Immer mehr Deutsche investieren in Aktien und hoffen auf Aktiengewinne und Dividenden. Aber wie sind solche Gewinne zu versteuern, und gibt es Freibeträge? Hier erfahren Sie es!
Aktien sind eine immer beliebter werdende Form der Geld- und Kapitalanlage. Dabei können hohe Renditen winken, aber auch Kursverluste drohen.
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Gewinne aus Aktiengeschäften sind dabei grundsätzlich steuerpflichtig.
So fallen ähnlich wie auf Arbeitseinkommen auch auf Aktiengewinne und Dividenden die Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag an. Zusätzlich kann im Falle der Mitgliedschaft auch Kirchensteuer anfallen. Die konkrete Höhe der Steuerlast variiert darüber hinaus je nach Wohnort des Anlegenden und beträgt in der Regel zwischen 26,38 und 27,99 %.
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Bei der auf Aktiengewinne und Dividenden zu entrichtenden Abgeltungssteuer handelt es sich um eine sogenannte Quellensteuer. Dies bedeutet, das nicht die Anleger selbst für die Abführung der Steuer zuständig sind. Vielmehr übernimmt dies unmittelbar das Kredit und die tut als Quelle für die Kursgewinne und führt die Steuern automatisch ab.
Schon gewusst? Hinzuverdienst neben der Rente
Dabei werden Gewinne mit etwaigen Verlusten verrechnet, wieso das nur auf die Differenz als tatsächlichen Gewinn Steuern gezahlt werden müssen.
Schon gewusst? Freizeitausgleich bei Bereitschaft in der Pause
Steuern fallen jedoch ohnehin nur an, soweit die entsprechenden Freibeträge überschritten werden. Dieser Freibetrag beträgt für Alleinstehende 1000 Euro, für Verheiratete insgesamt 2000 Euro.
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Liegen die Aktiengewinne entsprechend unter diesen Freibetrag, müssen keine Steuern bezahlt werden. Damit die Bank die Steuer nicht automatisch abführt, sollte daher ein entsprechender Freistellungsauftrag eingeräumt werden. Bei mehreren Konten kann dieser Freistellungsauftrag beliebig aufgeteilt werden.
Schon gewusst? Wenn der Koffer zu spät kommt
Wurde die Einräumung eines Freibetrags versäumt, so können zu viel bezahlte Steuern rückwirkend durch eine Steuererklärung erstattet werden.
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