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Gewerbeanmeldung in Essen: Kosten, Unterlagen, Ablauf

12. Dezember 2025
Benedikt Renschler

Sie möchten ein Gewerbe anmelden und wissen nicht genau, wie Sie vorgehen und was Sie beachten sollten? Dabei helfen wir Ihnen gerne. Dieser GUIDE zeigt Ihnen alle Schritte, die für die Gewerbeanmeldung erforderlich sind!

1. Wer muss ein Gewerbe anmelden?

Jede selbstständige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete und dauerhaft angelegte Tätigkeit. Ausgenommen sind freie Berufe (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Journalisten), die direkt beim Finanzamt gemeldet werden. Was alles unter „freie Berufe“ zählt, finden Sie in § 18 Abs. 1 EStG.

2. Zuständige Behörde in Essen

In Essen wenden Sie sich für die Anmeldung eines Gewerbes an die Stadt selbst. Die Anmeldestelle für Gewerbe befindet sich Am Porscheplatz 1, 45127 Essen.

Es empfiehlt sich, vorab telefonisch oder per E-Mail mit der Stelle Kontakt aufzunehmen.

  • Tel.: +49 201 8832777
  • E-Mail: gewerbemeldestelle@essen.de
  • Öffnungszeiten:
Tag Öffnungszeit
Montags, Dienstags, Donnerstags 08:30 – 12:30 Uhr
Freitags 08:30 – 12:30 Uhr
Mittwochs Geschlossen

Die Gebühren für die Gewerbeanmeldung belaufen sich in Essen auf etwa 25-35 €.

3. Notwendige Unterlagen

Personalausweis/Reisepass; bei Kapitalgesellschaften Handelsregisterauszug; ggf. Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis; Nachweise/Genehmigungen bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten.

