Ein Haustier ist in vielen Haushalten ein wichtiges Familienmitglied – und mit erheblichen Kosten verbunden. Aber welche dieser Kosten können in die Steuererklärung aufgenommen und abgesetzt werden? Wir klären auf!
Nicht nur viele Kinder träumen von einem eigenen Haustier. In vielen Haushalten ist der Hund, die Katze oder auch ein anderes Haustier ein wichtiges Familienmitglied.
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Die Haltung eines Haustiers kann dabei auch über die Anschaffung hinaus mit teils erheblichen Kosten einhergehen. So fallen in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen Kosten für den Tierarzt, die Betreuung, eine Versicherung oder Futter an. Für einzelne Tiere wie etwa Hunde sind darüber hinaus auch Steuern abzuführen.
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Ob und in welchem Maße die mit der Anschaffung und Haltung eines Haustiers verbunden Kosten steuerlich geltend gemacht werden können, lässt sich pauschal kaum beantworten. Vielmehr ist stets auf den konkreten Einzelfall sowie die Art der anfallenden Kosten abzustellen.
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So können die Kosten für eine Tierhalterhaftpflichtversicherung im Rahmen einer Steuererklärung stets abgesetzt werden, soweit der Höchstbetrag der entsprechenden Sonderausgaben noch nicht überschritten ist.
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Daneben können auch Kosten eines Tierfriseurs oder einer Krallenpflege als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden, soweit diese zu Hause erbracht werden.
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Werden die Leistungen in einer Praxis oder einem Salon erbracht, können sie demgegenüber nicht berücksichtigt werden.
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Wie auch beim Tierfriseur hängt die steuerliche Berücksichtigungsfähigkeit von Betreuungskosten davon ab, wo die Betreuung erfolgt. In den eigenen vier Wänden können Personal- und Fahrtkosten ebenfalls als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer abgesetzt werden.
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Tierarztkosten sind generell keine von der Steuer absetzbaren Kosten.
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Etwas anderes kann indes gelten, wenn ein Tier aus beruflichen Gründen gehalten wird, etwa als Polizeihund. In diesen Fällen ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs das Tier als Arbeitsmittel anzusehen mit der Folge, dass sämtliche anfallenden Kosten als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden können. Hierzu zählen dann auch etwa Futter- und Ausstattungskosten sowie Tierarztkosten.