„Das kann ich von der Steuer absetzen.“ – Ein nicht ungewöhnlicher Satz in Deutschland. Aber was genau ist eigentlich mit „Absetzen“ gemeint? Wir klären auf!
Wer in Deutschland Einkünfte erzielt, muss hierauf Steuern bezahlen – so heißt der Grundsatz. Abweichungen von diesem Grundsatz können etwa in Form von Steuerfreibeträgen oder bei gegenzurechnenden Werbungskosten oder Sonderausgaben gelten.
Häufig ist die berufliche Tätigkeit jedoch nicht nur mit Einnahmen verbunden. Vielmehr können auch Kosten anfallen, etwa für die Fahrt zum Arbeitsplatz oder für selbst finanzierte Weiterbildungen.
Handelt es sich bei diesen Kosten um Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben im steuerrechtlichen Sinne, können diese Kosten im Rahmen der Steuererklärung steuermindernd berücksichtigt werden. Diese Kosten werden dann von der Gesamtsumme der im betreffenden Kalenderjahr erzielten Einkünfte abgezogen.. Man spricht vom Absetzen.
Um die anfallenden Kosten steuerlich geltend zu machen, muss beim zuständigen Finanzamt eine Steuererklärung eingereicht werden. Für Arbeitnehmer ist dies auch freiwillig möglich. In der Steuererklärung muss genau angegeben werden, welche Kosten in welcher Höhe und für welchen Zweck angefallen sind. Die Einkommenssteuererklärung wird zunächst ohne Belege elektronisch über das Online-Portal ELSTER an das Finanzamt übermittelt. Auf Verlangen des Finanzamts können dann nachträglich auch bestimmte Belege übermittelt werden.
Ob die angefallenen Kosten steuerlich berücksichtigt werden können, richtet sich nach der konkreten Art der Kosten. Abzugsfähig sind dabei:
Darüber hinaus sind die Wertobergrenzen der berücksichtigungsfähigen Kosten zu beachten. Insoweit ist stets im Einzelfall zu prüfen, ob und in welcher Höhe angefallene Kosten steuerlich geltend gemacht werden können und ob sich die Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung als lohnend darstellt.
Gerne beraten wir Sie hierzu!