Fehlende Rettungsgassen und damit einhergehende Verzögerungen von Rettungseinsätzen sind ein bereits seit langem leidig bekanntem Thema. Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte nun einen Fall zu prüfen, in dem die Fahrt eines Rettungswagens durch eine Blockade von Klimaaktivisten verhindert wurde.
Der aktuellen Diskussion liegt der tragische Tod einer Radfahrerin in Berlin zugrunde. Diese war am 31.10.2022 im Stadtteil Wilmersdorf von einem LKW erfasst und überrollt worden. In der Folge lag sie eingeklemmt unter einem Betonmischer.
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Die sofort hinzugerufenen Rettungskräfte brauchten am 31.10.2022 deutlich länger als gewöhnlich, um zur Unfallstelle zu gelangen. Denn aufgrund von protestierenden Klimaaktivist*innen standen sie im Stau. Die Radfahrerin verstarb im weiteren Verlauf an ihren Verletzungen
Der Tod der Radfahrerin hatte sodann auch strafrechtliche Folgen für die protestierenden Klimaaktivist*innen. Die Staatsanwaltschaft Berlin leitete ein Ermittlungsverfahren ein um zu prüfen, ob sie durch die Verzögerung der Rettungskräfte den Tod der Radfahrerin mitverschuldet hätten.
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Dies sei indes nicht der Fall gewesen, wie die Staatsanwaltschaft nunmehr bekanntgab.
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So ergaben die Ermittlungen zwar, dass die Rettungskräfte ohne die Blockade drei Minuten früher am Unfallort eingetroffen wären.
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Jedoch habe die Obduktion der verstorbenen Fahrradfahrerin ergeben, dass diese im Zeitpunkt des Unfalls bereits so schwer verletzt war, dass sie ohnehin nicht mehr hätte gerettet werden können.
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Im aktuellen Fall haben die Klimaaktivist*innen damit keine weiteren strafrechtlichen Folgen zu befürchten. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.
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Jedoch verdeutlicht das aktuelle Vorgehen der Staatsanwaltschaft die teils erheblichen Folgen, die mit dem auch unbeabsichtigten Behindern von Rettungsfahrzeugen und -maßnahmen einhergehen können.
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