Immer wieder tauchen im Steuer- und Arbeitsrecht die Begriffe Arbeitnehmer und Selbstständigkeit auf. In diesem Zusammenhang ist oft auch von Freiberuflern die Rede. Aber was genau ist hierunter eigentlich zu verstehen?
Die meisten Deutschen sind angestellt. Sie arbeiten abhängig und weisungsgebunden, häufig auf Grundlage eines schriftlichen Arbeitsvertrages, für einen Arbeitgeber. Rechtlich spricht man dann von einem Arbeitnehmer.
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Eine Alternative zur Anstellung ist die Selbstständigkeit. Der Betreffende führt dann sein eigenes Unternehmen. Dies kann sowohl in Form einer Kapitalgesellschaft, etwa einer GmbH, oder auch als Einzelperson und Unternehmer erfolgen. Mangels Weisungsgebundenheit spricht man dann von einer Selbstständigkeit.
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Grundsätzlich gilt in Deutschland: Wer als Selbstständiger tätig sein, also ein Gewerbe betreiben will, braucht hierfür einen Gewerbeschein. Mit diesem geht die Pflicht zur klassischen Buchhaltung einher. Eine Ausnahme von dieser Pflicht bilden die freien Berufe.
Die freien Berufe bilden eine Sonderform der Selbstständigkeit. Prägend ist dabei, dass die Betreffenden im in wissenschaftlichen, kreativen und künstlerischen Bereich tätig sind und in der Regel eine besondere berufliche oder zusätzliche Qualifikation.
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Dies sind insbesondere
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Freiberufler benötigen im Gegensatz zu sonstigen Unternehmern keinen Gewerbeschein. Sie müssen sich lediglich beim Finanzamt anmelden.
Überdies genießen Freiberufler gewisse steuerliche Vorteile. So sind sie im Gegensatz zu sonstigen Selbstständigen nicht zur Zahlung von Gewerbesteuer verpflichtet.
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Überdies gelten Besonderheiten bei der Umsatzsteuer, die von der jeweiligen freiberuflichen Tätigkeit im Einzelfall abhängen. So sind etwa ärztliche Leistungen grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit.
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Überdies können einige Freiberufler den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % für sich nutzen. Hierzu zählen etwa Journalisten, Schriftsteller und Künstler.
Haben Sie Fragen zu Ihrer konkreten Umsatzsteuerpflicht? Wir beraten Sie gerne!
Wenn Sie Fragen rund um das Thema freiberufliche Tätigkeit, andere arbeitsrechtliche Fragen oder auch Fragen bei der Abrechnung des Mindestlohns haben, wenden Sie sich an unsere Anwälte für Arbeitsrecht oder unsere Steuerberatung und vereinbaren einen Termin. Wir stehen Ihnen gerne und jederzeit für alle Fragen zur Verfügung. Rufen Sie uns an 0201/24030.
Schumacher | Rechtsanwälte · Notare · Steuerberater
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