Im Jahre 2021 gingen knapp 270.000 Menschen früher in Rente. Auch für dieses Jahr (2022) wird erwartet, dass sich dieser Trend fortsetzt. Für diese Frührentner gelten sogenannte Hinzuverdienstgrenzen. Diese limitieren, wie viel Frührentner neben der Rente ohne "Abzüge" verdienen können. Gute Nachrichten gibt es für Rentner, die sich vorzeitig in den Ruhestand verabschiedet haben: Ab dem 1.01.2023 fallen die Hinzuverdienstgrenzen für sie weg. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Entwurf auf den Weg gebracht, den der Bundestag inzwischen verabschiedet hat. Das neue Gesetz passt auch Hinzuverdienstgrenzen für andere Rentner-Gruppen an.
Rentner, die sich eher in den Ruhestand verabschiedet haben, können nicht grenzenlos hinzuverdienen. Für sie gelten sogenannte Hinzuverdienstgrenzen. Diese geben vor, wie viel Rentner neben ihrer Rente durch die Ausübung einer Tätigkeit erhalten können. Überschreiten sie die Grenzen, verringert sich die ihnen ausgezahlte Rente. Sobald jedoch die Regelaltersgrenze erreicht ist (die von Beruf und Alter abhängig ist, jedoch stufenweise auf 67 Jahre ansteigen soll), fallen die Hinzuverdienstgrenzen weg. Im deutschen Rentensystem existieren grundsätzlich zwei Arten von vorgezogenen Renten; die Gesetzesreform erfasst also Beschäftigte in folgenden Rentenformaten:
Für die vorgezogene Altersrente galt eine Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Jahr. Sollten Rentner mehr verdienen, wurden 40 Prozent eines Zwölftels des Mehrverdienstes von der Rente abgezogen. Daneben gibt es einen sogenannten Hinzuverdienstdeckel - ein über dem Deckel liegender Verdienst wird vollständig von der Rente abgezogen.
Beispiel: Mathilda erhält 1.000 Euro vorgezogene Altersrente. Daneben verdient sie 1.500 Euro monatlich. Das sind 18.000 Euro; dieser Wert übersteigt den Freibetrag von 6.300 Euro um 11.700 Euro. Ein Zwölftel dieses Wertes sind 975 Euro. Davon werden 40 Prozent, also 390 Euro, von der Altersrente von 1.000 Euro abgezogen.
Hinsichtlich der Erwerbsminderungsrente muss zwischen der teilweisen und der vollen Erwerbsminderungsrente differenziert werden. Für die volle Erwerbsminderungsrente gilt im Grunde dasselbe wie für die vorgezogene Altersrente. Hinsichtlich der teilweisen Erwerbsminderungsrente wird eine individuelle Berechnung der Hinzuverdienstgrenze durchgeführt, die sich am höchsten Entgelt aus den letzten 15 Jahren vor Renteneintritt ergibt. Gegenwärtig beträgt sie mindestens 15.989,40 Euro.
Für Beschäftigte mit vorgezogener Altersrente gibt es gute Nachrichten: Die Hinzuverdienstgrenze fällt ersatzlos weg.
Für Beschäftigte mit Erwerbsminderungsrenten verbessert sich ebenfalls die Situation. Eine neue Berechnungsweise für die Hinzuverdienstgrenze, Anstieg der Mindestwerte und Wegfall des Hinzuverdienstdeckels. Die minimale Hinzuverdienstgrenze für Beschäftigte mit voller Erwerbsminderungsrente beträgt jeweils:
17.823,75 Euro in den alten Bundesländern
17.272,50 Euro in den neuen Bundesländern
Für Beschäftigte mit der teilweisen Erwerbsminderungsrente lauten die Werte:
35.647,50 Euro in den alten Bundesländern
34.545,00 Euro in den neuen Bundesländern
Die maßgeblichen Stellen planen, dass die Werte für folgende Jahre zu vereinheitlichen - sie gelten für das Jahr 2023.
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Für viele Rentner, die noch nicht das Regelrenteneintrittsalter erreicht haben, verbessert sich infolge der Gesetzesänderung die Situation. Sie können mehr hinzuverdienen. Damit gestaltet der Gesetzgeber frühere Renten noch attraktiver - einen Trend, den jedenfalls die Bundesregierung vermeiden wollte.