Ob Weihnachten, Geburtstag oder einfach mal zwischendurch: Geschenke gehören für viele mehr oder weniger zum Alltag. Aber was gilt es hierbei steuerlich zu beachten? Das Wichtigste zur Schenkungssteuer haben wir für Sie zusammengefasst.
Wohl fast jeder freut sich über Geschenke. Im steuerlichen Sinne gilt dabei oftmals das Sprichwort, schenken sei vererben zu Lebzeiten.
Schon gewusst? Höhere Preise für Neukunden
Hintergrund dieses Sprichwort ist dabei die Erbschaftssteuer, die im Falle einer Erbschaft bei Überschreitung der Freibeträge anfällt. Häufig verschenken vorausschauende Erblasser und Erblasser innen einen Teil ihres Vermögens zuvor, und diese Erbschaftssteuer zu umgehen oder jedenfalls zu senken.
Jedoch ist dies gerade nicht uneingeschränkt sinnvoll. Denn auch auf Geschenke kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuer in Form der sogenannten Schenkungssteuer anfallen.
Schon gewusst? Was ist ein Verlustvortrag?
Eine Ausnahme hiervon gilt lediglich, soweit es sich um Gelegenheitsgeschenke handelt. Hierzu zählen Geschenke, hier aus einem besonderen Anlass wie etwa einer Hochzeit oder einem Studienabschluss getätigt werden.
Schon gewusst? Zur Entschädigung bei Flugverspätung!
Ob eine Schenkung schenkungssteuerpflichtig ist, hängt dabei insbesondere vom Wert der Schenkung ab. Grundsätzlich tritt eine Steuerpflicht ein, soweit der gesetzliche Freibetrag überschritten wird.
Schon gewusst? So lohnt sich Ihre Steuererklärung!
Wie hoch dieser Freibetrag ist, ist dabei jeweils im Einzelfall zu bestimmen. Nach der gesetzgeberischen Wertung steigt der Freibetrag, je enger der Beschenkte mit dem Schenkenden verwandt ist.
Schon gewusst? Wer über die Impfung des Kindes entscheidet
Schon gewusst? Die Lohn- und Gehaltsabrechnung
So gelten folgende Freibeträge:
Schon gewusst? Wohin mit dem Ladekabel des E-Autos?
Werden die Freibeträge überschritten, so fällt für den Teil, der über den Freibetrag hinausgeht Schenkungssteuer an. Die Meldung der Feschenke muss dabei durch den Schenkenden wie auch den Beschenkten innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt erfolgen.
Schon gewusst? Ihr Anspruch auf Einrichtung einer Wallbox!
Wie hoch diese Schenkungssteuer ist, hängt erneut vom Grad der Verwandtschaft sowie zusätzlich vom Wert des Geschenkes ab. Geschenksteuer beträgt dabei mindestens 15 und maximal 50%.