Das Sorgerecht beschäftigt die Familiengerichte immer wieder. Die Liste von Dingen, die schnell zum Entzug des Sorgerechts führen können, ist lang. Übermäßiger Alkohol- und Drogenmissbrauch sowie körperliche Gewalt gegenüber den Kindern sind nur die prominentesten Beispiele. Erst letztes Jahr statuierte das Oberlandesgericht Frankfurt noch, dass das Kindeswohl dabei stets im Vordergrund steht, nicht etwa die Sanktion der Eltern. Der Bundestag hat bereits eine umfassende Reform des Gewaltschutzgesetzes angekündigt.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig strebt Änderungen im Straf- und Familienrecht an. Laut Angaben der SPD-Politikerin soll das Sorge- und Umgangsrecht bereits dann greifen, wenn das Kind mitbekommt, wie ein Elternteil das andere Elternteil missbraucht. Es würde also ausreichen, wenn das Kind etwa einem Gewaltausbruch seines Vaters gegenüber seiner Mutter beiwohnt und ihn so miterlebt. Ein besonderer Fokus soll laut Hubig auf einer stärkeren Einbeziehung von psychischer Gewalt abzielen.
Familiengerichte sollen des Weiteren neue Möglichkeiten bekommen, der Gewalt seitens eines Elternteils entgegenzuwirken. Dazu soll etwa das bundesweit mögliche Verordnen einer Fußfessel nach dem spanischen Modell zählen. Der Geschädigte könnte so auf seinen Wunsch das Empfangsgerät bekommen, sodass er angezeigt bekommen würde, wenn der Träger der Fußfessel sich in der Umgebung befindet. Auch das Anordnen von Anti-Gewalt-Trainigs ist laut Hubig denkbar.
Hubig macht deutlich, dass es sich insofern um weitreichende Änderungen handeln soll, als auch Änderungen in anderen Rechtsgebieten geprüft würden. Es müsse etwa möglich sein, dass nach einem Gewaltausbruch, etwa seitens des Ehepartners, der gemeinsame Mietvertrag der Wohnung schnell aufgekündigt werde.