Steuerrecht 2022: Steuerklassen in Deutschland

Geschrieben von: Kira Dahlmann

Steuern sind komplex. Kein Wunder also, dass noch immer viele Gerüchte und Mythen um diverse steuerrechtliche Themen kreisen. Nicht selten betreffen diese auch das Thema Steuerklassen. Um Klarheit zu schaffen, haben wir die Voraussetzungen und wichtigsten Informationen zu den einzelnen Steuerklassen für Sie zusammengestellt.

Steuern in Deutschland

Wer in Deutschland arbeitet, muss Steuern bezahlen. Dieses Prinzip gilt unabhängig davon, ob die Arbeit als Selbstständiger, Freiberufler oder Arbeitnehmer erbracht wird.

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Die genaue Höhe der Steuern hängt dann von mehreren Faktoren ab: Neben dem Bruttolohn als Berechnungsgrundlage und Bezugsgröße für den Steuersatz spielt dabei auch die Steuerklasse eine wichtige Rolle.

Steuerklassen

Schon gewusst? Widerruf eines Ehegattentestaments!

Die Zuordnung der Steuerklassen erfolgt durch das Finanzamt. Ausschlaggebend ist dabei neben dem Familienstand und der Art des Arbeitsverhältnisses insbesondere bei Ehepaaren auch die Wahl der jeweiligen Steuerklassen-Kombination. Insgesamt stehen sechs Steuerklassen zur Auswahl.

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Steuerklasse 1

Die Lohnsteuerklasse 1 gilt für Arbeitnehmer*innen, die ledig, verwitwet oder getrennt bzw. geschieden leben und keine Kinder haben.

Schon gewusst? Die Erbschaftssteuer

Die Steuerlast in Lohnsteuerklasse 1 ist dabei verhältnismäßig hoch.

Steuerklasse 2

Die Lohnsteuerklasse 2 gilt für Arbeitnehmer*innen, die alleinerziehend sind. Hierbei wird insbesondere der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende gemäß § 24b EstG berücksichtigt, so dass es im Vergleich zu Steuerklasse 1 zu einer verminderten Steuerlast kommt.

Schon gewusst? Pflichtteil für Kinder im Erbrecht!

Voraussetzung für die Einordnung in Steuerklasse 2 ist daher, dass mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt, für das Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag in Anspruch genommen wird. Außerdem darf keine weitere volljährige Person, die die Rolle eines Erziehungsberechtigten einnehmen könnte, mit im Haushalt leben.

Steuerklassen 3 und 5

Die Lohnsteuerklasse 3 gilt für Arbeitnehmer*innen, die verheiratet sind und mindestens ein Kind haben, soweit der Ehepartner für sich die Steuerklasse 5 wählt. Die Steuerklassen 3 und 5 sind daher stets gemeinsam zu betrachten.

Schon gewusst? Unterhalt nach der Scheidung

Die Kombination der Steuerklassen bietet sich dabei insbesondere an, wenn einer der Ehepartner deutlich mehr verdient als der andere. So können im Einzelfall Steuern gespart werden.

Gerne beraten wir Sie zu Ihrem konkreten Einzelfall und den Möglichkeiten der Kombination unterschiedlicher Steuerklassen!

Steuerklasse 4

Die Lohnsteuerklasse 4 gilt für Arbeitnehmer*innen, die verheiratet sind und dabei ein gleich hohes Einkommen erzielen. Auf diese Weise werden dann im Unterschied zum Kombinationsmodell der Steuerklassen 3 und 5 beide Ehepartner gleich besteuert.

Schon gewusst? Erbschaftssteuer bei Eigentumsaufgabe

Steuerklasse 6

Die Lohnsteuerklasse 6 gilt für Arbeitnehmer*innen, die von mehr als einem Arbeitgeber Arbeitslohn beziehen. Die Nebentätigkeit ist dann stets in Steuerklasse 6 zu versteuern.

Schon gewusst? Prüfingenieure als Freiberufler!

Etwas anderes gilt lediglich, wenn es sich bei dem Nebenjob um einen Minijob handelt. Werden pro Monat maximal 450 Euro brutto verdient, ist dieses Einkommen unabhängig von der Steuerklasse steuerfrei.

Wechsel der Steuerklasse

Schon gewusst? Unterhalt nach der Scheidung

Ein Wechsel der Steuerklasse kommt insbesondere für verheiratete Arbeitnehmer*innen in Betracht. Ein Wechsel ist dabei einmal pro Kalenderjahr möglich.

Gerne beraten wir Sie hierbei!

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Wann brauche ich einen Anwalt?

Wenn Sie Fragen rund um das Thema Steuerklassen, andere arbeitsrechtliche Fragen oder auch Fragen bei der Abrechnung von Arbeitsleistungen haben, wenden Sie sich an unsere Anwälte für Arbeitsrecht oder unsere Steuerberatung und vereinbaren einen Termin. Wir stehen Ihnen gerne und jederzeit für alle Fragen zur Verfügung. Rufen Sie uns an 0201/24030.

Schumacher | Rechtsanwälte · Notare · Steuerberater

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