Typische Freiberufler nach § 18 EStG

Ärzte
Ärztliche Heilbehandlung in eigener Praxis.
Heilberufe
Zahnärzte
Zahnmedizinische Behandlung in eigener Praxis.
Heilberufe
Tierärzte
Medizinische Versorgung von Tieren.
Heilberufe
Heilpraktiker
Heilkundliche Tätigkeit ohne Approbation auf Basis spezieller Zulassung.
Heilberufe
Dentisten
Zahnheilkundliche Tätigkeit mit spezieller Qualifikation.
Heilberufe
Krankengymnasten / Physiotherapeuten
Therapeutische Behandlung durch Bewegungstherapie.
Heilberufe
Rechtsanwälte
Rechtsberatung und Vertretung vor Gerichten.
Recht / Steuern / Wirtschaft
Notare
Beurkundung von Rechtsgeschäften und Beglaubigungen.
Recht / Steuern / Wirtschaft
Patentanwälte
Beratung und Vertretung im Patentrecht und gewerblichen Rechtsschutz.
Recht / Steuern / Wirtschaft
Wirtschaftsprüfer
Prüfung von Jahresabschlüssen und wirtschaftlichen Kennzahlen.
Recht / Steuern / Wirtschaft
Steuerberater
Steuerliche Beratung und Erstellung von Steuererklärungen.
Recht / Steuern / Wirtschaft
Beratende Volkswirte
Ökonomische Analysen und Gutachten.
Recht / Steuern / Wirtschaft
Beratende Betriebswirte
Unternehmensberatung zu Organisation, Strategie und Prozessen.
Recht / Steuern / Wirtschaft
Vereidigte Buchprüfer
Gesetzliche und freiwillige Abschlussprüfungen.
Recht / Steuern / Wirtschaft
Steuerbevollmächtigte
Steuerliche Vertretung mit eingeschränktem Tätigkeitsfeld.
Recht / Steuern / Wirtschaft
Vermessungsingenieure
Geodätische Vermessung und Erstellung von Lageplänen.
Naturwissenschaftlich / technisch
Ingenieure
Technische Planung, Entwicklung und Beratung.
Naturwissenschaftlich / technisch
Architekten
Planung und Gestaltung von Gebäuden und Bauwerken.
Naturwissenschaftlich / technisch
Handelschemiker
Chemische Gutachten, Analysen und Beratung.
Naturwissenschaftlich / technisch
Lotsen
Lotsentätigkeit zur sicheren Navigation von Schiffen.
Naturwissenschaftlich / technisch
Künstlerische Tätigkeit
Selbstständig ausgeübte schöpferische, künstlerische Arbeit.
Künstlerisch / Kultur
Schriftstellerische Tätigkeit
Selbstständig verfasste Texte, Bücher oder Fachpublikationen.
Künstlerisch / Kultur
Journalisten
Recherche und Erstellung redaktioneller Inhalte.
Kultur / Medien
Bildberichterstatter
Fotografische oder filmische Dokumentation von Ereignissen.
Kultur / Medien
Dolmetscher
Mündliche Sprachmittlung zwischen verschiedenen Sprachen.
Kultur / Medien
Übersetzer
Schriftliche Übertragung von Texten in andere Sprachen.
Kultur / Medien
Unterrichtende Tätigkeit
Selbstständig durchgeführter Unterricht, Schulungen oder Seminare.
Unterrichtend
Erzieherische Tätigkeit
Selbstständige erzieherische Arbeit, z. B. in Pädagogik oder Sozialarbeit.
Erzieherisch
Typische ähnliche Berufe (katalogähnliche Berufe)
Details anzeigen
Angelehnt an Katalogberuf-Gruppe
Beispiele möglicher ähnlicher Berufe
Heilberufe
Hebammen, Pflegefachkräfte, Ergotherapeuten, Logopäden, Psychotherapeuten, medizinische Bademeister und Masseure.
Rechts-, Steuer- & Wirtschaftsberufe
Insolvenzverwalter, Treuhänder, Unternehmenssanierer, spezialisierte Finanz- und Controllingberater, Compliance-Berater.
Naturwissenschaftliche / technische Berufe
Kfz-Sachverständige, Bausachverständige, Industrie-Designer, IT-Sachverständige, Sicherheitsingenieure, technische Gutachter.
Künstlerische / Kultur- / Medienberufe
Designer, Grafiker, Illustratoren, Fotografen, Kameraleute, Regisseure, Kuratoren, Kunsttherapeuten, Lektoren.
Unterrichtende und erzieherische Berufe
Dozenten, Trainer, Coaches mit pädagogischem Schwerpunkt, Erziehungsberater, Sozialpädagogen.
Wichtig: Diese Liste ist nur eine Orientierung. Ob ein Beruf tatsächlich als „ähnlicher Beruf" nach § 18 EStG anerkannt wird, entscheidet im Einzelfall das Finanzamt.
Hinweis: Angehörige der freien Berufe gelten auch dann als freiberuflich, wenn sie qualifizierte Mitarbeiter einsetzen, solange sie selbst leitend und eigenverantwortlich tätig bleiben.

 

4. Ablauf

  1. Formular ‚Gewerbeanmeldung‘ ausfüllen
  2. Gebühr entrichten
  3. Gewerbeschein/Bestätigung erhalten

Hierzu wird Ihnen auch ein Online-Zugang geboten, über den Sie alles für die Anmeldung notwendige einreichen können. Diesen finden Sie unter Service.Wirtschaft.NRW

5. Anmeldung beim Finanzamt in Essen

Ist bis zu diesem Zeitpunkt alles richtig verlaufen, meldet sich nun das Finanzamt bei Ihnen. Sie erhalten den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (ELSTER). Hier gilt es auch, die richtige Rechtsform für das Gewerbe zu wählen.

Lesen Sie dazu unseren Guide: Wahl der richtigen Rechtsform

Hier können Sie angeben, ob Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen wollen. Außerdem müssen Sie angeben: Gewinnermittlungsart (EÜR oder Bilanz) und erwartete Umsätze/Gewinne. Erst danach erhalten Sie die Steuernummer.

6. Kleinunternehmerregelung

Vorjahresumsatz: max. 25.000 €

Umsatz im laufenden Jahr: max. 100.000 €

Bei Anwendung: keine Umsatzsteuer auf Rechnungen, aber auch kein Vorsteuerabzug. Freiwilliger Verzicht möglich (Bindung für mehrere Jahre).

