Um kaum ein steuerliches Thema ranken sich so viele Mythen wie um die Steuererklärung. Immer wieder kommt es im Rahmen dessen die Sprache auch auf das sogenannte Ehegatten-Splitting. Um was es sich hierbei handelt und für wen es sich lohnt, haben wir für Sie zusammengefasst!
Nicht selten hört man, es würde sich „steuerlich lohnen“ zu heiraten. Bezug nimmt dies auf die sogenannte gemeinsame Veranlagung. Gemeint ist damit, dass nach der Hochzeit beide Ehepartner nicht länger zwei getrennte, sondern eine gemeinsame Steuererklärung abgeben.
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Abweichend zu den beiden getrennten Steuererklärungen wird bei der gemeinsamen Veranlagung die Einkommenssteuer nach einem abweichenden Rechenverfahren berechnet. Dieses wird als Ehegattensplitting bezeichnet.
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Beim Ehegattensplitting werden dann die Jahreseinkommen beider Ehepartner zusammengerechnet und das Ehepaar gemeinsam als ein Steuerpflichtiger behandelt.
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Insofern wird das Gesamteinkommen des Ehepaars hälftig auf beide Ehepartner aufgeteilt. Aus dem aufgeteilten Betrag errechnet sich dann die jeweils zu entrichtende Einkommenssteuer
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Ob mit Hilfe des Ehegattensplittings effektiv Steuern gespart werden können, hängt von der konkreten Verdienstsituation beider Ehepartner ab. Interessant sein kann das Ehegattensplitting dabei insbesondere, wenn einer der Ehepartner erheblich mehr als der Andere verdient.
Gerne beraten wir Sie zu Ihrer individuellen Situation!
Wird eine gemeinsame Veranlagung nicht gewünscht, kann auch nach der Hochzeit weiterhin eine Einzelveranlagung erfolgen. Hierzu müssen beide Ehegatten ihren Wunsch dem Finanzamt im Vorfeld schriftlich mitteilen.
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Indes gilt es zu beachten, dass im Falle der Einzelveranlagung nicht von den Vorteilen des Ehegattensplittings profitiert werden kann. Eine Kombination beider Modelle ist nicht möglich.