälte für Arbeitsrecht in Essen