Das deutsche Steuerrecht gilt als kompliziert und intransparent, weshalb es von vielen als ungerecht empfunden wird. Zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen erschweren die Rechtsanwendung, ermuntern zu aufwendigen Gestaltungen und erfordern einen hohen Beratungsaufwand.

Das Hauptgesetzwerk im Steuerrecht ist die Abgabenordnung (AO) – als Rahmengesetz regelt sie, welche Behörden für die Erhebung der Steuern zuständig sind, wer eine Steuer schuldet oder für sie haftet, welche Rechte und Pflichten der Steuerpflichtige und die Finanzbehörden haben, wie man sich gegen Entscheidungen der Finanzbehörden zur Wehr setzen kann, wie und unter welchen Voraussetzungen Steuern eingetrieben werden können und wann Steuerstraftaten vorliegen.

Für die verschiedenen Steuerarten werden darüber hinaus in Einzelsteuergesetzen wie z.B. dem Einkommensteuergesetz oder dem Umsatzsteuergesetz die weitergehenden Regelungen zu Steuerpflicht, Bemessungsgrundlagen und Steuersätzen geregelt.

Die genaue Kenntnis und richtige Anwendung der Abgabenordnung in Verbindung mit den Einzelsteuergesetzen ist eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Durchsetzung von steuerlichen Interessen. Mit einer klaren juristischen Herangehensweise an die Beurteilung steuerlicher Sachverhalte prüfen wir, ob die Finanzbehörden das Recht richtig anwenden. Wir erstellen Gutachten und vertreten unsere Mandanten in strittigen Angelegenheiten in Einspruchsverfahren bei den Finanzämtern sowie vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof.

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