Rufen Sie uns an: 
0201-24030

Lesezeit: ca. 2 Minuten

Verbraucherinsolvenzverfahren: Ablauf, Dauer, Antrag, Kosten & Restschuldbefreiung

18. Dezember 2025
Enzo Naels

In Deutschland ist das Verbraucherinsolvenzverfahren klar durch die Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Es richtet sich an Privatpersonen ohne selbstständige berufliche Tätigkeit, die zahlungsunfähig sind. Ziel ist, den Betroffenen einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen, indem nach Ablauf des Verfahrens die Schuldner von den verbleibenden Schulden befreit werden. Das Gesetz legt dabei einen strukturierten Ablauf fest, der innerhalb von gut drei Jahren abgeschlossen ist.

Voraussetzungen: Wer kann beantragen?

  • Natürliche Person ohne gewerbliche/selbständige Tätigkeit (auch keine kürzliche, § 304 InsO).

  • Zahlungsunfähig (§ 17 InsO) oder drohend (§ 18 InsO) – keine Mindestschulden.

  • Gescheiterter außergerichtlicher Einigungsversuch mit Bescheinigung (§ 305 InsO).

  • Ex-Selbständige: Nur bei <20 Gläubigern

Ablaufplan einer Verbraucherinsolvenz

Phase Dauer Pflichten § InsO
1
Außergerichtlich
6 Wochen Schuldenplan, Gläubigeranschreiben, Bereinigungsvorschlag, Bescheinigung über dessen Scheitern. § 305
2
Antrag & gerichtlich
2–6 Wochen Formular einreichen, erneuter Plan; Gericht prüft und entscheidet. § 306
3
Eröffnung
Sofort–Monate Treuhänder verwaltet pfändbares Vermögen/Einkommen. § 311
4
Abtretungsfrist
36 Monate Ab Verfahrenseröffnung: Abtretung des pfändbaren Einkommens. § 295
5
Restschuldbefreiung
Nach Phase 4 Schulden nicht mehr vollstreckbar (Ausnahmen: Unterhalt etc.). § 286/302

Dauer-Hinweis: Ab 01.10.2020: Fix 3 Jahre; verkürzbar bei Tilgung aller Forderungen und Zahlungen aller Kosten.

  1. Beratung: Schuldnerberatung / Anwalt kontaktieren
  2. Dokumente Sammeln: Offizielles Formular (BMJ-Website) / Gläubiger-/Vermögensliste, Einkommensnachweis
  3. Einreichen: Amtsgericht am Wohnort; inkl. Restschuldbefreiungsantrag (§ 287 InsO)
  4. Stundung beantragen: Bei Mittellosigkeit (§ 4a InsO)

Inzwischen verlangen die Gerichte auch das Ausfüllen einer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse neben dem eigentlichen Insolvenzantrag.

Kostenübersicht & Finanzierung

Gericht 300–500 € Stundung möglich
Treuhänder 1.400 € Staat vorab
Beratung Abhängig von der Schuldneranzahl Oft kostenlos

Pfändungsfreigrenze: 1.410 € netto/Monat. (jährliche Änderungen beachten)

Abtretung, Wohlverhaltensphase und die Pflichten

  • Einkommen abtreten: Über Freigrenze monatlich an Treuhänder (§ 287 Abs.2 InsO).

  • Arbeiten: Angemessene Tätigkeit oder Suche; keine unangemessenen neuen Schulden.

  • Melden: Umzug, Erbschaften (½ pfändbar), Schenkungen, Lotteriegewinne.

  • Verstöße: Führen zu Versagung (§ 290 InsO)

Risiken und Ausnahmen bei der Restschuldbefreiung

Versagung der Restschuldbefreiung (§ 290 InsO)

  • Unvollständige Angaben: Vermögen/Einkommen verschweigen oder falsch deklarieren.

  • Keine Arbeitsbemühung: Keine angemessene Erwerbstätigkeit oder Suche (z. B. Sozialhilfe ablehnen).

  • Gläubigerbegünstigung: Einen Gläubiger bevorzugen (z. B. heimlich zahlen).