7. Weitere To-Dos

IHK/HWK: automatische Mitgliedschaft; Beitragsverpflichtung möglich. Berufsgenossenschaft: Anmeldung (Unfallversicherung). Krankenversicherung eigenständig regeln. Gewerbesteuer beachten (Freibetrag bei Einzelunternehmen: 24.500 € Gewinn).

Geschäftskonto eröffnen; Buchhaltung und Belegführung von Beginn an.

  • Gewerbe beim Ordnungs-/Gewerbeamt anmelden
  • Fragebogen ans Finanzamt ausfüllen
  • Entscheidung: Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung
  • IHK/HWK-Beiträge prüfen
  • Berufsgenossenschaft anmelden
  • Krankenversicherung klären
  • Geschäftskonto eröffnen
  • Buchhaltung einrichten

Bei allen weiteren Fragen zur Anmeldung Ihres Gewerbes, sowie um die Wahl der richtigen Gewerbeform stehen wir Ihnen umfänglich zur Verfügung. 

Auch bei der jeweiligen Gründung helfen wir Ihnen gerne. Hierzu bietet Schumacher insbesondere Beratung für Start-Ups an.

Von der Idee zum angemeldeten Gewerbe

1
Vorbereitung
2
Gewerbeamt
3
Finanzamt
4
Kammern & Versicherung
5
Operative Startphase
1–2 Wochen vorher
  • Geschäftsidee und Zielgruppe definieren
  • Freiberuflich oder gewerblich prüfen (§ 18 EStG)
  • Rechtsform wählen
  • Kleinunternehmer vs. Regelbesteuerung
  • Unterlagen zusammenstellen
Tag 0
  • Gewerbeamt / Online-Portal aufrufen
  • Gewerbeanmeldung ausfüllen
  • Gebühr zahlen, Gewerbeschein erhalten
Tag 3–21
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (ELSTER)
  • Umsätze & Gewinnermittlungsart angeben
  • Kleinunternehmerregelung festlegen
  • Steuernummer erhalten
Woche 2–6
  • Post von IHK/HWK prüfen
  • Berufsgenossenschaft prüfen
  • Krankenversicherung klären
  • Betriebs-/Berufshaftpflicht abschließen
Ab Woche 2
  • Geschäftskonto eröffnen
  • Buchhaltungssystem einrichten
  • Rechnungspflichtangaben umsetzen
  • Erste Rechnungen erstellen

Häufig gestellte Fragen

Für die Gründung eines Gewerbes ist erst einmal die Geschäftsfähigkeit des Gründers notwendig. Diese erlangt man üblicherweise mit dem Beenden des 18. Lebensjahres (§ 2 BGB). Zwischen dem Alter von sieben und und 18 Jahren ist man lediglich „beschränkt geschäftsfähig“ (§ 106 BGB). Der Gründung einer Gesellschaft steht das aber nicht zwingend im Wege. Viel mehr ist der Gründer in so einer Situation auf die Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter (meist Eltern) angewiesen. Auch muss das Anliegen vom zuständigen Familiengericht genehmigt werden.

Die Unternehmergemeinschaft (UG) sowie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) schützen das Privatvermögen der Gesellschafter insofern am Besten, als die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Bei einer Personengesellschaften wie der GbR haften die Gesellschafter dem gegenüber mit ihrem gesamten Privatvermögen.

Für ein Start‑Up mit mehreren Investoren ist die GmbH in der Regel die passende Rechtsform. Sie bietet klare Beteiligungsmöglichkeiten. Außerdem besteht dadurch eine professionelle Außenwirkung. Auch die haftungsbeschränkte Struktur bietet Investoren eine Sicherheit, die viele voraussetze. Wenn das Startkapital noch zu knapp ist, kann eine UG (haftungsbeschränkt) ein erster Schritt sein – mit der Perspektive, später in eine GmbH zu wechseln.

Bei einer anstehenden Gründung ist eine Kombination aus einem im Fachanwalt für Gesellschaft und einer Steuerberatung ratsam. Mit dem Fachanwalt für Gesellschaftsrecht kann dann alles Vertragliche und die Haftung Betreffende abgestimmt werden. Die Steuerberatung hingegen ist hilfreich, wenn es um die Wahl der richtigen Rechtsform sowie Steuerbelastung und Sozialversicherung geht.

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