Häufig wird innerhalb von familiären Strukturen Geld verliehen. Das Finanzgericht Münster hat am 24.08.2022 über die Steuerpflichtigkeit in einem solchen Fall entschieden: Fallen für ein an einen Angehörigen "durchgereichtes" Darlehn Steuern für den Darlehnsnehmer an?
Der Kläger lieh seinem Sohn am 30.09.2017 100.000 Euro. Diese benötigte der Sohn, um Liquiditätsschwierigkeiten einer GmbH zu beseitigen. Der Kläger musste, um die 100.000 Euro zu erhalten, ein Darlehn in gleicher Höhe bei einer Bank aufnehmen. Das Darlehn wurde mit 2.5 % pro Jahr verzinst. Der Kläger gab diesen Zinssatz an seinen Sohn weiter. Der Darlehnsvertrag legte weiterhin fest, dass der Sohn jederzeit Sicherheiten erbringen können müsse. Die Zahlungen der Tilgungs- und Zinsbeträge erfolgten unmittelbar von der in Not geratene GmbH an die Bank.
Das Finanzamt verlangte vom Kläger einen Abgeltungssteuersatz von 25 % für vermeintliche Zinseinnahmen des Klägers in Höhe von 625 Euro für 2017 und 2.500 Euro für 2018. Dagegen klagte er.
Schon gewusst? Schmerzensgeld für Sturz im Supermarkt
Das Finanzgericht Münster gab der Klage vollumfänglich statt. Es urteilte, dass der zwischen Sohn und Kläger geschlossene Darlehnsvertrag überwiegend privat motiviert sei. Weil es wirtschaftlich ungewiss gewesen sei, ob der Sohn den Rückzahlungsanspruch der Bank bedienen könnte und der Sohn selbst nicht kreditwürdig sei, entspräche der Vertrag zwischen dem Kläger und Sohn nicht dem, was unter fremden Dritten gängige Praxis gewesen wäre. Dass die Bank keine Sicherheiten vom Kläger selbst gefordert habe sei unbedeutend, weil die wirtschaftliche Situation der Klägers und Sohnes nicht vergleichbar seien.
Weiterhin hätte der Kläger nicht das Ziel gehabt, ein positiv wirtschaftliches Ergebnis mit seiner vertraglichen Einlassung zu erzielen. Das liege schon daran, dass der Kläger die Zinshöhe an seinen Sohn ohne Änderung weitergab.
Schon gewusst? Mehr Informationen zur Nebenkostenabrechnung!
Da schon die oben genannten nicht normierten Regeln ausgereicht haben, um der Klage stattzugeben, führte das Gericht aus, es sei nicht notwendig auf § 32d Einkommensteuergesetz ("EStG") einzugehen. § 32d EStG sieht Ausnahmen für eine Versteuerung von Kapitalbeiträgen aus:
§ 32d Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen
(1) Die Einkommensteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen, die nicht unter § 20 Absatz 8 fallen, beträgt 25 Prozent. [...]
(2) Absatz 1 gilt nicht.
1. für Kapitalerträge im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 4 und 7 sowie Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 und 7,
a) wenn Gläubiger und Schuldner einander nahe stehende Personen sind, soweit die den Kapitalerträgen entsprechenden Aufwendungen beim Schuldner Betriebsausgaben oder Werbungskosten im Zusammenhang mit Einkünften sind, die der inländischen Besteuerung unterliegen und § 20 Absatz 9 Satz 1 zweiter Halbsatz keine Anwendung findet [...]
Jura Mythen – hafte ich für Schulden meines Ehepartners?
Das Urteil des Finanzgerichts entspricht wohl dem eigenen Gerechtigkeitsgefühl und ist daher keine Überraschung - es ist aber dennoch spannend, zu durchleuchten, in welchen Bereichen Steuern rechtlich nicht anfallen. Was das Finanzgericht Münster selbst ausführt: "Den Angehörigen steht es im Grundsatz frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander so zu gestalten, dass sie für sie steuerlich möglichst günstig sind" gilt auch für sonstige steuerlichen Verhältnisse.
Wenn Sie Fragen rund um das Thema Steuerpflichtigkeit oder sonstige Fragen zum Thema Steuern haben, wenden Sie sich an unsere Steuerberatung und vereinbaren einen Termin. Wir stehen Ihnen gerne und jederzeit für alle Fragen zur Verfügung. Rufen Sie uns an 0201/24030.
Schumacher | Rechtsanwälte · Notare · Steuerberater
Ihre Steuerberater in Essen