Spaziert ein Hundehalter mit seinem Hund unangeleint durch ein Wohngebiet und attackiert der Hund Passanten, kann der Halter sich wegen Körperverletzung strafbar machen – so das Landgericht Osnabrück in einer aktuellen Entscheidung.
Der Sachverhalt
Der 24-jährige Hundehalter ging in einem Osnabrücker Wohnviertel mit seinen zwei unangeleinten Schäferhunden spazieren. Dabei begegnete er einer 40-jährigen Frau mit Einkaufstaschen in der Hand.
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Die Hunde sahen die Frau und liefen auf diese zu. Auf ein Zurückrufen ihres Halters reagierte nur einer der Hunde. Der zweite Hund sprang in Richtung der Frau, die versuchte, ihn mit ihrer Tasche abzuwehren. Dabei stürzte sie und verletzte sich an der Halswirbelsäule sowie am Kopf. Erst als sie auf dem Boden lag gelang es den Halter, sein Tier zu packen und von der Frau wegzuziehen.
Das Verfahren
Gegen den Hundehalter wurde ein Strafverfahren durch die zuständige Staatsanwaltschaft eingeleitet. In der Folge wurde er vor dem Amtsgericht Bersenbrück wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Die verletzte Frau trat im Verfahren als Nebenklägerin auf.
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Die Entscheidung
Die gegen das Urteil eingelegte Berufung hatte nur teilweise Erfolg. So minderte das Landgericht Osnabrück zwar die Höhe der Geldstrafe, bestätigte jedoch die Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung.
§ 229 StGB
Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Verstoß gegen Sorgfaltspflicht als Hundehalter
So urteilten die Richter, durch den Spaziergang ohne Leine habe der Hundehalter gegen die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten verstoßen. Dabei argumentierten sie insbesondere mit dem fehlenden Gehorsam des Tieres.
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Demnach soll es gegen die gebotene Sorgfalt verstoßen, mit einem großen Schäferhund, der nicht aufs Wort hört, ohne Leine in einem Wohngebiet spazieren zu gehen.
Fazit
Die aktuelle Entscheidung des Landgerichts Osnabrück verdeutlicht, dass neben einer zivilrechtlichen Haftung des Hundehalters auf Schadensersatz sogar eine Strafbarkeit in Betracht kommen kann, wenn der eigene Hund Passanten angreift. Wer den Gehorsam seines Tieres falsch einschätzt, riskiert so hohe Geld- und sogar Freiheitsstrafen.
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