Die Steuererklärung – ein Angstthema für viele Deutsche. Rund um das Thema Steuererklärung ranken sich viele Gerüchte und Mythen. Dabei kann eine solche, auch, soweit sie nicht verpflichtend ist, durchaus lohnenswert sein. In unserer neuen Serie zum Steuerrecht haben wir das wichtigste für Sie zusammengefasst!
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Immer wieder hören wir Gerüchte und Mythen rund um das Thema Steuererklärung. Gemeint ist damit wohl eigentlich die sogenannte Einkommenssteuererklärung. Bei dieser handelt es sich um eine Aufschlüsselung der im laufenden Kalenderjahr getätigten Werbungskosten und Sonderausgaben, die dann mit den erzielten Einnahmen gegenübergestellt werden.
Die Einreichung einer Steuererklärung kann dabei für einzelne Gruppen verpflichtend sein. Darüber hinaus ist sie stets auch freiwillig möglich. Sinnvoll sein kann die freiwillige Einreichung einer Steuererklärung insbesondere, wenn im laufenden Kalenderjahr hohe beruflich bedingte Ausgaben angefallen sind.
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Für die in der Steuererklärung geltend zu machenden Ausgaben ist dabei grundsätzlich zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben zu unterscheiden.
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Neben den Werbungskosten können auch Sonderausgaben von Arbeitnehmern im Rahmen ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden. Zu beachten ist jedoch, dass eine Höchstgrenze von jährlich 6.000 Euro gilt.
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Sonderausgaben sind private Ausgaben, die der privaten Lebensführung und gerade nicht den Werbungskosten zuzurechnen sind. Vielmehr handelt es sich um Ausgaben, die nur ausnahmsweise vom Einkommen abgezogen werden dürfen. Grob lassen sich Sonderausgaben dabei in Vorsorgeaufwendungen und sonstige Sonderausgaben untergliedern.
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Viele Deutsche sorgen für das Alter oder einen etwaig eintretenden Krankheitsfall privat vor. Diese Kosten können oftmals als Sonderausgaben steuerliche Berücksichtigung finden. Zu nennen sind hier insbesondere
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Darüber hinaus können auch andere Sonderausgaben sich steuermindernd auswirken. Hierzu zählen etwa
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Eine Steuererklärung kann sowohl freiwillig wie auch verpflichtend eingereicht werden. Eine freiwillige Steuererklärung lohnt sich dabei für Arbeitnehmer insbesondere, wenn im laufenden Kalenderjahr hohe beruflich bedingte Kosten angefallen sind, die bei der pauschalen Lohnsteuerabführung zunächst nicht berücksichtigt wurden.
Gerne beraten wir Sie zu Ihrer individuellen Situation!
Wenn Sie Fragen rund um das Thema Steuererklärung haben, wenden Sie sich an unsere Steuerberatung und vereinbaren einen Termin. Wir stehen Ihnen gerne und jederzeit für alle Fragen zur Verfügung. Rufen Sie uns an 0201/24030.
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