Steuerrecht 2023: Hundesteuer für Hundetrainer?

Geschrieben von: Kira Dahlmann

Die Haltung von Hunden ist mit einigen Kosten verbunden. Das Verwaltungsgericht Mainz hatte sich nun mit der Frage zu befassen, ob dieser Haltungskosten im Falle einer Hunde Trainerin steuermindernd zu berücksichtigen sind.

Der Sachverhalt

Geklagt hatte eine Hundetrainerin aus dem Raum Mainz, die nebenbei auch als Hunde Physiotherapeutin tätig ist. Gemeinsam mit ihrem Ehemann hält sie drei Hunde.

Schon gewusst? So wickeln wir Ihren Verkehrsunfall ab!

Für zwei dieser Hunde machte sie die Haltungskosten, etwa in Form von Futter und Ausstattungsgegenstände, im Rahmen ihrer Steuererklärung steuerlich geltend. Zur Begründung führte sie an, sie setze diese Hunde als vor für Hunde etwa bei Onlineschulungen und zur Demonstration einer artgerechten Haltung ein.

Das Verfahren

Dies wollte das zuständige Finanzamt jedoch nicht hinnehmen und lehnte die steuerlich berücksichtigungsfähig ab.

Schon gewusst? So funktioniert der Kauf auf Rechnung!

Der Ansicht des Finanzamts schloss sich nun letztlich auch das Verwaltungsgericht Mainz an.

Schon gewusst? Mehrarbeitszuschläge sind häufig falsch berechnet!

Die Entscheidung

Zur Begründung führten die Mainzer Verwaltungsrichter aus die Hunde würden jedenfalls nicht ausschließlich beruflichen und gewerblichen Zwecken dienen. Schon aus diesem Grunde scheide eine steuerliche Berücksichtigungsfähigkeit aus.

Schon gewusst? Recht des Mieters auf Haustierhaltung

Hundetrainer und Arbeitsmittel

Die Hundetrainerin habe bereits nicht ausreichend aus gezeigt, weshalb die Hunde für die Ausübung ihres Berufs zwingend erforderlich seien, so die Richter weiter.

Schon gewusst? So wehren Sie sich gegen unberechtigte Google-Kritiken!

Vielmehr setze die Tätigkeit als Hundetrainerin gerade nicht zwingend voraus dass auch eigene Hunde vorhanden seien. Schon aus diesem Grund sei die Tätigkeit nicht etwa mit einem Dienst- oder Herdenschutzhund, der dann steuerlich berücksichtigt werden könnte, vergleichbar.

Fazit

Schon gewusst? Die Sache mit dem schlechten Tattoo

Im Ergebnis werden die Hunde damit der privaten Lebensführung zugeordnet. Die Kosten ihrer Haltung können im Rahmen der Steuererklärung nicht geltend gemacht und berücksichtigt werden.

Schon gewusst? Vorsicht mit Schwarzgeld und Schwarzarbeit!

Noch Fragen?

Schon gewusst? Die Kanzlei Schumacher steht Ihnen mit kompetenter Steuerberatung
und Rechtsanwälten in Essen zur Seite.

Wenn Sie Fragen rund um das Thema oder sonstige rechtliche Fragen haben, wenden Sie sich an unsere Steuerberater und / oder Rechtsanwälte und vereinbaren einen Termin. Wir stehen Ihnen gerne für alle Fragen zur Verfügung.

Rufen Sie uns an 0201/24030.

Schumacher | Rechtsanwälte · Notar · Steuerberater

Ihre Steuerberater in Essen

Sie haben noch Fragen?
Wir sind für Sie da!
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne auch persönlich zur Seite. Terminvereinbarungen können Sie während unserer Bürozeiten unter der Telefonnummer 0201-24030 oder per Email unter info@schumacherlaw.com vornehmen.
Bürozeiten: Mo - Do: 08:00 – 17:00 Uhr, Fr: 08:00 – 15:00 Uhr
chevron-down linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram