In Deutschland leben rund 10 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Neben Einschränkungen im Alltag sind mit der Feststellung einer Behinderung auch rechtliche Besonderheiten verbunden. Hierfür ist der sogenannte Grad der Behinderung maßgeblich.
Was eine Behinderung im rechtlichen Sinne darstellt, ist im neunten Sozialgesetzbuch definiert.
§ 2 SGB IX
(1) Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht…
Hierzu zählen neben körperlichen Beeinträchtigungen demnach auch chronische Erkrankungen sowie psychische und seelische Behinderungen.
Um die Schwere der Einschränkungen zu klassifizieren, bedienen sich Behörden des sogenannten Grades der Behinderung (GdB) als Messwert. Dieser soll angeben, wie stark die sozialen Auswirkungen der Einschränkung sind. Es handelt sich also gerade nicht um Prozentwerte.
Schon gewusst? Keine Haftung des Pferdehalters bei Reitfehler
Der GdB kann dabei von 20 bis 100 variieren. Ab einem GdB von 50 ist eine Schwerbehinderung gegeben.
Menschen mit einem festgestellten GdB haben aufgrund der sozialen Einschränkungen einen Nachteilsausgleichsanspruch. Worin genau dieser besteht, hängt jeweils vom im Einzelfall festgestellten GdB ab.
Nachbarschaftsrecht: Dann muss der Überbau hingenommen werden!
So haben etwa Menschen mit einer Schwerbehinderung einen erweiterten Kündigungsschutz. Auch stehen Ihnen fünf Tage zusätzlicher Erholungsurlaub sowie einige Steuerentlastungen zu.
Schon gewusst? Haftung der Bank bei verlorener EC Karte
In einer aktuellen Entscheidung hatte das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg (Urt. v. 18.02.2022, Az. L 8 SB 2527/21) sich mit der Frage zu befassen, ob ein einmal festgestellter GdB dauerhaft gilt.
Schon gewusst? Mieter tragen Kosten des Kabelanschlusses
Dabei stellten die Richter klar, dass dies gerade nicht der Fall ist. Vielmehr sind gesundheitliche Änderungen regelmäßig zu prüfen und der festgestellte GdB entsprechend nach oben oder unten anzupassen. Man spricht insoweit auch vom Herauf- oder Herabsetzen.
Schon gewusst? Keine Diskriminierung durch Gendersternchen
Schon gewusst? Arbeitgeber darf nach Impfstatus fragen
Der Grad der Behinderung wird auf einen entsprechenden Antrag hin durch einen Arzt im Rahmen eines medizinischen Gutachtens festgelegt. Dabei sind die einzelnen Beeinträchtigungen zunächst separat und im Anschluss als Gesamtbild zu bewerten.
Schon gewusst? Verbot sachgrundloser Befristung
Abzustellen ist dabei insbesondere auf die Art und Schwere der Beeinträchtigungen sowie deren Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.
Sollte der Betroffene mit der Bewertung nicht einverstanden sein, besteht die Möglichkeit, die Entscheidung gerichtlich durch die Sozialgerichte überprüfen zu lassen.
Schon gewusst? Die Teilzeitarbeit
Wenn Sie Fragen rund um das Thema haben, wenden Sie sich an unsere Anwälte oder unsere Steuerberatung und vereinbaren einen Termin. Wir stehen Ihnen gerne und jederzeit für alle Fragen zur Verfügung. Rufen Sie uns an 0201/24030.
Schumacher | Rechtsanwälte · Notare · Steuerberater
Ihre Anwälte für Arbeitsrecht in Essen