In Deutschland ist das Verbraucherinsolvenzverfahren klar durch die Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Es richtet sich an Privatpersonen ohne selbstständige berufliche Tätigkeit, die zahlungsunfähig sind. Ziel ist, den Betroffenen einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen, indem nach Ablauf des Verfahrens die Schuldner von den verbleibenden Schulden befreit werden. Das Gesetz legt dabei einen strukturierten Ablauf fest, der innerhalb von gut drei Jahren abgeschlossen ist.
Natürliche Person ohne gewerbliche/selbständige Tätigkeit (auch keine kürzliche, § 304 InsO).
Zahlungsunfähig (§ 17 InsO) oder drohend (§ 18 InsO) – keine Mindestschulden.
Gescheiterter außergerichtlicher Einigungsversuch mit Bescheinigung (§ 305 InsO).
Ex-Selbständige: Nur bei <20 Gläubigern
| Phase | Dauer | Pflichten | § InsO |
|---|---|---|---|
|
1
Außergerichtlich
|
6 Wochen | Schuldenplan, Gläubigeranschreiben, Bereinigungsvorschlag, Bescheinigung über dessen Scheitern. | § 305 |
|
2
Antrag & gerichtlich
|
2–6 Wochen | Formular einreichen, erneuter Plan; Gericht prüft und entscheidet. | § 306 |
|
3
Eröffnung
|
Sofort–Monate | Treuhänder verwaltet pfändbares Vermögen/Einkommen. | § 311 |
|
4
Abtretungsfrist
|
36 Monate | Ab Verfahrenseröffnung: Abtretung des pfändbaren Einkommens. | § 295 |
|
5
Restschuldbefreiung
|
Nach Phase 4 | Schulden nicht mehr vollstreckbar (Ausnahmen: Unterhalt etc.). | § 286/302 |
Dauer-Hinweis: Ab 01.10.2020: Fix 3 Jahre; verkürzbar bei Tilgung aller Forderungen und Zahlungen aller Kosten.
Inzwischen verlangen die Gerichte auch das Ausfüllen einer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse neben dem eigentlichen Insolvenzantrag.
| Gericht | 300–500 € | Stundung möglich |
| Treuhänder | 1.400 € | Staat vorab |
| Beratung | Abhängig von der Schuldneranzahl | Oft kostenlos |
Pfändungsfreigrenze: 1.410 € netto/Monat. (jährliche Änderungen beachten)
Einkommen abtreten: Über Freigrenze monatlich an Treuhänder (§ 287 Abs.2 InsO).
Arbeiten: Angemessene Tätigkeit oder Suche; keine unangemessenen neuen Schulden.
Melden: Umzug, Erbschaften (½ pfändbar), Schenkungen, Lotteriegewinne.
Verstöße: Führen zu Versagung (§ 290 InsO)
Unvollständige Angaben: Vermögen/Einkommen verschweigen oder falsch deklarieren.
Keine Arbeitsbemühung: Keine angemessene Erwerbstätigkeit oder Suche (z. B. Sozialhilfe ablehnen).
Gläubigerbegünstigung: Einen Gläubiger bevorzugen (z. B. heimlich zahlen).
Unangemessene Verbindlichkeiten: Neue Schulden eingehen (z. B. Kredite ohne Notwendigkeit).
Nichtmelden: Umzug, Jobwechsel, Erbschaften (½ pfändbar) nicht an Treuhänder melden.
Tipp: Dokumentieren Sie alles – Erfolgsquote sinkt auf <50% bei Verstößen.
Selbst bei erfolgreicher Befreiung bleiben bestimmte Forderungen bestehen (vor Eröffnung entstanden):
| Ausnahme | Beispiele | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Vorsätzliche Delikte | Schadensersatz aus Diebstahl oder Betrug | § 302 Nr. 1 InsO |
| Unterhalt | Kindesunterhalt oder Unterhalt für Ex-Partner, der vorsätzlich verweigert wurde | § 302 Nr. 1, Nr. 2 InsO |
| Steuerschulden | In Zusammenhang mit der Verurteilung des Schuldners wegen Steuerhinterziehung, gewerbsmäßiger Schmuggel, Steuerhehlerei (rechtskräftige Verurteilung, §§ 370, 373, 374 AO) | § 302 Nr. 1, Nr. 3 InsO i.V.m. §§ 370, 373, 374 AO |
| Geldstrafen und Geldbußen | Strafgerichtliche Geldstrafe, behördliche Geldbuße | § 302 Nr. 4 InsO |
| Verfahrenskosten-Darlehen | Zinsloses Darlehen zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens, das nicht zurückgezahlt wurde | § 302 Nr. 5 InsO |
Zusätzlich: Nach Eröffnung entstandene Schulden (z. B. neue Miete) bleiben immer.
SCHUFA: Eintrag bleibt 3 Jahre nach Abschluss
Für Anträge ab 01.10.2020 beträgt die Dauer der Verbraucherinsolvenz exakt 3 Jahre (36 Monate) ab Eröffnung bis zur Restschuldbefreiung gemäß § 295 InsO. Eine Verkürzung ist möglich, wenn Sie 35% der Schulden plus Verfahrenskosten tilgen. Die Vorphasen (außergerichtlicher Einigungsversuch: 6 Wochen) kommen noch hinzu, planen Sie insgesamt mit 3-6 Monaten zusätzlich.
Verbraucherinsolvenz gilt für Privatpersonen ohne Selbständigkeit (3 Jahre, einfacher Ablauf, § 304 InsO). Regelinsolvenz ist für Unternehmen und Selbständige mit komplexerer Vermögensprüfung und längerer Dauer. Das Gericht entscheidet automatisch – Sie haben keine Wahl. → Unser Regelinsolvenz-Guide für Unternehmer.
Gerichtskosten betragen 300-500 €, der Treuhänder erhält eine Pauschale von 800-1.200 € plus 10-20% Ihres pfändbaren Einkommens. Bei Mittellosigkeit ist eine Stundung der Verfahrenskosten nach § 4a InsO möglich – der Staat finanziert vorab, Rückzahlung erfolgt nach Verfahrensende in Raten oder zinsfrei.
Verbraucherinsolvenz können nur Privatpersonen ohne gewerbliche oder selbständige Tätigkeit beantragen (§ 304 InsO). Sie müssen zahlungsunfähig sein (§ 17 InsO) oder Zahlungsunfähigkeit droht (§ 18 InsO). Es gibt keine Mindestschuldenhöhe. → Lesen Sie auch unseren Guide zu Zahlungsunfähigkeit.
Ja, wenn der Wert unter 2.500 € liegt UND das Auto beruflich notwendig ist (Pendlerauto, Handwerker). Luxusfahrzeuge oder Zweitwagen müssen abgegeben werden. Unpfändbar bleiben Hausrat, Arbeitsmittel und das Einkommen bis zur Pfändungsfreigrenze (1.410 € netto/Monat 2026).