Steuerrecht 2022: Wann sich die freiwillige Steuererklärung für Arbeitnehmer lohnt – Teil 2

Geschrieben von: Benedikt Renschler

Die Steuererklärung – ein Angstthema für viele Deutsche. Rund um das Thema Steuererklärung ranken sich viele Gerüchte und Mythen. Dabei kann eine solche, auch, soweit sie nicht verpflichtend ist, durchaus lohnenswert sein. In unserer neuen Serie zum Steuerrecht haben wir das wichtigste für Sie zusammengefasst!

Die Einkommenssteuererklärung

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Immer wieder hören wir Gerüchte und Mythen rund um das Thema Steuererklärung. Gemeint ist damit wohl eigentlich die sogenannte Einkommenssteuererklärung. Bei dieser handelt es sich um eine Aufschlüsselung der im laufenden Kalenderjahr getätigten Werbungskosten und Sonderausgaben, die dann mit den erzielten Einnahmen gegenübergestellt werden.

Pflichtveranlagung und freiwillige Abgabe

Die Einreichung einer Steuererklärung kann dabei für einzelne Gruppen verpflichtend sein. Darüber hinaus ist sie stets auch freiwillig möglich. Sinnvoll sein kann die freiwillige Einreichung einer Steuererklärung insbesondere, wenn im laufenden Kalenderjahr hohe beruflich bedingte Ausgaben angefallen sind.

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Ausgaben in der Steuererklärung

Für die in der Steuererklärung geltend zu machenden Ausgaben ist dabei grundsätzlich zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben zu unterscheiden.

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Sonderausgaben für Arbeitnehmer

Neben den Werbungskosten können auch Sonderausgaben von Arbeitnehmern im Rahmen ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden. Zu beachten ist jedoch, dass eine Höchstgrenze von jährlich 6.000 Euro gilt.

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Sonderausgaben

Sonderausgaben sind private Ausgaben, die der privaten Lebensführung und gerade nicht den Werbungskosten zuzurechnen sind. Vielmehr handelt es sich um Ausgaben, die nur ausnahmsweise vom Einkommen abgezogen werden dürfen. Grob lassen sich Sonderausgaben dabei in Vorsorgeaufwendungen und sonstige Sonderausgaben untergliedern.

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Vorsorgeaufwendungen

Viele Deutsche sorgen für das Alter oder einen etwaig eintretenden Krankheitsfall privat vor. Diese Kosten können oftmals als Sonderausgaben steuerliche Berücksichtigung finden. Zu nennen sind hier insbesondere

  • Beiträge zu Riester-Renten
  • Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen (auch Zusatzversicherungen)
  • Beiträge zu Haftpflicht- und Unfallversicherungen.

Weitere Sonderausgaben

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Darüber hinaus können auch andere Sonderausgaben sich steuermindernd auswirken. Hierzu zählen etwa

  • Spenden
  • Schulgeld für Kinder
  • Außergewöhnliche Belastungen, etwa Beerdigungskosten, Kosten von Krankheit und Unfall, soweit diese die Voraussetzungen des § 33 EstG erfüllen
  • Handwerkerkosten und Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen.

Fazit

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Eine Steuererklärung kann sowohl freiwillig wie auch verpflichtend eingereicht werden. Eine freiwillige Steuererklärung lohnt sich dabei für Arbeitnehmer insbesondere, wenn im laufenden Kalenderjahr hohe beruflich bedingte Kosten angefallen sind, die bei der pauschalen Lohnsteuerabführung zunächst nicht berücksichtigt wurden.

Gerne beraten wir Sie zu Ihrer individuellen Situation!

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