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Wie gehe ich mit einem Strafbefehl gegen mich um?

23. März 2026
Benedikt Renschler

Ein Strafbefehl im Briefkasten ist für den Empfänger ein Schock – und gleich läuft eine 14-Tage-Frist. Sie sollten wissen, wie Sie damit umgehen. Unter bestimmten Voraussetzungen lohnt sich hier ein Einspruch. Auch sollten Sie darüber im Klaren sein, dass ab einem bestimmten Strafmaß die Strafe auch ins Führungszeugnis eingetragen und damit für Arbeitgeber sichtbar sein kann.  Was Sie im Einzelnen wissen sollten erfahren Sie im Folgenden.

Was ist ein Strafbefehl? 

Ein Strafbefehl ist ein vom Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassenes schriftliches Urteil, ohne eine vorausgegangene Hauptverhandlung. Das Instrument des Strafbefehls wird insbesondere bei leichter Kriminalität angewandt. Bei Verbrechen, also Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe von nicht weniger als einem Jahr bedroht werden, ist kein Strafbefehl möglich. 

Da es keiner Verhandlung bei Gericht bedarf, werden die Behörden sowie Richter entlastet, was eine effizientere Arbeit ermöglicht. Auch für den Beschuldigten kann ein Strafbefehl von Vorteil sein. Zum einen wird von einem mitunter kostspieligen Verfahren abgesehen, zum anderen passiert ein Strafbefehl üblicherweise nicht vor den Augen der Öffentlichkeit.

Zum Erlass eines Strafbefehls genügt regelmäßig ein hinreichender Tatverdacht; die individuelle Schuld muss nicht von Seiten des Gerichts festgestellt werden.

Was für Strafen darf ein Strafbefehl enthalten?

Durch einen Strafbefehl kann das Gericht nur bestimmte Rechtsfolgen anordnen. Im Kern geht es um Geldstrafen und bestimmte Nebenfolgen – eine „richtige“ Gerichtsverhandlung findet dabei meist nicht statt.

Durch einen Strafbefehl kann das Gericht nur bestimmte Rechtsfolgen anordnen. Im Kern geht es um Geldstrafen und bestimmte Nebenfolgen – eine „richtige“ Gerichtsverhandlung findet dabei meist nicht statt.
  • 1 Geldstrafe und weitere Nebenfolgen Geldstrafe, Verwarnung mit Strafvorbehalt, Fahrverbot, Einziehung und ähnliche Maßnahmen (z. B. Vernichtung oder Unbrauchbarmachung von Gegenständen) sowie eine Bekanntgabe der Verurteilung oder eine Geldbuße gegen Unternehmen.
  • 2 Entziehung der Fahrerlaubnis Das Gericht kann den Führerschein entziehen und eine Sperrfrist für die Neuerteilung festlegen – beim Strafbefehl allerdings nur, wenn die Sperre höchstens zwei Jahre beträgt.
  • 2a Tierhalte- und Tierbetreuungsverbot Möglich ist auch ein Verbot, Tiere zu halten, zu betreuen, mit ihnen zu handeln oder berufsmäßig mit ihnen umzugehen – entweder für alle Tiere oder nur bestimmte Arten – für die Dauer von einem bis zu drei Jahren.
  • 3 Absehen von Strafe In Ausnahmefällen kann das Gericht von einer Strafe ganz absehen, etwa wenn die Schuld als gering angesehen wird und bereits andere Folgen (zum Beispiel der Verlust des Arbeitsplatzes) ausreichend schwer wiegen.
Hinweis: Die genaue Regelung findet sich in § 407 Abs. 2 StPO. Im Einzelfall sollte immer geprüft werden, ob ein Einspruch gegen den Strafbefehl sinnvoll ist.

Wann sich ein Einspruch lohnt

Der Empfänger eines Strafbefehls hat stets die Möglichkeit, dagegen Einspruch einzulegen. Dies muss gem. § 410 StPO schriftlich oder zu Protokoll zu erfolgen (siehe unten). Auch darf der Einspruch nur innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Strafbefehls eingelegt werden. Bei einem unverschuldeten Versäumnis der Frist ist allenfalls ein Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand denkbar. In der Vergangenheit wurde eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand etwa zugelassen, wenn auf dem Briefumschlag mit dem Strafbefehl das Zustelldatum fehlte. Eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bleibt dennoch die absolute Ausnahme

Erfolgt kein Einspruch, wird der Strafbefehl mit Ablaufen der Frist rechtskräftig. Ein Einspruch kann sich auch dann lohnen, wenn der Strafbefehl formal fehlerhaft ist. Angesichts von mehr als 500.000 im Jahre 2024 erlassenen Strafbefehlen überrascht es nicht, dass es dabei bisweilen zu Fehlern kommt.

