Steuerrecht 2024: Der Hinzurechnungsbetrag

18. März 2024
Geschrieben von: Anna Klopries

Durch die Inflation sind die Lebenshaltungskosten in Deutschland dramatisch gestiegen. Immer mehr Arbeitnehmende üben neben ihrem Hauptjob als zusätzliche Nebenbeschäftigung aus. Hier erfahren Sie, wie Sie diese durch den Hinzurechnungsbetrag steuerlich optimieren können!

Mehrfachbeschäftigung

Immer mehr Arbeitnehmende üben neben ihrem Hauptberuf eine weitere Arbeitnehmertätigkeit aus. Soweit es sich nicht lediglich um einen Minijob handelt, also eine geringfügige Beschäftigung mit einem Lohn von maximal 538 Euro monatlich, muss dieser Nebenjob automatisch in Steuerklasse 6 versteuert werden.

Die Besteuerung in Steuerklasse 6 fällt dabei verhältnismäßig hoch aus, so dass am Ende des Monats nur wenig Nettolohn übrig bleibt. Insbesondere für Arbeitnehmende mit einem geringen Einkommen kann dies zum Problem werden.

Erstattung über Steuererklärung

Zwar können zu viel gezahlte Steuern im Falle einer Steuererklärung am Ende eines Kalenderjahres rückwirkend erstattet werden. Jedoch kann diese Lösung für viele Mehrfachbeschäftigte unbefriedigend sein.

Um zu vermeiden, dass Steuern abgeführt werden, die ohnehin am Ende zu erstatten wären, kann sich das Hinzurechnungsbetrags bedient werden.

Der Steuerfreibetrag

Um den Hinzurechnungsbetrag zu verstehen, gilt es zunächst, die eigenen Steuerfreibeträge zu betrachten. Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer in Deutschland im Kalenderjahr 2024 11.604€ verdienen, ohne hierauf Steuern zu bezahlen. Lediglich der über diesen Betrag hinausgehende Verdienst muss versteuert werden.

Berücksichtigt wird dieser Steuerfreibetrag grundsätzlich nur im Hauptjob beziehungsweise der Tätigkeit, die als solcher in der entsprechenden Steuerklasse versteuert wird. Bei der Nebentätigkeit in Steuerklasse 6 wird bereits der erste Euro Gehalt demgegenüber voll versteuert.

Der Hinzurechnungsbetrag

Wird der Steuerfreibetrag im Hauptjob nicht erreicht, kann der verbleibende Freibetrag als sogenannter Hinzurechnungsbetrag auf eine andere Lohnsteuerkarte aus einem weiteren Dienstverhältnis übertragen werden. 

Aufteilung des Steuerfreibetrages

Für Arbeitnehmende hat dies den Vorteil, dass auch die Nebentätigkeit nur anhand des am Ende des Jahres erzielten tatsächlichen Einkommens besteuert wird und nicht zunächst Steuern bezahlt und dann zeitlich versetzt erstattet werden. Zutreffen tut dies jedoch nur auf Arbeitnehmer, die auch mit mehreren Beschäftigungen den Steuerfreibetrag von 11.604 Euro nicht erreichen.

Ob sich eine entsprechende Aufteilung lohnt, muss daher stets im Einzelfall unter Berücksichtigung des konkreten Verdienstes sowie weiterer steuerlicher Faktoren beurteilt werden.

Geltendmachung des Hinzurechnungsbetrags

Um den Hinzurechnungsbetrag nutzen zu können, ist ein entsprechender Antrag beim Finanzamt erforderlich. Diese erfolgt über das Lohnsteuerermäßigungsverfahren.

Wie der Steuerfreibetrag dann auf mehrere Tätigkeiten konkret aufgeteilt werden soll, kann bis zur Höhe des Höchstbetrages vom Arbeitnehmenden frei bestimmt werden.

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