Der ehemalige und möglicherweise künftige Präsident der Vereinigten Staaten, Donald Trump, ist vom Strafgericht in Manhatten schuldig gesprochen worden. Im Urteil vom 30. Mai wurde nun die Schuld des Geschäftsmannes in allen 34 Anklagepunkten als erwiesen angesehen.
Der langwierige Prozess behandelte die Fälschung von Geschäftsdokumenten im Zusammenhang mit Schweigegeldzahlungen, die während seiner Präsidentschaft getätigt worden sollen. Demnach soll Trump an die amerikanische Pornodarstellerin, Stormy Daniels, 130.000 Euro gezahlt haben, um sie davon abzuhalten, mit einer früheren Affäre zwischen den beiden an die Presse zu gehen. Die Schweigegeldzahlung ist indes nicht strafbar. Vorgeworfen wurde dem republikanischen Präsidentsschaftsanwerber, die Zahlung verschleiert und fälschlicherweise in Geschäftsunterlagen verbucht zu haben.
In allen 34 Anklagepunkten sahen die Geschworenen die Schuld des Angeklagten nun als erwiesen an.
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Das Urteil kann jedenfalls als historisch bezeichnet werden. In 248 Jahren und unter 46 Präsidenten seit der Gründung der Vereinigten Staaten ist er der einzige, der in einem Strafverfahren schuldig gesprochen wurde.
Präsident Trump ist folglich nun ein verurteilter Straftäter. Auch andere Präsidenten sahen sich schon mit rechtlichen Schwierigkeiten konfrontiert, doch keiner davon ist tatsächlich verurteilt worden.
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Etwa Richard Nixon sah sich zu Beginn seiner zweiten Amtszeit Ermittlungen gegen seine Person ausgesetzt, nachdem ans Licht gekommen war, dass sein Team hinter einem Einbruch in die Bürogebäude der gegnerischen Partei, der Demokraten, vor der Wahl stand. Im Zuge dessen trat Nixon als bisher einziger Präsident der USA zurück - eine anschließende Begnadigung seitens seines Nachfolgers Gerald Ford führte damals dazu, dass kein Strafverfahren mehr in Betracht kam.
Auch gegen Bill Clinton wurde ermittelt. In seinem Fall wegen Meineids, den er beging, indem er aussagte, sexuelles Verhältnis zu einer damaligen Praktikantin im Weißen Haus, Monica Lewinsky, gehabt zu haben. Der Senat sprach ihn jedoch frei.
Trumps Anwalt Todd Blanche kündigte nach dem Urteil an, „energisch kämpfen“ und Anträge stellen zu wollen. Sollten diese ohne Erfolg bleiben, werde man nach der Urteilsverkündung allenfalls in Berufung gehen.
Trump selbst, bezeichnete das Urteil im Anschluss als eine Schande. Ohnehin sei der Prozess „manipuliert“.
Das Weiße Haus konstatierte lediglich man respektiere die Rechtsstaatlichkeit. Er sei ein „sehr unschuldiger Mann“.
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In wie weit die Verurteilung sich auf eine mögliche Präsidentschaft Trumps auswirkt, unklar.
Michael C. Dorf, Verfassungsrechtler und Professor an der Cornell Law School in Ithaca, erklärte dazu gegenüber dem RND: „Es gibt keine formalen Hindernisse für einen Straftäter, als Präsident zu amtieren“.
Die Anforderungen an einen Präsidenten sind währenddessen ganz andere. Ein solcher muss laut US Verfassung Artikel 2 Abschnitt 1 mindestens 35 Jahre alt sein, "natural-born", also von Geburt an US-Bürger sein und mindestens 14 Jahre in den USA gelebt haben. Es gibt keine Regelung, die vorbestrafte Kandidaten ausschließt. Man kann sogar im Gefängnis sitzen und trotzdem für das Präsidentenamt kandidieren.
In der Theorie besteht also sogar die Möglichkeit, dass ein möglicherweise künftiger Sträfling Trump im Gefängnis zum Präsidenten gewählt und vereidigt wird. Dann wäre jedoch ein Amtsenthebungsverfahren der nächste zu erwartende Schritt, weil Trump das Amt in diesem Fall nicht adäquat ausführen könnte.
Auch ist denkbar, dass Trump sich zu beginn einer möglichen zweiten Amtszeit selbst begnadigt. Dies ist unter Verfassungsrechtlern in den Vereinigten Staaten zwar hoch umstritten, nicht nur, weil es so etwas zuvor noch nie gab, aber es ist denkbar.
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Der Prozess in dem es um die Geschehnisse des 6. Januar 2021 geht, dem Tag also, wo Anhänger des damaligen Präsidenten Trump das Kapitol stürmten, um eine Bestätigung des gewählten Präsidenten Joe Biden zu verhindern, ist für Trump von weitaus größerer Bedeutung.
Trump hatte seine Anhänger in Washington unweit des Kapitols dazu ermutigt „nach dem Rechten“ zu sehen, und die Demokratie zu „verteidigen“. Anschließend begann der „Sturm aufs Kapitol“.
In dem Verfahren muss nun erörtert werden, in wie weit Trump an diesem mutmaßlichen versuchten Staatsstreich beteiligt war. Sollte dies bestätigt werden, könnte das tatsächlich einer zweiten Präsidentschaft im Wege stehen.
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Im 14. Zusatzartikel zur US-Verfassung heißt es nämlich, dass niemand ein öffentliches Amt bekleiden darf, der „an einem Aufstand oder Aufruhr“ gegen die Verfassung der Vereinigten Staaten „teilgenommen oder ihre Feinde unterstützt oder begünstigt hat“. Auch darüber jedoch, ob das Amt des Präsidenten selbst, welches im Abschnitt drei nicht aufgeführt wird, als solch ein „Amt“ gelten kann, ist nicht final geklärt.
Im Falle einer solchen Verurteilung müsste sich wohl schlussendlich der Oberste Gerichtshof mit dieser Frage beschäftigen. Dort sitzen neun Richter, von denen drei von Trump ernannt wurden. Auch dort ist und bleibt sein Einfluss also ohnehin groß.