Ein Einspruch kann auch dann sinnvoll sein, wenn die Einkommensverhältnisse des Beschuldigten falsch eingeschätzt wurden. Daran bemisst sich im Falle einer Geldstrafe die Höhe der Tagessätze. Auch kann es sich lohnen, durch einen Einspruch und die folgende Hauptverhandlung die Anzahl an Tagessätzen zu reduzieren.

Für die Entscheidung, ob Sie Einspruch einlegen wollen, sollten Sie sich Rat von ihrem Strafverteidiger einholen. Nur auf diesem Wege lassen sich Chancen und Risiken wirklich abwägen. 

Form des Einspruchs

Damit ein Einspruch ordnungsgemäß eingelegt wird, muss er eine bestimmte Form haben. Konkret sollte ein wirksamer Einspruch enthalten:

1. Gericht Anschrift des im Strafbefehl genannten Amtsgerichts übernehmen.
2. persönliche Daten Name, Vorname, ggf. Geburtsdatum und aktuelle Anschrift angeben.
3. Strafbefehl nennen Datum und Aktenzeichen aus dem Strafbefehl eintragen.
4. Einspruch erklären Ausdrücklich erklären, dass gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt wird.
5. Umfang festlegen Falls gewünscht angeben, ob sich der Einspruch z. B. nur auf die Höhe der Tagessätze bezieht.
6. Begründung Kurze Gründe schildern (optional, kann bei Bedarf nachgereicht werden).
7. Frist prüfen Sicherstellen, dass der Einspruch innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung beim Gericht eingeht.
8. Abschluss Ort und Datum angeben und das Schreiben handschriftlich unterschreiben.

Wirkung des Einspruchs

Die Wirkung eines Einspruchs ist, dass der Richter, der den Strafbefehl erlassen hat, nun eine mündliche Hauptverhandlung ansetzt. Hierbei ist insbesondere hervorzuheben, dass die Strafe, die vor Gericht gefällt wird auch höher sein kann als die Strafe, die der Strafbefehl vorsieht. Der Einspruch birgt also auch Risiken: Die schlussendliche Strafe kann höher ausfallen, die Anwaltskosten steigen für gewöhnlich, sowie im Falle einer Verurteilung die Prozesskosten auch.

Was geschieht, wenn der Strafbefehl rechtskräftig wird?

Wird einem Strafbefehl nicht wirksam widersprochen, wird dieser rechtskräftig. Er kommt dann einem rechtskräftigen Urteil gleich. Jeder rechtskräftige Strafbefehl wird im Bundeszentralregister (BZR) eingetragen. Das ist jedoch nicht gleich Grund zur Unruhe, denn das BZR ist weder öffentlich einsehbar, noch hat jeder das Recht Einsicht zu bekommen. Auskünfte zu Einzelheiten des BZR gehen nur an bestimmte Stellen wie Gerichte, Staatsanwaltschaft und einzelne Behörden. Auch die betroffene Person selbst hat das Recht, Auskunft über die Einträge im eigenen BZR zu erhalten.

Die Verurteilung durch Strafbefehl kann auch ins Führungszeugnis aufgenommen werden. Das spielt wiederum auch bei der Bewerbung für bestimmte Berufsfelder eine Rolle. Eine Verurteilung im Führungszeugnis kann Sie in Erklärungsnot bei einem neuen Job bringen. Ab einer Anzahl von 90 Tagessätzen (unabhängig von der Höhe in Euro) wird eine Verurteilung ins Führungszeugnis aufgenommen. Bei Haftstrafen werden diejenigen ins Führungszeugnis aufgenommen, die die Dauer von drei Monaten überschreiten. Bei einer weiteren Verurteilung werden dann jedoch auch die Strafen in das Führungszeugnis aufgenommen, die weniger als 90 Tagessätze umfassen. Dies nennt sich „Ersttäterprivileg“.

Merke: Jeder Strafbefehl kommt ins BZR, aber nicht jeder landet im Führungszeugnis. Für das ‚vorbestraft‘ im Alltag ist das einfache Führungszeugnis entscheidend.

Ist man durch einen Strafbefehl gleich vorbestraft?

Die Antwort auf die Frage, ob man durch einen rechtskräftigen Strafbefehl als vorbestraft gilt, hängt ebenso vom Strafmaß ab. Wenn eine Strafe nicht ins Führungszeugnis aufgenommen wird, gilt: Der Bestrafte darf sich weiterhin als „nicht vorbestraft“ bezeichnen. Sie dürfen also guten Gewissens im Bewerbungsgespräch sagen, dass sie „nicht vorbestraft“ sind, auch wenn es einen Eintrag im BZR gibt, von dem Sie wissen.

Unterschiedliche Führungszeugnisse

Das einfache Führungszeugnis wird in vielen Fällen dem Arbeitgeber vorgelegt. Das Führungszeugnis für Behörden enthält zum Teil auch die Verurteilungen, die unterhalb der oben genannten 90-Tagessätze Regelung liegen. Ein erweitertes Führungszeugnis gibt es für diejenigen, die sich für Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen bewerben. In letzterem gibt es zusätzliche Eintragungen zu Sexual-/Kinderschutzdelikten.

Wie Sie vorgehen:

Tag 1–2: Ruhe bewahren, Unterlagen prüfen
Strafbefehl und gelben Umschlag (Zustelldatum) sorgfältig aufbewahren, Angaben zu Person, Tatvorwurf und Strafe prüfen und nichts vorschnell unterschreiben oder zahlen.
Tag 1–5: Rechtsrat einholen
Frühzeitig eine strafrechtlich versierte Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt kontaktieren, um Chancen und Risiken eines Einspruchs zu besprechen.
Bis Tag 14: Entscheidung über Einspruch
Gemeinsam mit dem Strafverteidiger entscheiden, ob Einspruch eingelegt werden soll (z. B. wegen falscher Sachverhaltsdarstellung oder zu hoher Strafe).
Spätestens Tag 14: Einspruch einlegen
Einspruch schriftlich beim im Strafbefehl genannten Gericht einreichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklären; entscheidend ist der fristgerechte Eingang beim Gericht.
Nach Fristablauf: Folgen im Blick behalten
Wird kein Einspruch eingelegt, wird der Strafbefehl rechtskräftig und steht einem Urteil gleich; je nach Strafmaß drohen Eintragungen im BZR und Führungszeugnis.

Tagessatz-Rechner

Wem eine Geldstrafe droht, der fragt sich üblicherweise, wie hoch diese ausfallen wird. Gem. § 40 StGB richtet sich dies in Deutschland nach dem Netto-Monatsgehalt des Verurteilten. 

Nutzen Sie dafür unseren Rechner, um sich Ihren individuellen Tagessatz zu errechnen. Die Ergebnisse gelten als Richtwerte, da eine genaue Höhe des Tagessatzes von vielen Faktoren beeinflusst werden kann. Die Einzelheiten der. Berechnung des Netto-Monatsgehalts ist zwingend mit einem Rechtsanwalt zu besprechen.

Rechner für Tagessätze nach § 40 StGB
Hinweis: Vereinfachte Modellrechnung. Gesetzliche Grundlage: § 40 StGB (Tagessätze in der Regel = 1/30 des Netto-Monatsgehalts).
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Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne auch persönlich zur Seite. Terminvereinbarungen können Sie während unserer Bürozeiten unter der Telefonnummer 0201-24030 oder per Email unter info@schumacherlaw.com vornehmen.
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Häufig gestellte Fragen

Aus rechtlicher Sicht ist ein Beistand in Form eines Rechtsanwalts nicht zwingend. Mit Hinblick auf Fristen, Risiken, Akteneinsicht und Verhandlungstaktik sei aber dringend dazu geraten. Das gilt insbesondere bei hohen Tagessätzen oder drohenden Berufsfolgen.

Grundsätzlich gilt: 2 Wochen ab Zustellung, schriftlich oder zu Protokoll, Gericht im Strafbefehl, Einspruch auch ohne Begründung möglich. In seltenen Fällen kann ein Überschreiten der 2-Wochen-Frist durch eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand geheilt werden.

Die klare Antwort lautet: Nein. Ein Einspruch kann zur Wirkung haben, dass der Angeklagte mit einer geringeren oder gar keiner Strafe aus dem Prozess herauskommt. ABER: Der Richter ist nicht an Strafmaß des Strafbefehls gebunden. Die von ihm verhängte Strafe kann steigen oder fallen, hängt von Beweislage, Einlassung und der Verteidigungsstrategie ab.

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