  • Unangemessene Verbindlichkeiten: Neue Schulden eingehen (z. B. Kredite ohne Notwendigkeit).

  • Nichtmelden: Umzug, Jobwechsel, Erbschaften (½ pfändbar) nicht an Treuhänder melden.

Tipp: Dokumentieren Sie alles – Erfolgsquote sinkt auf <50% bei Verstößen.

Ausnahmen: Schulden, die nicht erlassen werden (§ 302 InsO)

Selbst bei erfolgreicher Befreiung bleiben bestimmte Forderungen bestehen (vor Eröffnung entstanden):

Ausnahme Beispiele Rechtsgrundlage
Vorsätzliche Delikte Schadensersatz aus Diebstahl oder Betrug § 302 Nr. 1 InsO
Unterhalt Kindesunterhalt oder Unterhalt für Ex-Partner, der vorsätzlich verweigert wurde § 302 Nr. 1, Nr. 2 InsO
Steuerschulden In Zusammenhang mit der Verurteilung des Schuldners wegen Steuerhinterziehung, gewerbsmäßiger Schmuggel, Steuerhehlerei (rechtskräftige Verurteilung, §§ 370, 373, 374 AO) § 302 Nr. 1, Nr. 3 InsO i.V.m. §§ 370, 373, 374 AO
Geldstrafen und Geldbußen Strafgerichtliche Geldstrafe, behördliche Geldbuße § 302 Nr. 4 InsO
Verfahrenskosten-Darlehen Zinsloses Darlehen zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens, das nicht zurückgezahlt wurde § 302 Nr. 5 InsO

Zusätzlich: Nach Eröffnung entstandene Schulden (z. B. neue Miete) bleiben immer. 

SCHUFA: Eintrag bleibt 3 Jahre nach Abschluss

Häufig gestellte Fragen

Für Anträge ab 01.10.2020 beträgt die Dauer der Verbraucherinsolvenz exakt 3 Jahre (36 Monate) ab Eröffnung bis zur Restschuldbefreiung gemäß § 295 InsO. Eine Verkürzung ist möglich, wenn Sie 35% der Schulden plus Verfahrenskosten tilgen. Die Vorphasen (außergerichtlicher Einigungsversuch: 6 Wochen) kommen noch hinzu, planen Sie insgesamt mit 3-6 Monaten zusätzlich.

Verbraucherinsolvenz gilt für Privatpersonen ohne Selbständigkeit (3 Jahre, einfacher Ablauf, § 304 InsO). Regelinsolvenz ist für Unternehmen und Selbständige mit komplexerer Vermögensprüfung und längerer Dauer. Das Gericht entscheidet automatisch – Sie haben keine Wahl. Unser Regelinsolvenz-Guide für Unternehmer.

Gerichtskosten betragen 300-500 €, der Treuhänder erhält eine Pauschale von 800-1.200 € plus 10-20% Ihres pfändbaren Einkommens. Bei Mittellosigkeit ist eine Stundung der Verfahrenskosten nach § 4a InsO möglich – der Staat finanziert vorab, Rückzahlung erfolgt nach Verfahrensende in Raten oder zinsfrei.

Verbraucherinsolvenz können nur Privatpersonen ohne gewerbliche oder selbständige Tätigkeit beantragen (§ 304 InsO). Sie müssen zahlungsunfähig sein (§ 17 InsO) oder Zahlungsunfähigkeit droht (§ 18 InsO). Es gibt keine Mindestschuldenhöhe.  Lesen Sie auch unseren Guide zu Zahlungsunfähigkeit.

Ja, wenn der Wert unter 2.500 € liegt UND das Auto beruflich notwendig ist (Pendlerauto, Handwerker). Luxusfahrzeuge oder Zweitwagen müssen abgegeben werden. Unpfändbar bleiben Hausrat, Arbeitsmittel und das Einkommen bis zur Pfändungsfreigrenze (1.410 € netto/Monat 2026).

usercalendar-fulllistchevron-down linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram