Wer in Deutschland Geld verdient, umsetzt oder ausgibt, muss Steuern bezahlen. Diese können in Art und Höhe variieren. Welche Steuern Sie als Selbstständiger dabei bezahlen müssen, hängt insbesondere von der Rechtsform des Unternehmens ab. Um Sie bei ihrer Auswahl zu unterstützen, möchten wir Ihnen hier als Teil unserer Beitragsreihe für StartUps die wichtigsten Steuern für Selbstständige vorstellen.
Schon gewusst? Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
Alle natürlichen Personen, die in Deutschland Einnahmen erzielen, müssen Einkommensteuer bezahlen. Dies gilt auch für Personengesellschaften, also GbR und OHG.
Wie hoch die Einkommensteuer im Einzelfall ist, hängt vom individuellen Steuersatz ab. Dieser steigt in Deutschland progressiv an: je mehr Sie verdienen, desto höher ist auch ihr Steuersatz. Die Höhe der Einkommensteuer berechnet sich dann in Abhängigkeit vom individuellen Anteil am Unternehmensgewinn.
Beispiel:
Herr Maier, alleinstehend, ist Gesellschafter einer GbR. Im Jahr 2018 erzielt er ein zu versteuerndes Einkommen von 65.000€. Darauf fällt Einkommenssteuer in Höhe von 28,74 % (18.678,00€) an.
Für juristische Personen fällt anstelle der Einkommensteuer Körperschaftsteuer an. Dies gilt auch für Gewinne von Kapitalgesellschaften wie GmbH oder Aktiengesellschaft. Die Körperschaftsteuer beträgt 15%.
Schon gewusst? Zur Rechtform der GmbH und der Unternehmergesellschaft
Die Gewerbesteuer betrifft nicht die Gesellschafter, sondern das Unternehmen selbst und fällt unabhängig von der Rechtsform als Abgabe auf den Gewinn an. Die Gewerbesteuer wird von den Gemeinden erhoben und ist damit abhängig vom Sitz des Unternehmens. Sie ist neben der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer zu entrichten.
Schon gewusst? Zur Rechtsform der GbR
Jeder Selbstständige ist unabhängig von der gewählten Rechtsform verpflichtet, seinen Kunden Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen. Diese beträgt allgemein 19% und für bestimmte begünstige Gegenstände und Leistungen, z.B. für Lebensmittel, 7%. Die in Rechnung gestellte Umsatz- und Mehrwertsteuer wird dann an das zuständige Finanzamt abgeführt.
Schon gewusst? Zur Rechtsform der OHG
Kaufen Sie als Unternehmer Waren und Dienstleistungen zu, müssen Sie zusätzlich zum Kaufpreis Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer entrichten. Die so angefallene Steuerlast kann als Vorsteuer von den ihrerseits an das Finanzamt abzuführenden Betrag abgezogen werden.
Schon gewusst? Zur Rechtsform der KG
Je nachdem, für welche Rechtsform Sie sich entscheiden, fallen auf den Unternehmensgewinn unterschiedliche Steuern an. Unabhängig von der Rechtsform ist stets Gewebesteuer zu entrichten sowie die eingenommene Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer abzuführen. Daneben fällt für Personengesellschaften Einkommensteuer, für Kapitalgesellschaften Körperschaftsteuer an.
Schon gewusst? Die Kanzlei Schumacher steht Ihnen mit kompetenter Steuerberatung und Rechtsanwälten in Essen zur Seite.
Wenn Sie Fragen rund um das Thema StartUp und Selbstständigkeit haben, wenden Sie sich an unsere Steuerberater und vereinbaren einen Termin. Wir stehen Ihnen gerne für alle Fragen zur Verfügung.
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